376  195.  Antrag,  ein  Corpus  Inscriptionum  zu  unternehmen  (24.  März  1815).

Der  Mangel  eines  solchen  Werkes  ist  in  dem  ganzen  Umfange  unserer  Wissenschaft
  fühlbar.  Kein  Zweig  des  Alterthums,  welcher  der  Hülfe  der  Inschriften
nicht  bedürfte.  Sie  sind  für  die  alte  Geschichte,  was  die  Urkunden  für  die  neuere.
Eine  Menge  Notizen  über  das  Äufsere  und  Innere  der  alten  Staaten,  ihre  Gesetze.

Der  Plan  der  Klasse  ist  zunächst  auf  die  Inschriften  in  Griechischer  und  Lateinischer
Sprache  gerichtet.  Letztere  sind  indefs  schon  in  vorhandenen  Sammlungen  gröfstentheils  zusammengebracht,
  erstere  sind  in  denselben  seltener,  die  meisten  in  unzähligen  Schriften  zerstreut;
  zunächst  ist  daher  die  Klasse  entschlossen,  einen  Thesaurus  Inscriptionum  Graecarum
herauszugeben.  In  deiselben  sollen  alle  in  griechischer  Sprache  geschriebenen  Inschriften
aufgenommen  werden,  von  der  Sigeischen  an  bis  zur  Stiftung  des  Oströmischen  Kaiserreichs.
Die  Inschriften  werden  mit  Uncialen  gesetzt,  nebst  einer  lateinischen  Übersetzung  unter  dem
Texte  eng  gedruckt,  wenigstens  wo  eine  Übersetzung  nöthig  ist;  von  Erklärungen  wird  nur
das  Nöthigste  gegeben,  vorzüglich  zur  Berichtigung  des  Textes.  Aufser  der  Hauptausgabe,
welche  einen  starken  Foliauten  oder  zwei  kleine  stark  werden  wird,  ist  die  Klasse  gesonnen
eine  kleine  Ausgabe  in  Octav  zu  veranstalten,  mit  gewöhnlicher  kleiner  Schrift  gedruckt.
‚  zum  Besten  von  Privatpersonen,  welche  die  gröfsere  Ausgabe  nicht  anschaffen  können.

Die  Anordnung  der  Inschriften  wird  entweder  nach  dem  Inhalt,  unter  gewissen  allgemeinen
  Rubriken.  oder  nach  einer  geographischen  Ordnung  gemacht  werden.  Das  Werk
wird  binnen  vier  Jahren  erscheinen,  von  den:  Zeitpunkte  an  gerechnet,  da  die  dazu  nöthigen
Gelder  werden  bewilligt  sein.

Die  dazu  erforderlichen  Gelder  sind  so  beträchtlich  nieht,  ausgenommen  was  die
gleich  zu  berührenden  Reisen  betrifft,  welche  jedoch  auch  für  andere  Zwecke  benutzt  werden
  können.

ı.  Es  mufs  eine  Summe  für  den  Druck  des  Werkes  ausgeworfen  werden,  welche
genau  natürlich  nicht  vorausbestimmbar  ist,  schwerlich  aber  über  ı500  Thlr.  beträgt  und
allmählich  durch  den  Verkauf  sich  wieder  ersetzt.

2.  Eine  Anzahl  Bücher  müssen  in  doppelten  Exemplaren  augeschafft  werden,  um  dieselben
  für  den  Drucker  zerschneiden  zu  können.  Indessen  soll  dieses  nur  bei  solchen  Werken
geschehen,  welche  sehr  viele  Inschriften  enthalten,  wie  die  Marmora  Oxoniensia  u.s.w.  Diese
Kosten  können  nicht  über  250—  300  Thlr.  betragen.  Andere  Bücher,  welche  nicht  zum  Zerschneiden
  bestinmit  sind,  aber  doch  zu  diesem  Behuf  angeschaflt  werden  müssen,  wird  die
Königliche  Bibliothek  aus  ihren  Fonds  anschaffen  können.

3.  Da  es  aber  der  Zweck  der  Klasse  sein  mufs,  zugleich  Ungedrucktes  zu  liefern,
so  ınufs  ein  Gelehrter  ausgeschickt  werden,  um  solche  Inschriften  aufzusuchen.  Hierher  gehört
  erstlich  der  in  Paris  liegende  Vorrath,  naluinentlich  die  Fourmont’schen  Inschriften,  von
welchen  nach  den  uus  von  Hrn.  Prof.  Beiker  zugekommenen  Proben  noch  Manches  zu  erwarten
  ist.  Viele  andere  besitzt  England.  Nach  Paris  und  England  müfste  zunächst  ein
Gelehrter  geschickt  werden.  Erlauben  es  die  Unistände,  einen  Reisenden  nach  Italien,  Sieilien,
Griechenland  und  Kleinasien  auszusenden,  so  wird  der  Zweck  noch  vollständiger  erreicht.
Überall  liegen  noch  viele  solcher  Schätze;  auf  den  Feldern  von  Priene  sind  Tafeln  zu  tausenden
  geschichtet;  der  Gewinn  für  die  Wissenschaft  würde  unermefslich  sein,  wenn  ein  gelehrter
  Philolog  in  jene  Gegenden  geschickt  würde.  Auch  fehlt  es  hierzu  nicht  an  einem
tüchtigen  Manne.  Hr.  Prof.  Bekker,  welcher  mit  grofsem  Erfolge  bereits  nach  Paris  geschickt
  worden,  ist  diesem  Auftrag  vollkommen  gewachsen  und  übernimmt  ihn  gewiis  mit
Vergnügen.  Da  er  ohnehin  schon  ein  Gehalt  bezieht,  so  würde  auch  das  Reisegeld  hierdurch
erleichtert  werden.  Und  indem  er  selbst  theils  Inschriften  theils  andre  Denkmähler  würde
finden  und  hierher  bringen  lassen  können,  so  würde  dadurch  der  Staat  zugleich  kostbare
Zierden  erhalten  können,  an  welchen  er  schmählich  arın  ist,  während  Paris  und  England
damit  angefüllt  sind.

4.  Endlich  aber  ist  die  Herausgabe  des  Werkes  selbst  eine  unendlich  mühsaıne  und
ebenso  viel  Zeit  als  Talent  erfordernde  Arbeit.  So  lange  ein  grofser  Theil  der  Akademiker
unbesoldet  ist,  kann  nicht  erwartet  werden,  dafs  jeder  derselben  solchen  Arbeiten  mit  denjenigen
  Ernste  sich  unterziehen  werde,  welcher  erforderlich  ist.  Wenn  daher  nicht  mittlerweile
  durch  eine  Vergröfserung  der  Einkünfte  der  Akademie  die  jetzo  unbesoldeten  Mitglieder
  derselben  in  den  Genufs  eines  (tehaltes  gesetzt  werden,  wodurch  sie  in  den  Stand  ge
setzt  werden,  solehen  wahrhaft  akademischen  Geschäften  ihre  Mufse  zu  widmen,  welche  sie