197.  Nızsunr’s  Briefe  an  die  philologisch-historische  Klasse  (1816  ff.).  383

und  geordnet,  später  ein  sehr  fleilsiger  und  braver  Bibliothekar  Antonio  Mazzotti
einen  vorzüglich  guten  Katalogus  darüber  verfertigt  hat,  wenn  gleich  von  den
Gegenständen,  die  ich  gefunden,  nichts  darin  vorkommt.  Das  erste  was  mir,  wie
der  Schrank  der  Handschriften  geöffnet  ward,  in  die  Hände  fiel,  war  ein  selır
dünnes  Bändchen  uralter  einzelner  aber  doppelter  Pergainentblätter,  welche,  wie
darin  vorangeschrieben  steht,  Dionigi  1758  aus  Moder  und  Wust  zusammengebracht
hat.  Die  meisten  sind  Bibelfragmente  vom  6.  vielleicht  bis  zum  ıı1.  Jh.  Aber  unter
ihnen  fielen  mir  im  allerersten  Augenblicke  zwei  Stücke  in  die  Augen,  welche  ganz
anderer  Art  sind,  und  welche  er  —  da  er  sie  nicht  erkannte  —  auch  nicht,  wie  die
übrigen  bezeichnet  hat.  Das  erste  ist  ein  einzelnes  Blatt,  klein  Quart,  von  sehr
schöner  uralter  Schrift.  Dals  sie  älter  als  Justinians  Zeit  sei,  läfst  der  Inhalt  nicht
bezweifeln.  (N.  hat  dies  Blatt  soweit  er  es  mit  Sicherheit  lesen  konnte  ganz  ausgeschrieben
  und  interpungirt,  wo  er  aber  nicht  sicher  war,  als  facsimile  kopirt
beigelegt,  und  bemerkt  dabei):  Es  ist  nehmlich  bei  diesem  Blatt  und  zum  Theil
bei  den  andern  die  merkwürdige  Eigenthümlichkeit,  dafs  es  obgleich  in  Majuskel
geschrieben  doch  voll  Abbreviaturen  steckt;  und  zwar  sind  es  die  alten  juristischen
notae  Magnonis  im  Gothofredi  Auctt.  Dafs  nun  dies  Blatt  aus  den  Institutionen
des  Gajus  gerettet  ist  sieht  man  mit  unzweifelhafter  Evidenz:  was  aber  neues  und
wichtiges  daraus  hervorgelie,  darüber  müssen  Sie  mich  und  das  Publikum  belehren.
(Anmerkung  von  Burrmann:  Hr.  v.  S.  versichert,  dafs  das  was  aus  diesem  und  den
übrigen  Fragmenten  hervorgehe  gerade  von  ganz  unerwarteter  Wichtigkeit  für  dies
Studium  sei.  Aus  desselben  Munde  setze  ich  noch  hinzu,  dafs  dies  erste  Fragment
doch  nicht  in  so  vollem  Sinne  ineditum  sei  als  es  Niebuhrn  erscheinen  mulste.
Merkwürdig  ist,  dafs  gerade  um  dieselbe  Zeit  als  N.  das  Original  in  Verona  entdeckte
  Haubold  in  Leipzig  eben  so  unerwartet  und  hocherfreut  das  editum  davon,
man  kann  wohl  sagen,  auch  entdeckte.  Scipio  Maffei  nehmlich,  der  in  Verona
lebte,  hat  in  seinem  Werke  llistoria  theologica  etc.  diesselbige  Blatt,  welches  er
in  demselben  Bändchen  der  Veronesischen  Bibl.  damals  gefunden  und  dies  allein  beachtet
  hatte,  abdrucken  lassen.  Aber  da  er,  wie  es  scheint,  solche  Schrift  weniger
fertig  lesen  konnte,  auch  keine  Ahnung  von  dem  eigentlichen  Gehalt  hatte,  so
hat  er  es  nur  unvollständig  und  mit  den  gröbsten  Fehlern  und  Verwirrungen  abdrucken
lassen.  Haubold  erkannte  indessen  auch  in  dieser  Gestalt  den  Werth  des  Fragınents,
  welches  er  in  einem  Programm  mit  seinen  Bemerkungen  und  Erklärungen
in  diesen  letzten  Wochen  bekannt  gemacht  hat.  Dafs  es  aber  aus  Gajus  Institutionen
  sei,  was  dem  das  Original  entziffernden  Niebuhr  auf  der  Stelle  klar  ward,
darauf  verfiel  auch  er  niclıt).

Auch  das  zweite  Fragment  in  diesem  Bändchen  hat  keine  Spur  vom  Naınen
des  Verfassers.  (Anmerkung  von  Burımann:  In  dem  Schreiben  an  die  Klasse
äufsert  N.  blofs  die  Vermuthung,  dafs  es  von  der  Verlassenschaft  der  Freigelassenen
des  Kaisers  rede).  Es  ist  grols  Quart  geschrieben  in  2  Kolumnen,  grofse  Schrift,
das  A  ist  so  wie  es  im  St.  Emmeranschen  Evangeliarium,  also  in  Deutschland  unter
Karl  dem  Kahlen  vorkommt:  ein  entscheidendes  Beispiel  mehr  von  der  Bedenklichkeit
  dieser  Kennzeichen,  da  unser  Fragınent  doch  gewils  nicht  später  als  der
Fall  des  westlichen  Reichs  geschrieben  ist;  denn  für  wen  hätte  ınan  noch  die  Rechtsabhandlungen
  von  der  Art  abgeschrieben?  Alles  ist  schrecklich  zerrissen,  zusammengeschrumpft,
  unleserlich  u.  s.  w.

(Bemerkung  von  Burrsann:  Nun  kommt  N.  auf  das  wichtigste:  Ein  codex
rescriptus  altjuristischen  Inhalts.  Schon  in  Würzburg  und  München  war  er  auf  dergleichen
  ausgegangen,  hatte  aber  nur  unbedeutendes  zum  Theil  schon  beschriebenes
zu  Gesicht  bekommen.)  »In  Verona«,  schreibt  er,  »ging  mir  ein  andrer  Glücksstern
auf.  Nehmlich  der  Codex  13,  die  Briefe  des  h.  Hieronymus,  ein  ziemlich  starker
Quartband  aus  dem  9.  Jh.  ist  zum  gröfsten  Theil  auf  ein  Werk  altjnristischen  In-