4414  203.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  31.  März  1838.

sammt-Protokoll  aufgenommen,  sondern  jeder  einzelne  Beschlufs  gehörigen  Orts
besonders  verinerkt.  Aufserdem  legt  der  vorsitzende  Secretar  die  bedeutendern
Ausfertigungen  den  übrigen  Secretaren  in  einer  Versammlung  oder  mittelst  Umlaufs
im  Concept  vor  und  giebt  bei  einer  darüber  entstandenen  Meinungstheilung  im
Falle  der  Stimmengleichheit  die  Entscheidung.

$  37.

Für  den  Vorsitz  in  den  Öffentlichen  Sitzungen  bestimmen  die  Secretare  nach
gütlicher  Übereinkunft  seine  besondere  Folge,  und  zwar  in  der  Art,  dafs  in  einem
Zeitraume  von  vier  Jahren  nicht  ein  und  derselbe  Secretar  den  Vorsitz  mehr  als
einmal  in  einer  gleichnamigen  Sitzung  hat.  Der  in  einer  öffentlichen  Sitzung  vorsitzende
  Secretar  hält  die  Eröffnungsrede  und  schliefst  die  Sitzung,  und  besorgt
den  abzustattenden  Bericht  über  die  öffentliche  Sitzung  und  dessen  Bekanntmachung.
Die  zu  den  öffentlichen  Sitzungen  erforderlichen  Beschlüsse,  Vorbereitungen,  Einladungen
  und  Ankündigungen  in  den  Zeitungen  hat  der  in  den  Gesamımtsitzungen
vorsitzende  Secretar  zu  veranlassen  und  zu  besorgen.

$  38.

Die  beiden  Classensecretare  wechseln  in  der  Leitung  der  Geschäfte:  ihrer
Classe  von  einer  ordentlichen  Classensitzung  zur  andern.  Der  den  Geschäften  der
Classe  in  dieser  ordentlichen  Classensitzung  und  während  der  genannten  Zeit  vorstehende
  Secretar  wird  der  dirigirende  Classensecretar  genannt.  In  Behinderung:-fällen
  wird  dieser  von  dem  andern  Classensecretar,  und  wenn  dieser  verhindert
ist,  von  dem  der  Anciennetät  nach  ältesten  activen  Mitgliede  vertreten.

$  39.

Der  dirigirende  Classensecretar  hat  in  Bezug  auf  die  Angelegenheiten  und
Geschäfte  der  Classe  alle  Pflichten  und  Verantwortlichkeit  und  alle  Befumisse.
welche  nach  $  34  dem  vorsitzenden  Secretar  in  Bezug  auf  die  Gesammt-Akademie
zukommen,  und  ist  für  die  Erledigung  der  unter  seiner  Direction  gefalsten  Beschlüsse
  und  vorgekominenen  Geschäfte  in  soweit  der  Classe  verantwortlich,  als
dieselben  während  dieser  Zeit  ausführbar  sind.  Er  hat  daher  seinem  Collegen  bei
Übergang  der  Direction  auf  denselben  schriftlich  oder  mündlich,  und  falls  der
Nachfolger  es  verlangt,  mit  Zuziehung  des  Archivars  das  Unerledigte  anzuzeigen.
und  es  bleibt  alsdann  einer  gütlichen  Übereinkunft  überlassen,  welcher  von  beiden
Classensecretaren  das  Geschäft  zu  Ende  führen  solle:  erforderlichen  Falls  entscheidet
  darüber  die  Classe.  Auf  dieselbe  Weise  einigen  sich  die  Classensecretare  über
ihre  Obliegenheiten  in  der  öffentlichen  Leibnitzischen  Sitzung  ($  55).  Bedeutendere
Ausfertigungen  legt  der  dirigirende  Classensecretar  dem  andern  Classensecretar  im
Concept  vor.

$  40.

Die  Akademie  hat  einen  etatsmälsig  besoldeten,  auf  Lebenszeit  ernannten
Archivar,  welcher  auf  Vorschlag  des  Secretariats  in  einer  vorher  angekündigten
ordentlichen  Gesammitsitzung  durch  mündliche  Abstimmung  mit  absoluter  Stimmenmehrheit
  gewählt  wird,  wohei  im  Falle  der  Stimmengleichheit  der  vorsitzende  &amp;eeretar
  den  Ausschlag  giebt.  Die  erfolgte  Wahl  des  Archivars  wird  dem  vorgeordneten
  Ministerium  zur  Genehmigung  angezeigt.

Sat.
Der  Archivar  erhält  von  den  geschäftsführenden  Secretaren  alles  Eingrgangene
  zur  Eintragung  in  das  Journal,  welches  er  zu  führen  hat,  besorgt  die  Rexistratur
  der  Akademie,  hält  ein  Agendenbuch,  und  sorgt  dafür,  dafs  alles  zur  gehö-