424  202.  Statutenentwurf  von  1829  (ScHLEIERMACHER).

202.
(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  745).

Entwurf  zu  neuen  Statuten  der  Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften
  in  Berlin  (1829).

Sr.

Die  Bestimmung  der  Akademie  ist.  sowohl  das  in  den  verschiedenen  wissenschaftlichen
  Gebieten  Vorhandene  zu  prüfen,  als  auch  weitere  Forschungen.  theils
selbst  durch  die  Beiträge  ihrer  einzelnen  Mitglieder,  so  wie  durch  vereinte  Bestrebungen
  zu  fördern,  theils  auch  Andere  dazu  aufzuregen.  Das  Erste  geschieht  theils
durch  die  von  den  einzelnen  Mitgliedern  zu  liefernden  wissenschaftlichen  Abhandlungen,
  theils  durch  von  der  Akademie  ausgehende  wissenschaftliche  Arbeiten  und
Unternehmungen;  das  Andere  theils  überhaupt  durch  ihre  Verbindung  init  andern
gelehrten  Gesellschaften  und  Individuen  des  In-  und  Auslandes,  theils  besonders
durch  die  öffentlich  ausgestellten  Preisaufgaben.

$  2.

Sie  theilt  sich  zu  diesem  Behuf  in  zwei  Klassen,  die  eine  für  die  physikalischen
  nud  mathematischen,  und  die  andere  für  die  philosophischen
und  historischen  Wissenschaften.

3.

Es  giebt  in  der  Akademie  vier  Arten  von  Mitgliedschaft,  ordentliche  Mitglieder.
  auswärtige  Mitglieder,  Ehrenmitglieder  und  correspondirende  Mitglieder.
Die  ordentlichen,  auswärtigen  und  correspondirenden  Mitglieder  sind  schon  von
vorn  herein  und  durch  ihre  Wahl  einer  der  beiden  Klassen  zugewiesen,  die  Elırenmitglieder
  hingegen  gehören  der  Akademie  im  Ganzen  an.  Niemand  wird  ein  Mitglied
  der  Akademie,  von  welcher  Art  es  auch  sei,  als  durch  die  unten  näher  zu
bestimmende  Wahl  und  Bestätigung.

S  4

Die  Zahl  der  ordentlichen  und  correspondirenden  Mitglieder  hängt  lediglich
von  dem  Bedürfnifs  der  Wissenschaften  und  von  äufsern  Umständen  ab.  Es  ist
daher  beständig  darauf  zu  schen  und  dafür  zu  sorgen,  dafs  ein  jedes  der  beiden
in  einer  Klasse  vereinigten  Hauptfächer  mit  ordentlichen  Mitgliedern  gehörig  besetzt
  sei  und  auch  bei  den  Wahlen  von  auswärtigen  und  Ehren  -Mitgliedern  und
Correspondenten  berücksichtigt  werde.  Auswärtige  Mitglieder  darf  es  nicht  mehr
geben  als  zwei  und  dreilsig.  so  dafs  zu  jeder  von  beiden  Klassen  nicht  mehr  als
sechszehn  gehören  dürfen.  Es  ist  in  Beziehung  auf  diese  drei  Klassen  von  Mitgliedern
  darauf  zu  sehen,  dafs  auch  die  bedeutendern  einzelnen  Fächer,  welche  in
das  Gebiet  einer  Klasse  gehören,  möglichst  gleichmäfsig  in  der  Akademie  repräsentirt
  seien.  Zu  Ehrenmitgliedern  werden  solche  Männer  gewählt,  welche  bei
einem  ausgezeichneten  Interesse  an  den  Angelegenheiten  der  Wissenschaft,  dureh
ihr  Anschen  und  ihren  Eintlufs  den  Bestrebungen  der  Akademie  förderlich  sein
können.

$  5-Zu

  ordentlichen  Mitgliedern  können  mur  Gelehrte  gewählt  werden.  welche
in  Berlin  selbst,  oder  in  einer  solehen  Nähe  der  Stadt  wohnen,  dafs  ihr  Verhältuils
zur  Akademie  und  die  Erfüllung  ihrer  akademischen  Pflichten  durch  die  Entfernung
nicht  gehemmt  wird.