198.  Gutachten  ü.  d.  Plan  einer  Quellensammlung  f.  d.  deutsche  Geschichte  (1819).  4]  3

Der  dritte  Abschnitt,  welcher  mit  Vorschlägen  für  die  Bearbeitungsweise
sich  beschäftigt,  enthält  sehr  viele  nützliche  Bemerkungen,  welche  um  so  mehr  sorgfältige
  Beherzigung  und  genaue  Befolgung  verdienen,  als  die  Vernachlässigung  derselben
  fast  alle  die  Mängel  und  Gebrechen  der  bisherigen  Sammlungen  der  deutschen
Geschichtsschreiber  des  Mittelalters  erzeugt  hat.  Folgende  Bemerkungen  scheinen
uns  jedoch  noch  wesentlich  nothwendig  zu  sein  und  sorgfältige  Berücksichtigung
zu  verdienen:

ı.  In  den  Einleitungen,  welche  nach  dem  Muster  der  Bouquetschen  und
Muratorischen  Sammlungen  jedem  Schriftsteller  vorangeschickt  werden  sollen,  scheint
uns  aufser  demjenigen,  was  der  Planentwurf  davon  fordert,  vor  allen  Dingen  und
vanz  vorzüglich  sorgfältig  und  genau  erörtert  werden  zu  müssen,  einmal,  wann  die
Chronik  anfange  eigenthümlich  zu  sein,  was  sich  nicht  immer  schon  aus  dem  Zeitpunkte
  der  Abfassung  ergiebt,  und  dann,  aus  welchen  Quellen  ihre  Berichte  geschöpft
  worden  sind.

2.  Ganz  vorzüglich  wichtig  scheint  es  uns  zu  sein,  dafs  bei  jeden  Factun,
welches  eine  Chronik  meldet,  die  andern  Chroniken,  welche  ihrer  [sic]  ebenfalls
wedenken,  nachgewiesen  werden,  womöglich  mit  Hervorhebung  derjenigen,  welche
als  die  erste  Quelle  des  Berichtes  zu  betrachten  ist.

Durch  diese  vollständigen  Nachweisungen  der  Parallelstellen,  welche  in  möglichster
  Kürze  abgefalst  werden  können  und  müssen,  würden  sehr  wichtige  Vortheile
  erreicht  werden:

a)  würde  dem  bisherigen  unkritischen  Verfahren  so  mancher  Geschichtsschreiber
  gewehrt  werden.  die  erste  beste  Chronik  zur  Begründung  einer  Thatsache  zu
benutzen,  oder  wohl  gar  mehrere  Chroniken,  welche  sämmtlich  aus  einer  Quelle
vetlossen  sind  und  daher  nur  für  Einen  Zeugen  gelten  dürfen,  als  eben  so  viele
Autoritäten  anzuführen.

b)  Die  vollständige  Zusammenstellung  und  sorgfältige  Vergleichung  der  Parallelstellen
  ist  bekanntlich  eines  der  besten  Hülfsmittel  für  die  Verbesserung  verdorbener
Stellen,  und  in  den  meisten  Fällen  sogar  ein  vorzüglicheres  Hülfsmittel  als  sellıst
die  Handschriften.  Der  Herausgeber  eines  historischen  Stückes  aus  dem  Mittelalter
kann  sich  also,  wenn  er  seiner  Aufgabe  mit  Gewissenhaftigkeit  Genüge  leisten  will,
diese  Arbeit  nicht  ersparen.  Eben  deswegen  kann  es  ihm  nicht  einmal  viele  Mühe
machen,  die  zusammmengetragenen  Stellen  unter  dem  Texte  aufzuführen.

ec)  Manche  dunkle  und  milsverstandene  Stellen  der  Schriftsteller  werden  verständlich,
  wenn  ein  späterer,  einsichtsvoller  und  mit  den  Verhältnissen  und  Verfassungen
  seines  Vaterlandes,  so  wie  dem  lateinischen  Sprachgebrauche  seines  Zeitalters
  bekannter  Schriftsteller  sie  nicht  blofs  abschreibt,  sondern  deutlicher  ausdrückt.
  So  würde  die  Stelle  des  Adam  von  Bremen  (1.4)  von  der  Besitznalıne
des  den  Sachsen  von  den  Franken  abgetretenen  thüringischen  Landes  nicht  so  oft
gemilsdeutet  worden  sein,  wenn  die  Verfasser  der  deutschen  Reichsgeschichte  sich
der  Parallelstelle  des  Wittechind  (Lib.  I.  p.  8.  ed.  Heerwag.)  erinnert  hätten,  und
eben  so  wenig  würden  nach  der  trefllichen  Bemerkung  von  Rösler  (Chronica  medii
aevi,  VIII.  p.sı)  die  bekannten  Worte  des  Wittechind:  Henricus  qui  primus  libera
potestate  regnavit  in  Saxonia,  so  vielfache  Milsdeutung  erfahren  haben,  wenn  man
die  Parallelstelle  des  Annalista  Saxo  ad  a.  919  beherzigt  hätte.

Den  vierten  und  fünften  Abschnitt  übergehen  wir,  indem  ersterer  nur
selir  allgemeine  Grundsätze  über  die  Vertheilung  der  Arbeit  unter  die  Mitarbeiter
enthält,  in  letzterem  aber  nur  ein  vorläufiges  Verzeichnils  der  Quellenschriftsteller
aufgestellt  wird,  das  in  dem  Planentwurfe  selbst  als  noch  sehr  unvollständig  bezeichnet
  wird  und  auch  nur  durch  die  Mittheilung  von  Nachrichten  über  die  in  Bibliotheken
  und  Archiven  aufbewahrten  noch  ungedruckten  historischen  Schriften  desMittelalters,
  wozu  auf  das  nachdrücklichste  aufgefordert  wird,  vervollständigt  werden  kann.