198.  Gutachten  ü.  d.  Plan  einer  Quellensamnlung  f.  d.  deutsche  Geschichte  (1819).  411

steller  gebraucht  werde.  Uebrigens  versteht  es  sich  von  selbst,  dafs  das  Mittelfolioeformat,
  welches  auch  Muratori  und  die  französischen  Benedictiner  gewählt
haben,  nicht  überschritten  werden  darf;  und  zu  gröfserer  Bequemlichkeit  sind  gespaltene
  Columnen  sehr  zu  empfelilen.

Eine  zweite  Wirkung,  welche  aus  der  vorherschenden  Berücksichtigung  der
Bequemlichkeit  in  diesein  Planentwurfe  fliefst,  ist  die  vorgeschlagene  Abkürzung.
Die  deutschen  Schriftsteller  des  Mittelalters  sollen  nämlich  nur  in  so  weit  geliefert
werden,  als  sie  wirklich  für  Quellenschriftsteller  geachtet  werden  können,  ınit
Ausscheidung  alles  dessen,  was  sie  erweislich  blos  aus  andern  abgeschrieben  und
mit  unbedingter  Ausscheidung  desjenigen,  was  ihre  Berichte  von  einer  früheren
Zeit  als  dem  Anfange  des  sechsten  Jahrhunderts  überliefern,  insofern  nicht  das
Durchschimmern  einer  erlialtungswerthen  Sage  oder  eigenthümlichen  ınerkwürdigen
Vorstellungsweise  das  Gegentheil  empfehlen.

Seitdem  Seinler  (im  J.  1761)  in  seinem  Versuche  den  Gebrauch  der  Quellen
in  der  Staats-  und  Kirchengeschichte  der  mittlern  Zeiten  zu  erleichtern,  zuerst  die
kritische  Geisel  über  die  bisherigen  Sammlungen  von  Quellen  der  Geschichte  des
Mittelalters  schwang,  ist  es  sehr  häufig  als  eines  der  notlıwendigsten  Erfordernisse
einer  guten  historischen  Quellensammlung  empfohlen  worden,  dafs  aus  den  aufgenoınmenen
  Chroniken  alles  entfernt  werde,  was  ihnen  nicht  eigenthümlich,  sondern
  aus  andern  bereits  bekannten  Chroniken  entlehnt  worden  ist.  Auch  haben
schon  frühere  Herausgeber  selbst  einzelne  Chroniken  nur  abgekürzt  ınitgetheilt,
wenn  der  weggelassene  Theil  nur  Copien  anderer  bekannter  historischer  Schriften
enthält.  So  theilt  Fabricius  aus  der  Chronik  des  Siegfried  von  Meilsen  nur  das
bis  dahin  Unbekannte  mit;  so  hat  Urstisins  die  Colmarsche  Chronik  abgekürzt,
und  auch  Du  Chesne  hat  es  nöthig  gefunden,  manche  in  seiner  Sammlung  abgedruckten
  Chroniken  ihrer  Integrität  zu  berauben.

Es  läfst  sich  im  Allgemeinen  gegen  diesen  Grundsatz  nichts  einwenden.  Denn
wenn  eine  Chronik  ganz  oder  theilweise  die  Copie  einer  andern  ist,  warum  soll
derselbe  Inhalt  mehrere  Male  unter  verschiedenen  Namen  mitgetheilt  werden?  Auch
ist  die  plan-  und  sorglose  Wiederholung  derselben  Schriften  unter  verschiedenen
Titeln  gewifs  einer  der  gegründetesten  Vorwürfe,  welche  die  Herausgeber  der  bisherigen
  Sammlungen  von  Seriptoribus  rerum  Gerın.  auf  sich  geladen  haben.  Gileichwohl
  ist  bei  dieser  Abkürzungsweise  selır  grolse  Vorsicht  zu  empfehlen,  und  wir
erlauben  uns  daher  in  dieser  Hinsicht  folgende  Beınerkungen:

ı.  Wir  halten  jede  Abkürzung  für  unzulässig,  welche  blos  einzelne  Notizen,
Thatsachen  oder  Anführungen  betrifft,  auch  wenn  sie  sich  wirklich  in  einer  andern
bekannten  Chronik  finden  und  der  Zusammenhang  nicht  durch  die  Auslassung  gestört
  wird;  indem  einerseits  durch  die  Wiederholung  solcher  Stellen  gewifs  nur
ein  verhältnifsmäfsig  sehr  geringer  Raum  eingenommen  wird,  und  andrerseits  in
vielen  Fällen,  welche  kein  Herausgeber  mit  aller  Sicherheit  im  Voraus  bestimmen
kann,  es  sehr  bedeutsam  in  historischer  oder  litterarischer  Hinsicht,  ja  selbst  sehr
wichtig  für  die  Beglaubigung  einer  Thatsache  sein  kann,  dafs  eine  Chronik  gerade
diese  oder  jene  Thatsache  aufgenommen  hat.  Die  von  Hrn.  Dümge  vorgeschlagenen
  Nachweisungen  solcher  ausgelassener  Stellen  in  Anmerkungen  unter  den
Texte  können  zwar  als  Aushülfe  für  das  von  uns  angedeutete  Bedürfnils  dienen;
sie  helfen  aber  nicht  dem  Nachtheile  ab,  dals  a)  viele  ganz  merkwürdige  Chroniken
  durch  die  vorgeschlagenen  Auslassungen  so  sehr  würden  zerstückelt  werden,
dafs  es  gar  nicht  mehr  möglich  wäre,  den  in  ihnen  ursprünglich  entlıaltenen
historischen  Stoff  zu  übersehen  und  5)  der  Gebrauch  dieser  Chroniken  in  Hinsicht
  auf  das  Nachschlagen  der  anf  die  ausgelassenen  Stellen  bezüglichen  Ausführungen
  neuerer  Schriftsteller  über  die  deutsche  Geschichte  bedeutend  würde  erschwert
  werden.