203.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  31.  März  1838.  437

Stellen,  für  welche  nach  $  2r  gröfsere  Gehalte  ausgeworfen  sind,  jederzeit  mit
den  geeignetsten  Personen  besetzt  werden;  so  lange  dies  nicht  möglich  ist,  sind  sie
offen  zu  halten.  Für  alle  übrigen  unbestimmten  Stellen  findet  völlig  freie  Wahl  statt.

8  10.

Die  ordentlichen  Mitglieder  der  Akademie  werden  von  ihr  selbst  durch  Wahl
ernannt.  Die  Wahl  kann  nur  auf  einen  Antrag  in  der  Classe  erfolgen;  Anträge
sind  aber  nur  dann  gestattet,  wenn  die  nach  $  9  festgestellte  Zahl  der  ordentlichen
Mitglieder  der  Classe  nicht  erfüllt  ist.  In  diesem  Falle  steht  es  jedem  ordentlichen
Mitgliede  der  Akademie  frei,  auf  eine  Wahl  in  seiner  Classe  mittelst  eines  besondern
  bei  dem  dirigirenden  Classensecretar  einzureichenden  Schreibens  anzutragen.
Ist  eine  Stelle  erledigt,  für  welche  nach  $  21  ein  gröfseres  Gehalt  ausgeworfen
ist,  so  muls  zur  Besetzung  derselben,  unabhängig  von  allen  anderen  Anträgen  auf
Ergänzung  der  Classe,  eine  besondere  Wahl  stattfinden.  (Vgl.  $  9.)

$  ım.

Ist  ein  Antrag  auf  Walıl  erfolgt,  so  fordert  der  dirigirende  Classensecretar
die  berechtigten  Wähler,  nämlich  alle  ordentliche  Mitglieder  der  Classe,  namentlich
auch  die  Veteranen,  inwiefern  sie  sich  nicht  ausdrücklich  aller  Einladung  zu  den
Sitzungen  begeben  haben,  und  nach  Mafsgabe  des  $  25  die  etwa  in  Berlin  anwesenden
  auswärtigen  Mitglieder  auf,  in  der  nächsten  ordentlichen  Classensitzung
diejenigen  Personen  schriftlich  anzuzeigen,  welche  sie  auf  die  Wahl  bringen  wollen,
und  zugleich  in  diesem  Schreiben  die  wissenschaftlichen  Leistungen  und  Verdienste
der  Vorgeschlagenen  anzugeben.  Ein  solches  Schreiben  kann  zugleich  von  mehreren
unterzeichnet  werden.  Der  dirigirende  Classensecretar  bringt  in  der  eben  erwähnten
  nächsten  ordentlichen  Classensitzung  die  Anträge  zum  Vortrag  und  leitet  darüber
eine  mündliche  Besprechung  ein,  in  welcher  es  jedem  Anwesenden  freisteht,  einen
von  ihm  gemachten  Antrag  zurückzunehmen.  Bleibt  der  Antrag  bestehen,  so  ladet
derselbe  Secretar  die  berechtigten  Wähler  schriftlich  zu  der  Wahl  ein,  welche  entweder
  in  der  nächsten  ordentlichen  Classensitzung,  oder  auf  ausdrücklichen  Beschlufs
  der  Classe  in  einer  aufserordentlichen  Sitzung  vorgenommen  wird.

$  12.

In  der  Wahlversammlung  der  Classe  wird  über  jeden  Vorgeschlagenen  besonders,
  und  zwar  nach  alphabetischer  Ordnung  ballotirt.  Erhalten  bei  der  Abstimmung
einer  oder  mehrere  die  nach  dem  Folgenden  für  die  Erwählung  in  der  Classe  erforderliche
  Stimmenzahl,  so  sind  sie,  falls  ihre  Anzahl  nicht  gröfser  als  die  Zahl
der  Stellen  ist,  welche  nach  Mafsgabe  der  Bestimmungen  des  $9  über  die  Gesammitzahl
  der  Mitglieder  der  Classe  und  über  die  offen  zu  haltenden  Stellen  besetzbar
  sind,  von  der  Classe  gewählt;  sind  aber  weniger  Stellen  besetzbar,  so  werden
von  denjenigen  Personen,  welche  die  erforderliche  Stimmenzahl  erhalten  haben,  nur
so  viele  für  gewählt  angesehen,  als  Stellen  besetzbar  sind,  und  zwar  diejenigen  unter
ihnen,  welche  die  meisten  Stimmen  erhalten  haben.  Sollten  mehrere,  welche  eine
gleich  grofse  zur  Erwählung  genügende  Stimmenzahl  haben,  nicht  insgesammt  aufgenommen
  werden  können,  so  werden  alle  diese  zugleich  auf  eine  mit  Zetteln  auszuführende
  Wahl  gebracht:  hierbei  entscheidet  die  absolute  Mehrheit  der  in  der
Sitzung  anwesenden  Wähler,  welche  auf  dieselbe  Art  zu  finden  ist,  wie  nach  $  32
bei  der  Wahl  eines  Secretars,  so  jedoch,  dafs  wenn  dabei  über  eine  Stiimmengleichheit
  zu  entscheiden  ist,  die  Entscheidung  den  dirigirenden  Classensecretar  überlassen
bleibt.  Ist  auf  diese  Weise  Eine  Person  durch  absolute  Stimmenmehrheit  gewählt,
und  es  ist  aufserdem  noch  eine  oder  mehrere  Stellen  besetzbar,  so  wird  diese  Abstimmung
  durch  Zettel,  mit  Ausschlufs  der  schon  gewählten  Personen,  so  oft  wieder-