446  203.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  31.  März  1838.

Gesammtsitzung  genehmigt  wäre.  Der  Gegenstand  der  Abhandlung  soll  in  allen
Fällen  in  der  vorhergehenden  ordentlichen  Sitzung  angekündigt  werden.  Nach  dieser
  Lesung  legt  der  vorsitzende  Secretar  die  eingegangenen  Schriften  und  andere
wissenschaftliche  Mittheilungen  vor;  auch  steht  es  jedem  Mitgliede  frei,  Gegenstände
der  Art  zur  Sprache  zu  bringen.  Zuletzt  werden  von  dem  vorsitzenden  Secretar
die  an  die  Akademie  eingegangenen  Anträge  und  sonstige  Geschäftssachen  vorgetragen
  und  Beschlufs  darüber  gefalst;  auch  kann  jedes  ordentliche  Mitglied  mündliche
  Anträge  machen,  welche  jedoch  auf  Verlangen  des  vorsitzenden  Secretars
schriftlich  abgefalst  werden  müssen  und  in  diesem  Falle  vertagt  werden.  Die  Mitglieder
  der  Akademie  nehmen  an  den  Gesammtsitzungen  nach  Mafsgabe  ihrer  iın
II.  Abschnitte  bestimmten  Berechtigungen  Antheil:  andere  Personen,  welche  dabei
anwesend  seyn  wollen,  müssen  von  einem  ordentlichen  Mitgliede  eingeführt  und
dem  vorsitzenden  Secretar  vorgestellt,  oder  durch  eine  von  einem  ordentlichen  Mitgliede
  unterzeichnete  Karte  an  den  vorsitzenden  Secretar  empfohlen  werden,  können
aber  nur  bis  zum  Schlusse  der  wissenschaftlichen  Verhandlungen  gegenwärtig  bleiben.

$  46.

Jede  der  beiden  Classen  hält  monatlich,  mit  Ausnalıme  der  Ferienzeit,  einmal
  an  einem  bestimmten  Tage  eine  Classensitzung,  welche  der  dirigirende  Classensecretar
  leitet.  Nach  Vorlesung  des  Protokolls  der  vorigen  ordentlichen  Classensitzung
  hält  ein  ordentliches  Mitglied  der  Classe  einen  wissenschaftlichen  Vortrag,
welcher  jedoch  nicht  nothiwendig  eine  druckfertige  Abhandlung  zu  seyn  braucht.
Auch  kann  eine  fremde  Abhandlung  von  einen  ordentlichen  Mitgliede  gelesen  werden,
  wenn  die  Classe  dies  vorher  genehmigt  hat.  Hierauf  folgen  die  übrigen  wissenschaftlichen
  Mittheilungen  und  die  Geschäftssachen  und  Anträge,  und  es  gelten  dafür
dieselben  Bestimmungen  in  Anwendung  auf  die  Classe  und  ihre  Mitglieder,  wie  die
des  $  45  für  die  Gesamımmt-  Akademie.  Die  Mitglieder  der  Akademie  nehmen  an
den  Classensitzungen  nach  Mafsgabe  ihrer  im  Ill.  Abschnitte  bestimmten  Berechtigungen
  Antheil;  Fremde  können  nicht  eingeführt  werden.

$  47-Die

  Reihefolge,  in  welcher  die  ordentlichen  Mitglieder  die  in  den  $$45  und
46  genannten  wissenschaftlichen  Vorträge  zu  haiten  verpflichtet  sind,  wird  zu  Anfang
  jedes  Jahres  von  dem  Secretariat  unter  Mitwirkung  des  Archivars  nach  der
Anciennetät  der  Mitglieder  bestimmt  und  allen  bekannt  gemacht.  Es  ist  jedoch
gestattet,  dals  ein  Mitglied  mit  dem  andern  in  Rücksicht  dieser  Reihefolze  tausche.
in  welchem  Falle  derjenige,  welcher  sich  vertreten  läfst,  den  vorsitzenden  Secretar
oder  dirigirenden  Classensecretar  zeitig  von  der  Stellvertretung  in  Kenntnißs  zu
setzen  hat.

$  48.

Aufser  diesen  ordentlichen  Sitzungen  werden  aufserordentliche  Sitzungen  der
Gesammt-  Akademie  und  der  Classen,  jene  auf  Beschluls  der  Gesammt  -  Akademie
oder  des  Secretariats,  diese  auf  Beschlufs  der  Classe  oder  auf  Verlangen  jedes  der
beiden  Classensecretare.  beide  auch  nach  $  52  auf  Antrag  eines  ordentlichen  Mitgsliedes
  in  dringenden  Fällen  berufen.  Die  Berufung  liegt  für  die  erstern  dem  vorsitzenden
  Secretar,  für  die  letztern  dem  dirigirenden  Classensecretar  ob.  Das  Protokoll
  einer  aufserordentlichen  Sitzung  wird  in  der  nächsten  ordentlichen  verlesen.

$  49.
Was  die  in  den  Sitzungen  zu  verhandelnden  Geschäftssachen  betrifft,  so  ruft
in  den  Gesammitsitzungen  der  vorsitzende  Secretar,  in  den  Classensitzungen  der
dirigirende  Ciassenseeretar  die  stimmfähigen  Mitglieder  sowohl  zur  Berathschlagung