196.  Nızuune’s  Eutwurf  für  ein  Corpus  Inseriptionun:  (1815).  381

Das  Übrige  wird  noch  mehrere  Rubriken  erfordern.

Die  griechischen  Inschriften  sind  nach  den  Staaten  zu  sondern.  .

Soviel  möglich  bei  der  Ordnung  das  Alter  in  Acht  zu  nehmen,  dafür  Abschnitte
  naoh  der  Zeit,  a)  gewisse,  b)  muthmafsliche,  z.  B.  Athen  vor  dem  peloponnesischen
  Krieg  (gewils),  vor  Alexander  (fa]  gewils,  [b]  wahrscheinlich),  vor
Ptolemäus  Philadelphus,  aus  dem  ganzen  Zeitraum  von  Euclides  bis  Pt.  Philadelphus,
  von  den  römischen  Kaisern,  u.s.  w.  u.s.  w.

Rom:  unter  August,  Tiber  u.  s.  w.  (einzelne  Kapitel:  Zeitraum  der  zwölf  ersten
Cäsare;  wieder  nach  der  Ordnung:  ausgemacht  entweder  unter  August  oder  Tiberius
  u.s.f.).  Bey  den  römischen,  die  welche  das  Reich,  die  Stadt,  Municipien,
Colonien,  Provinzen  u.s.  w.  betreffen,  gesondert.

Äufsere  Form.

Um  das  Werk  gemeinnüzig,  also  zugänglich  zu  machen,  möchte  anstatt  Folio
das  Format  von  grols  Quart  zu  empfehlen  seyn.

Bei  den  Inschriften  mit  unsrer  gewöhnlichen  Orthographie  Cursivschrift;  bey
den  voreuclidischen  unten  ein  zweyter  Abdruck  mit  gewöhnlicher  Orthographie  und
Cursivschrif.  Wo  schwierige  und  verdorbene  Stellen  sind,  der  Text  oben  in  Cursivschrift,
  unten  die  Stelle  in  Uncialschrift.

Inschriften,  die  nicht  von  ausnehmender  Wichtigkeit  sind,  nicht  abgesezt,  wie
die  Zeilen  des  Steins,  sondern  fortlaufend,  nur  mit  »  die  Zeilen  unterschieden.

‘Vorschläge  ad  protocollum.
Ordnung.

ı.  Die  fünf  Mitglieder  der  hist.-philologischen  Classe  treten  als  Deputation
zusamınen.  Sie  versammeln  sich  regelmäfsig  einmal  wöchentlich.  Sie  bedienen  sich
der  Boten  zu  nothwendigen  Beschickungen.

‘2.  Bei  den  Versainmlungen  wird  ein  Protocoll  gehalten.  Die  beschlossenen
Expeditionen  werden  einem  Mitgliede  bestimmt  übertragen  und  ınüssen  bis  zur  nächsten
  Versammlung  iin  Concept  fertig  seyn  und  vorgelegt  werden.  Hierüber  wird
ein  Journal  gehalten,  und  die  Concepte  gesammelt.  Eingesandte  Sachen  werden
numerirt  und  in  ein  Journal  eingetragen.  Die  abgehenden  Briefe  unterzeichnet  der
Secretair  der  Classe.

3.  Jedes  Mitglied  zeigt  in  der  Versammlung  schriftlich  an,  was  es  seit  der
lezten  an  seinem  Theil  der  gemeinschaftlichen  Arbeit  geleistet.

Gegenstände  der  Arbeiten.

ı.  Vom  Anfange  der  künftigen  Woche  beschäftigen  sich  die  Mitglieder  der
Commission  zuerst  damit,  auf  der  Bibliothek  ein  Verzeichnifs  der  dort  vorhandenen
Werke  anzufertigen,  welche  Materialien  für  ihre  Sammlungen  enthalten.

Die  Classe  ist  verpflichtet,  die  äufserste  Sparsamkeit  anzuwenden.  Ich  fühle
mich  daher  veranlafst,  mich  auf  das  Bestimmteste  gegen  die  Annehmung  eines  Abschreibers
  zu  erklären.  Es  eilt  ja  gar  nicht  mit  der  Anfertigung  der  Samınlung,  indem
  wir  doch,  wenigstens  aus  Griechenland,  innerhalb  zwey  oder  drey  Jahren  nicht
iin  Besiz  von  bedeutenden  Ineditis  seyn  werden.  Erst  dann  kann  doch  die  eigeutliche
  Redaction  ihren  Anfang  nehmen,  wenigstens  die  Ordnung  zum  Druck,  und
die  bis  dahin  vorfallenden  Arbeiten  der  hier  anwesenden  Mitglieder  sind  so  lange
von  keiner  Erheblichkeit.  Ebenso  halte  ich,  da  wir  nur  griechische  Inschriften
herausgeben,  die  Anschaffung  von  Exemplaren  zum  Zerschneiden  für  ganz  übertlüssig.
  Daher  schlage  ich  Folgendes  vor:

2.  Die  Werke,  aus  denen  gesammelt  wird,  werden  allmählich  unter  die  hier
anwesenden  Mitglieder  vertheilt,  und  zwar  so,  dals  jedes  zweyen  zugewiesen  wird.