416  198.  Gutachten  ü.  d.  Plan  einer  Quellensammlung  f.  d.  deutsche  Geschichte  (1819).

gegenwärtige,  in  welcher  die  deutschen  Geschichten  und  Rechte  so  viel  eifrige  und
kenntnilsreiche  Freunde  haben.

Die  sorgfältige  Sammlung  und  Aufbewahrung  der  deutschen  Urkunden  ist
höchst  nothwendig.  wenn  nicht  in  wenigen  Jahrzehnten  ein  äufserst  wichtiger  Schatz
von  Denkmälern  für  die  ältere  Geschichte  von  Deutschland  der  gänzlichen  Zerstörung
  preisgegeben  werden  soll;  und  auch  gegenwärtig  sind  nach  in  den  beiden
letzten  Decennien  geübten  Zerstörungen  nur  noch  Trümmer  davon  zu  retten.  Mit
dem  innigsten  Danke  ist  daher  die  von  dem  Hohen  Königlichen  Ministerium  beabsichtigte
  Einrichtung  der  Archive  in  Westplialen  zu  verehren,  worüber  die  unterzeichnete
  Klasse  am  6.  April  d.  J.  gutachtlichen  Bericht  zu  erstatten  die  Ehre  hatte.
Eben  diese  Einrichtung  wird  aber  auch  herrliche  Hülfsmittel  darbieten  für  die  von
uns  gewünschte  Ausgabe  der  Urkunden,  zumal  wenn  diese  Einrichtung  nach  dem
ehrerbietigst  vorgetragenen  Wunsche  der  Klasse  über  alle  Archive  der  Monarchie
ausgedelint  würde.  -  Dals  an  eine  Zweckmälsige  und  kritische  Herausgabe  und
Bearbeitung  der  deutschen  Urkunden  ernstlich  gedacht  werde.  erfordert  die  Elıre
der  Deutschen.  Denn  wie  sehr  stehen  wir  bisher  in  der  Benutzung  dieser  für
die  alte  Verfassung  unseres  Vaterlandes  so  wichtigen  Quellen  allen  andern  gebildeten
  Völkern,  vornehmlich  den  Italienern  und  Franzosen,  und  selbst  den  Enyländern
  nach!!

Diese  so  wichtige  und  nothwendige  Unternehmung  könnte  erleichtert  werden
durch  zwei  reiche  Privatsamımnlungen  von  Urkunden,  welche  gegenwärtig  käuflich
sind,  die  des  ehemaligen  Präsidenten  Bormann  und  des  Kanonikus  Kindlinger,  beide
zu  Mainz.  Die  erprobten  gründlichen  historischen  Kenntnisse  dieser  beiden  Männer,
  die  vielfältige  höchst  günstige  Gelegenheit  zum  Saınmeln,  welche  in  ihren  Gegenden
  ihnen  der  revolutionäre  und  zerstörende  Sinn  der  letztvertlossenen  Jahre
dargeboten  hat,  endlich  verschiedene  uns  kund  gewordene  Urtheile  von  Sachkundigen,
  lassen  nicht  an  der  grofsen  Reichhaltigkeit  dieser  beiden  Saınmlungen  zweifeln;
  und  es  würde  höchst  beklagenswerth  sein,  wenn  sie  nach  dem  Tode  ihrer
bereits  sehr  bejalırten  Stifter  vereinzelt  und  dadurch  weniger  nützlich  werden  sollten.
  Die  Klasse  erlaubt  sich  daher  das  ehrerbietige  und  angelegentliche  Ansuchen,
dafs  das  Hohe  Königliche  Ministerium  sich  für  den  Ankauf  dieser  beiden  wichtigen
  Samnılungen  zum  Behufe  einer  zweckmäfsigen  Benutzung  für  die  deutsche  Geschichte
  und  besonders  für  das  so  eben  von  uns  angedeutete  Unternelimen  Hochgeneigtest
  verwenden  möge.

Auch  die  Herausgabe  von  ältern  deutschen  Rechtsquellen  ist  gegenwärtig
mehr  erleichtert  als  sonst,  indeın  aufser  den  schon  früherhin  in  Deutschland  davon
vorhanden  gewesenen  Handschriften  unter  den  aus  Rom  zurückgekehrten  Schätzen
der  Heidelbergischen  Universitäts-Bibliothek  mehrere  sehr  alte  Manuscripte,  sowohl
des  Sächsischen  als  des  Schwäbischen  Rechtes,  sich  befinden.

Berlin  den  26.  October  1819.

Die  historisch  -  philologische  Klasse  der  Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften
[conc.  Wilken]

An
das  Hohe  Königl.  Ministerium  der  geistlichen,
Unterrichts-  und  Medicinal-Angelegenheiten.

!  Der  folgende  Abschnitt  fehlt  in  dem  Abdruck  im  »Archiv«.