370  194.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  24.  Januar  1812.

Diese  öffentlichen  Versammlungen  werden  an  den  benannten  Tagen,  ohne
Rücksicht  ob  kirchliche  Feste  auf  dieselben  fallen,  unverändert  gehalten,  und  auf
den  Geburtstag  des  Landesherrn,  auch  dann,  wenn  dieser  in  die  statutenmälsigen
Ferien  fallen  sollte.  Die  gewöhnliche  Donnerstagssitzung  fällt  in  der  Woche,  in
welche  eine  dieser  Öffentlichen  Versammlungen  trifft,  aus,  die  Klassensitzung
aber  nur,  wenn  die  Öffentliche  Sitzung  auf  einen  Montag  fällt.

Die  öffentlichen  Sitzungen  werden  zu  rechter  Zeit  vorher  durch  die  Zeitungen
bekannt  gemacht,  und  alle  anständige  Personen  haben  zu  denselben  Zutritt.

$  19.

In  jeder  öffentlichen  Versammlung  führt  abwechselnd  einer  der  vier  Klassen-Sekretare

  den  Vorsitz.
$  20.

In  den  öffentlichen  Versammlungen,  die  an  den  beiden  Königlichen  Geburtstagen
  zu  halten  sind,  werden  aufser  dem  Vortrage  des  Sekretars  ($  17)  die  seit  der
lezten  öffentlichen  Sitzung  vorgefallenen,  die  Akademie  betreflenden  Ereignisse,
Todesfälle  u.s.w.  kurz  bekannt  gemacht.  Hierauf  liest  einer  der  Sekretare  abwechselnd,
  so  dals  alle  zwei  Jahre  eine  der  Klassen  die  Reihe  trifft,  einen  wissenschaftlichen
  Bericht  von  dem,  was  in  ihren  Klassen  seit  Erstattung  der  letzten  Berichte
  in  der  Akademie  gelesen  und  sonst  geleistet  worden  ist,  und  verbindet  damit
eine  Übersicht  von  dem  Zustande  und  den  Fortschritten  der,  den  verschiedenen
Klassen  angehörigen,  wissenschaftlichen  Fächer  überhaupt.  Damit  diese  Berichte
eine  möglichst  vollständige  Uebersicht  darlegen,  so  trägt  die  Klasse  jedem  einzelnen
ihrer  Mitglieder  einen  Zweig  der  ihr  zugehörigen  Wissenschaften  zu  besonderer
Verarbeitung  auf,  und  diese  theilen  ihre  Resultate  zu  gehöriger  Zeit  dem  Sekretar
mit,  der  sie  alsdann  zu  einem  Ganzen  verbindet.  —  Nach  den  Berichten  folgen
Abhandlungen.

8  21.

Die  auf  Leibnitz’ens  Gedächtnifstag  angeordnete  öffentliche  Sitzung  ist  zu
Bekanntmachung  der  Preisaufgaben,  Einführungen  neuer  Mitglieder  (siehe  unten)
und  zu  Gedächtnifsreden  auf  verstorbene  Mitglieder  bestimmt,  welche  letztere  spätestens
  an  dem  zweiten  Jahrestage  dieser  Art  nach  deren  Tode  gelesen  werden  müssen.
In  Ermangelung  dieser  beiden  zuletzt  erwähnten  Handlungen  werden  Abhandlungen
gelesen,  deren  auch  nach  den  gedachten  Einführungs-  und  Gedächtnifsreden  gelesen
werden  können.

8  22.

Es  können  in  den  öffentlichen  Sitzungen  keine  andere  Abhandlungen  gelesen
werden,  als  solche,  die  bereits  der  gesamten  Akademie  vorgelesen  worden.  Sie
werden  zu  dem  Ende  entweder  aus  den  im  Jahre  vorgelesenen  ausgesucht,  oder
falls  ein  Mitglied  eine  Abhandlung  eigens  dazu  verfasst  hätte,  in  einer  der  vorhergehenden
  gewöhnlichen  Sitzungen,  nach  der  für  diesen  Tag  bestimmten  Lesung
der  Akademie  vorgetragen.

$  23.

Aufserordentliche  Versammlungen  der  Klassen  und  der  Gesamt-  Akademie
werden,  so  oft  die  Unistände  es  erfordern,  von  den  vorsitzenden  Sekretaren  berufen.
  Die  zu  den  wöchentlichen  Zusainmenkünften  bestimmten  Tage  dürfen  dazu
nicht  gewählt  werden.

$  24.

Die  Ferien  der  Akademie  fangen  mit  dem  ısten  August,  wenn  dieser  ein
Sonntag  ist.  oder  mit  dem  nächsten  Sonntage  darauf  an,  und  dauern  8  Wochen.
Festferien  sind  die  Osterwoche,  die  Pfingstwoche  und  die  beiden  Wochen,
innerhalb  welcher  das  Weihnacht-  und  Neujahrsfest  fallen.