22.  Statutenentwurf  von  1829  (Scul.EIERMACHER).  425

Wenn  jedoch  ein  ordentliches  Mitglied  nachher  seinen  Wohnsitz  anderswohin
verlegt:  so  steht  der  Akademie  frei,  es  auch  fernerhin  als  abwesendes  ordentliches
Mitglied  anzuerkennen,  es  mülste  denn  dasselbe  einem  ausländischen  Rufe  gefolgt
sein.  In  diesem  Falle,  so  wie  auch,  wenn  die  Akademie  eine  Anerkennung  nicht
angemessen  findet,  gelıt  ein  solches  Mitglied  in  die  Zalıl  der  Ehrenmitglieder  über,
wenn  es  nicht  in  seiner  Klasse  als  auswärtiges  Mitglied  in  Vorschlag  gebracht  und
als  solches  vorschriftsmäßsig  gewählt  wird.

$  6.

Zu  auswärtigen  Mitgliedern  werden  Gelehrte  von  vorzüglicher  Auszeichnung
in  irgend  einem  Fache  beider  Klassen  ernannt  und  zwar  ohne  Unterschied.  von
welchen  Volke  sie  seien.  Es  können  daher  sowohl  deutsche  Gelehrte  überhaupt,
als  auch  solche,  die  im  preufsischen  Staate  leben,  nur  nicht  in  Berlin  wohnlafte,
gewählt  werden.  Nimmt  aber  ein  auswärtiges  Mitglied  in  der  Folge  seinen  Wohnsitz
  in  Berlin:  so  tritt  es  sofort  in  alle  Rechte  und  Pflichten  der  ordentlichen  Mitglieder
  ein.  und  zwar  mit  der  Anciennetät  seiner  Ernennung  zum  auswärtigen  Mitgliede.
  Sollte  es  diese  ordentliche  Mitgliedschaft  ablehnen,  so  kommt  es  auf  die
Liste  der  Ehrenmitglieder.

8  7-Die

  Leitung  der  Geschäfte  der  Akademie  ist  vier  Sekretaren,  zweien  aus
jeder  Klasse,  anvertraut;  und  sie  verfahren  dabei  nach  der  diesen  Statuten  beizufüigenden
  Instruction.

S  8.

Die  Akademie  versammnelt  sich  theils  in  den  Gesammtsitzungen,  theils  in  den
Klassen,  aufserdem  auch  theilt  sie  sich  dem  Publikum  mit  in  Öffentlichen  Sitzungen.
  Die  regelmälsige  Folge  der  Gesammt-  und  Klassensitzungen  wird  nur  unterbrochen
  ı)  durch  die  Fest-Ferien,  nämlich  die  Charwoche,  die  Österwoche,  die
Pfingstwoche  und  die  beiden  Wochen,  innerhalb  deren  das  Weihnachts-  und  Neu-Jahrsfest
  fallen,  2)  die  Herbstferien,  welche  vom  dritten  Sonntage  im  August  ab
acht  Wochen  dauern.

$  9-In

  diesen  Sitzungen  hat  jedesmal  ein  Sekretar  den  Vorsitz.  Und  zwar
wechseln  in  dem  Vorsitz  bei  den  Gesammtsitzungen  die  vier  Sekretare  von  vier  zu
vier  Monaten,  und  ist  mit  diesem  Vorsitz  auch  die  allgemeine  Geschäftsführung
für  denselben  Zeitraum  verbunden.  In  den  öffentlichen  Sitzungen  wechseln  sie
von  einem  Male  zum  andern.  und  eben  so  die  beiden  Sekretare  jeder  Klasse  in
den  Klassensitzungen.

$  10.

Die  anwesenden  ordentlichen  Mitglieder  versammeln  sich,  wit  Ausnahme  der
Ferien,  des  Himmelfahrtstages,  und  derjenigen  Wochen,  in  welche  die  öffentlichen
Sitzungen  fallen.  jeden  Donnerstag  zur  bestimmten  Stunde  zu  einer  Gesammtsitzung,
in  welcher  zuerst  eine  oder  auch  mehrere  Abhandlungen  gelesen  werden.  Darauf
lest  der  vorsitzende  Sekretar  die  eingegangenen  litterarischen  Novitäten  vor;  wie
auch  allen  Mitgliedern  hernach  frei  steht,  wissenschaftliche  Gegenstände  aus  ihrer
Correspondenz  mitzutheilen.  Zuletzt  werden  die  an  die  Akademie  eingegangenen
Anträge  und  sonstige  Geschäftssachen  von  dein  Sekretar  vorgetragen  und  Beschlufs
darüber  gefalst.

Sr.

Der  Zutritt  zu  den  Gesammitsitzungen  steht  auch  den  etwa  in  Berlin  anwesenden
  auswärtigen.  so  wie  Ehrenmitgliedern  und  correspondirenden  ohne  Weiteres
offen.  Personen  hingegen,  welche  der  Akademie  gar  nicht  angehören,  müssen  von