368  194.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  24.  Januar  1812.
8  2.

Die  Akadeniie  theilt  sich  in  Hinsicht  auf  die  Wissenschaft  in  vier  Klassen,
welche  sind:
ı.  die  Physikalische,
2.  »  Matliematische,
3.  »  Philosophische  (die  keinesweges  blos  auf  Metaphysik  beschränkt  ist),
4.  »  Historisch  -  Philologische.

$  3.

Die  Akademie  besteht  aus
ı.  ordentlichen  Mitgliedern,
2.  auswärtigen  Mitgliedern,
3.  Ehren  -  Mitgliedern,
4.  Correspondenten.
$  4

Ordentliche  Mitglieder  können  nur  solche  sein,  die  entweder  in  Berlin  selbst
wohnen,  oder  doch  in  keiner  solchen  Entfernung  von  dieser  Hauptstadt,  welche
ein  Hindernifs  der  Erfüllung  ihrer  Pflichten  und  ihres  Verhältnisses  zur  Akadeınie
überhaupt  veranlassen  kann.

Jedes  ordentliche  Mitglied,  das  die  Hauptstadt  dergestalt  verläfst,  dafs  es
sein  Domicilium  anderswo  aufschlägt,  ist  verpflichtet,  davon  der  Akademie  Anzeige
zu  machen,  welche  in  Ansehung  dieses  Mitgliedes  sofort  zu  einer  förmlichen  Wahl
schreitet  und  den  Ausgeschiedenen  entweder  zum  auswärtigen  oder  zum  Ehrenmitgliede
  erwählt.e  Ein  einem  ordentlichen  Mitgliede  von  Uns  aufgetragener
Staatsdienst  aufserhalb  Berlin  wird  gleichfalls  als  Domicil-Veränderung  desselben
angesehen.  Wissenschaftliche  Reisen  hingegen,  selbst  langwierige,  heben  die  Eigenschaft
  eines  ordentlichen  Mitgliedes  nicht  auf;  doch  ist  jeder  Akaderniker  verpflichtet,
die  vorgesetzte  Reise  anzuzeigen,  und  von  der  Akadeınie  den  angemessenen  Urlaub

zu  erbitten.
S  5.

Die  ordentlichen  und  auswärtigen  Mitglieder,  wie  auch  die  Correspoudenten,
sind  gleich  anfangs,  einzeln,  einer  der  Klassen  ($  2)  zugewiesen,  nach  den  wissenschaftlichen
  Fächern,  die  sie  vorzüglich  bearbeiten.

Ss  6.
Ein  ordentliches  Mitglied  kann  Mitglied  von  zwei  und  mehrern  Klassen  zugleich
  sein.  Jede  Klasse  kann  daher  zu  jeder  Zeit  eines  der  Mitglieder  einer  andern
Klasse  in  sich  aufnehmen.

$  7-Die
  Zahl  der  ordentlichen  Mitglieder.  der  Ehrenmitglieder  und  der  Correspondenten
  hängt  lediglich  von  den  Bedürfnifs  der  Wissenschaft  und  von  den  äulsern
Umständen  ab,  worauf  daher  bei  den  Wahlen  Rücksicht  zu  nehmen  ist.

S  8.
Die  höchste  Zahl  der  auswärtigen  Mitglieder  ist  Vier  und  Zwanzig,
wovon  für  jezt  die  physikalische  und  mathematische  Klasse  jede  zu  Acht,  die
philosophische  und  historische  jede  zu  Vier  Stellen  Gelehrte  vorzuschlagen  hat.

5  9.
Jedes  auswärtige  Mitglied  wird.  sobald  es  sich  in  Berlin  niederläfst,  ordentliches,
  mit  Sitz  und  Stimme  und  Verptlichtung  zu  Vorlesungen,  wenn  e
nicht  selbst  dies  alles  ablehnt;  in  welchem  Falle  es  auf  die  Liste  der  Ehrenmit-