196.  Nıssuur’s  Entwurf  für  ein  Corpus  Inscriptionum  (1815).  379

196.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.671).

Nıesvar,  Punkte  zum  Entwurf  eines  Planes  zur  Ausarbeitung  eines
Corpus  Inscriptionum,  von  der  philologischen  Klasse  zu  berathschlagen,
  nebst  »Vorschlägen  ad  Protocollum«  (die  letzteren  von
6.  Juni  1815,  jene  sind  nicht  datirt).
[Akademisches  Archiv.)

Motivirung  für  die  Akademie.

Dafs  Inschriften  für  die  alte  Geschichte  den  Urkunden  für  die  neuere  entsprechen.


Schwierigkeiten,  die  für  jeden  höchst  lästig,  für  die  allermeisten  ganz  unüberwindlich
  sind  um  sie  zu  benuzen,  dadurch  dafs  die  gesammelten  sich  in  sieben
bis  acht  Hauptwerken  befinden,  welche  nur  grolse  Bibliotheken  zusammen  darbieten,
da  sie  nicht  nur  äufserst  theuer,  sondern  zum  Theil  auch  sehr  selten  sind;  es  giebt
aber  Tausende,  die  zerstreut  stehen,  in  Werken  und  Abhandlungen,  deren  viele
nur  in  den  allerersten  Bibliotheken,  und  vielleicht  nirgends  vollständig,  vorkoınmen.

Es  giebt  aber  auch  handschriftliche,  noch  ganz  ungedruckte  Sammlungen,  und
eine  äulserst  reiche  Ausbeute  liefse  sich  in  Griechenland  erhalten.

Kein  Privatmann  kann  eine  neue  Sammlung  ausarbeiten.  Die  Kosten  sind
sehr  gruls;  der  Preis,  wenn  er  sie  decken  sollte,  würde  unerschwinglich  werden.

Er  kann  auch  nicht  die  Unterstützung  hoffen,  welche  eine  gelehrte  Gesellschaft
  durch  Mittheilungen  u.s.  f.  geniefsen  kann,  und  um  neue  Entdeckungen  in
Griechenland  zu  machen,  mülste  er  selbst  dorthin  reisen,  und,  wenn  sein  Vermögen
dies  nicht  erlaubt,  doch  eine  Unterstützung  vom  Staat  nachsuchen,  welche  dieser
zu  bewilligen  mehr  Anstand  nehmen  würde,  als  da  wo  der  Erfolg  nicht  an  einem
Leben  allein  hängt  und  der  Beruf  des  Reisenden  von  einer  gelehrten  Gesellschaft
bezeugt  ist.

Die  Arbeit  ist  aber  auch  einer  gelehrten  Gesellschaft  würdig,  wird  ihr  Ehre
machen  und  allgemeine  Aufmerksamkeit  erregen.

Gegenstand  der  Sammlung.

Alles  was  an  Inschriften  und  Aufschriften  aus  dem  Alterthum  erhalten  ist,
welches  in  den  Umfang  der  classischen  Philologie  gehört,  das  heilst:

ı.  Ausdehnung:  mit  Ausschlufs  der  indischen,  persischen,  runischen  u.  s.  w.,
aller  aufserhalb  der  Gränzen  des  römischen  Reichs  gelegenen  Länder  und  Völker,
weil  sie  und  ihre  Geschichte  der  des  classischen  Alterthums  fremd  und  von  ihr
ganz  unabhängig  sind,

dagegen  gehören  dahin:  alle  altitalische,  etruskische,  oscische,  messapische
u.s.  w.,  die  altspanischen  und  andere  westlichen,  ja  ich  rechne  auch  dazu  unbedenklich
  die  phönicischen,  da  die  Phönicier  und  Karthaginienser  nicht  um  ein  Haar
unwichtiger  in  der  alten  Geschichte  sind  als  Griechen  und  Römer,

die  palmyrenischen:  da  sie  in  die  römische  Geschichte  gehören,  auch  die  altägyptische
  von  Rosette  (zusammt  deın  Hieroglyphenstein),  dann  auch  wenn  es  saınaritanische
  aus  den  Zeiten  der  Asmonäer  gäbe  (welches  ich  nicht  weils),  so  gehörten
sie  hierher,  so  gut  wie  griechische  Inschriften  syrischer  Könige.  —  Dies  alles  macht
aber  dem  Umfang  nach  wenig  aus.

2.  Zeitraum.  Im  Abendland  bis  zum  Anfang  der  mittleren  Geschichte,
im  Orient  bis  zum  Fall  des  östlichen  Reichs;  dort  also  z.  B.  aus  Gallien  nur  bis
zur  fränkischen  Eroberung,  aus  Italien  bis  auf  die  Einwanderung  der  Lombarden
(vielleicht  aus  Rom  und  Ravenna  bis  auf  Karl  den  Grofsen,  aus  den  campanischen