448  203.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  31.  März  1838.

nahme  statt  findet,  und  zwar  ı.  zur  Feier  der  Geburt  Friedrichs  II.  als  Erneuerers
der  Akademie,  aın  24.  Januar  oder  am  nächstfolgenden  Sitzungstage  der  Gesammt-Akademie;
  2.  zum  Andenken  an  Leibnitz,  als  ersten  Präsidenten  der  hiesigen  Societät
  der  Wissenschaften,  am  3.  Juli  oder  am  nächıstfolgenden  Sitzungstage  der
Gesammt-  Akademie;  3.  am  Geburtstage  des  regierenden  Königs  Majestät  oder  aın
nächstfolgenden  Sitzungstage  der  Gesammt-  Akademie.  Sie  werden  vorher  in  den
Zeitungen  angekündigt  und  der  Zutritt  dazu  steht  aulser  den  besonders  Eingeladenen
allen  anständigen  Personen  frei.
$  55-Jede

  öffentliche  Sitzung  wird  mit  einer  Einleitungsrede  des  nach  $  37  diese
Sitzung  leitenden  Secretars  eröffnet.  In  der  Sitzung  zur  Feier  der  Geburt  Friedrichs
  11.  giebt  ebenderselbe  eine  zusammenhängende  Nachricht  von  den  die  Akademie
  betreffenden  Ereignissen  des  abgelaufenen  Jahres,  von  der  vorigen  gleichnamigen
  Sitzung  an  gerechnet.  In  der  Leibnitzischen  Sitzung  halten  die  seit  derselben
  Sitzung  des  vorigen  Jahres  erwählten  und  bestätigten  ordentlichen  Mitglieder
kurze  Antrittsreden,  welche  einzeln  von  einem  Secretar  der  Classe,  zu  welcher
jene  gehören,  beantwortet  werden.  Hierauf  werden  die  Ergebnisse  der  Preisaufgaben,
  deren  Termin  abgelaufen  ist,  und  die  gestellten  neuen  Preisaufzaben,
wenn  solche  in  dem  Jahre  vorkommen,  von  den  Classensecretaren  ($  39)  bekannt
gemacht.  Gedächtniflsreden  für  verstorbene  Mitglieder,  deren  Haltung  ein  Mitglied
freiwillig  oder  im  Auftrag  der  Akademie  übernoınmen  hat,  werden  nur  an  diesem
Tage  gelesen.  In  der  Sitzung  zur  Feier  des  Geburtstages  des  regierenden  Königs
Majestät  erstattet  der  die  Sitzung  eröffnende  Secretar,  in  Verbindung  mit  der  Einleitungsrede,
  einen  Jahresbericht  über  die  Leistungen  der  Akademie  überhaupt,
namentlich  in  Rücksicht  ihrer  eigenen  Abhandlungen  und  ihrer  eigenen  und  der
von  ihr  unterstützten  wissenschaftlichen  Unternehmungen;  wozu  die  Classe,  zu
welcher  der  die  Sitzung  eröffnende  Secretar  nicht  gehört,  diesem  vier  Wochen
vorher  die  erforderlichen  Mittheilungen  durch  ein  von  ihr  dazu  beauftragtes  Mitglied
  zu  machen  hat.  Zuletzt  wird  in  jeder  öffentlichen  Sitzung  eine  Abhandlung
oder  mehrere  gelesen;  gewöhnlich  werden  hierzu  solche  gewählt,  welche  bereits  in
einer  Gesammtsitzung  vorgetragen  worden,  und  die  Wahl  derselben  geschieht  in
der  Regel  vierzehn  Tage  vorher  in  einer  Gesammtsitzung  mit  absoluter  Stimmenmehrheit
  der  in  der  Sitzung  Anwesenden  nach  der  Wahlform,  welche  im  $  32  enthalten
  ist.  Falls  jedoch  ein  ordentliches  Mitglied  eine  noch  nicht  vorgetragene
Abhandlung  sollte  lesen  wollen,  so  hat  er  [sic]  darauf  in  der  Sitzung,  in  welcher
die  Wahl  der  vorzulesenden  Abhandlungen  erfolgt,  anzutragen,  und  es  wird  darüber
  auf  dieselbe  Art  wie  über  die  andern  gestimmt.

S  56.

Die  Akademie  hat  vom  dritten  Sonntage  des  Monats  August  ab  acht  Wochen
Ferien,  desgleichen  die  Charwoche,  die  Osterwoche,  die  Pfingstwoche,  und  die
beiden  Wochen  hindurch,  innerhalb  welcher  das  Weihnachts-  und  Neujahrsfest
fallen.  Während  der  Ferien  können  nur  in  den  äufsersten  Fällen  auf  einstimmigen
Beschlufs  aller  in  Berlin  anwesenden  Secretare  aufserordentliche  Sitzungen  berufen
werden.

$  57-Die

  Akademie  giebt,  abgerechnet  die  längeren  Ferien,  Monatsberichte  über
ihre  Verhandlungen.  soweit  sie  zur  Bekanntmachung  geeignet  sind,  in  der  Regel
nach  Ablauf  jedes  Monats  heraus.  Der  vorsitzende  Secretar  stellt  dieselben  aus
den  Protokollen  der  Gesammtsitzungen  und  Classensitzungen  und  aus  den  erforderlichen
  Mittheilungen  über  die  öffentlichen  Sitzungen,  so  wie  über  den  Inhalt  der
wissenschaftlichen  Vorträge,  zusammen.  Zu  diesem  Zwecke  hat  ihm  von  jedem