202.  Statutenentwurf  von  1829  (SchLEIERMACHER).  429

$  26.

Es  ist  darauf  zu  halten,  dafs  von  den  zwei  Sekretaren  der  physikalischmatliematischen
  Klasse  der  eine  sich  vorzugsweise  mit  physikalischen  und  der  andere
mit  mathematischen  Wissenschaften  beschäftige;  diese  Ausdrücke  in  dem  Sinne  genommen,
  wie  sie  in  der  früheren  Klassentheilung  verstanden  wurden.  Eben  so
ist  in  der  philosophisch  -  historischen  Klasse  darauf  zu  sehen,  dafs  einer  der  beiden
Sekretare  sich  vorzugsweise  ınit  historischen  oder  philologischen  Wissenschaften
beschäftige,  der  andere  aber  philosophische  Wissenschaften  cultivire,  das  Wort  in
dem  Sinne  des  $  2  der  Statuten  vom  Jahre  1812  genoinmen,  laut  welchen  die  damalige
  plülosophische  Klasse  keinesweges  auf  Metaphysik  sollte  beschränkt  werden.

$  27-Nach

  Mafsgabe  dieser  Bestimmungen  wählt.  im  Fall  einer  Erledigung,  jede
Klasse  ihren  Sekretar.  und  macht  die  nach  Stimmenmehrheit  getroffene  Wahl  der
Akadeinie  bekannt,  welche  dieselbe  durch  das  Ministerium  zur  Allerhöchsten  Bestätigung
  anzeigt.

E/Z

28.

Anfser  ihren  eigenen  wissenschaftlichen  Arbeiten  wird  die  Akademie  auch
andere  Gelehrte  durch  öffentlich  ausgestellte  Preisaufgaben  veranlassen,  ihr  Nachdenken
  und  ilıren  Fleifs  soleben  Gegenständen  zu  widmen,  welche  noch  minder
erforscht  und  bearbeitet  sind  und  von  ihr  für  bedeutend  erkannt  werden.

$  29.

Die  beiden  Klassen  stellen  zu  dem  Ende  jährlich  abwechselnd  eine  Preisfrage.

Die  Klasse  für  physikalische  und  mathematische  Wissenschaften  wechselt  regelmäfsig
  in  ihrer  Reihe  zwischen  einen  Gegenstande  der  ersten  und  einem  der  andern
Art.  Eben  so  die  für  philosophische  und  historische  Wissenschaften,  so  dafs  die
philologischen  Gegenstände  unter  den  historischen  mit  begriffen  sind.  Zur  Bestimmung
  der  Aufgaben  sowoll,  als  zur  Prüfung  der  eingegangenen  Arbeiten  concurriren
  durch  schriftliche  motivirte  Vorschläge  und  Gutachten  (s.  $  19)  zunächst  nur
die  den  betreffenden  Zweig  bearbeitenden  Mitglieder;  jedoch  erhalten  alle  Mitglieder
der  Klasse  Kenntnils  der  Sache  und  die  Beschlüsse  werden  durch  allgemeine  Abstimmung
  gefalst.  Die  Aufgaben  werden  am  Leibnitz-  Tage  (s.  $  16)  öffentlich  bekannt
  gemacht.  und  zugleich  durch  Programme  in  lateinischer,  deutscher  und  französischer
  Sprache  auf  zweekmäfsige  Weise  nach  auswärts  hin  verbreitet.

$  30.

Für  die  Beantwortungen  sind  die  lateinische,  deutsche,  französische,  englische
und  italienische  Sprache  gleich  zulässig.  Wenn  der  Verfasser  in  Verbindungen  mit
der  Akademie  steht,  durch  welche  seine  llandschrift  bekannt  sein  mufs,  so  muls
die  Schrift  von  fremder  Hand  weschrieben  sein.

Alle  bewerbenden  Schriften  müssen  vor  dem  in  dem  Programm  festgesetzten
Termin  unter  der  Aufschrift:  An  die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften  zu
Berlin.  soweit  es  thunlich  ist,  portofrei  hergesandt  werden.  Sie  müssen  mit  einem
Motto  bezeichnet  sein,  welches  auf  einem  dabeiliegenden  versiegelten  Zettel,  der
den  Namen  des  Verfassers  enthält.  zu  wiederholen  ist.

Nur  die  ordentlichen  Mitglieder  der  Akademie  sind  von  der  Bewerbung  gänzlich
  ausgeschlossen.

Schriften.  welche  auf  störende  Weise  unleserlich  sind.  werden  bei  Seite  gelegt.
  ohne  zur  Concurrenz  zugelassen  zu  werden.