450  203.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  31.  März  1838.

S  62.

Die  Akademie  unternimmt  zur  Ausfüllung  wissenschaftlicher  Bedürfnisse  und
je  nach  den  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  auch  solche  Arbeiten,  welche  entweder
das  geineinsame  Zusammenwirken  mehrerer  Gelehrten  erfordern,  oder  durch  Umfang
  und  Kostenaufwand  die  Kräfte  Einzelner  übersteigen,  oder  einer  so  lange  fortgesetzten
  Anstrengung  bedürfen,  dafs  sie  nur  von  eineın  dauernden  Verein  mit  Eriolg
ausgeführt  werden  können.  Auch  unterstützt  sie  die  Unternehmungen  Anderer  durch
die  ihr  zu  Gebote  stehenden  Mittel.  Die  Berathungen  über  diese  Gegenstände  finden
in  den  Classensitzungen  auf  schriftliche,  dem  dirigirenden  Classensecrectar  zuzuste]-lende
  Anträge  der  ordentlichen  Mitglieder  statt;  die  Entscheidung  erfolgt  nach  der
Vorschrift  der  $$  83  und  84.

8  63.

Alle  zwei  Jahre  wird  von  der  Akademie  eine  Preisfrage  gestellt.  Beide  Classen
wechseln  hierin  ab.  Ebenfalls  wechselnd  stellt  die  physikalisch-  mathematische  Classe
das  eine  Mal  eine  physikalische,  das  andere  Mal  eine  mathematische  Aufzabe.  und
die  philosophisch-historische  Classe  das  eine  Mal  eine  auf  die  Philosophie  bezügliche,
  das  andere  Mal  eine  historische  oder  philologische  Aufgabe.  Jedes  der  activen
ordentlichen  Classenmitglieder,  welches  sich  zu  dem  Hauptfache  bekennt,  aus  welchem
  die  jedesinalige  Aufgabe  zu  entnehmen  ist,  hat  in  seiner  Classe  in  der  für
den  Gegenstand  zeitig  und  nicht  vor  dem  Monat  April  besonders  anzuberaumenden
Sitzung  einen  Vorschlag  zu  einer  Preisaufgabe  zu  machen,  und  diesen  näher  zu  begründen.
  Die  Classe  entscheidet  darüber  mündlich,  und  zwar,  wenn  förmliche  Abstimmung
  erforderlich  wird,  durch  absolute  Mehrheit  der  in  der  Sitzung  Anwesenden:
wobei  die  Folge,  in  welcher  über  die  Vorschläge  entschieden  wird,  sich  nach  der
Anciennetät  der  Vorschlagenden  richtet.  Die  Redaction  der  Aufgabe  hat  derjenige.
von  welchem  der  Vorschlag  ausgegangen,  nach  Mafsgabe  der  in  der  Classe  darüber
gepflogenen  Verhandlung  zu  besorgen;  der  dirigirende  Secretar  kann  jedoch  veranlassen,
  dafs  die  Fassung  auch  noch  der  Classe  zur  Genehmigung  vorgelegt  werde.
Die  Bekanntmachung  der  Aufgabe  geschieht  mündlich  in  der  Leibnitzischen  öffentlichen
  Sitzung  und  gleich  hernach  durch  gedruckte  Programme  in  deutscher  und
lateinischer  Sprache.

$  64.

Die  äufserste  Frist  für  die  Einlieferung  der  Preisschriften  ist  in  der  Regel
und  wenn  nicht  ausdrücklich  ein  Anderes  auf  Antrag  der  Classe  in  einer  Gesamıntsitzung
  beschlossen  worden,  der  1.  März  des  dritten  von  der  Bekanntmachung  an
laufenden  Jahres.  Die  ordentlichen  Mitglieder  der  Akademie  sind  von  der  Preisbewerbung
  ausgeschlossen.  Die  Bewerbungsschriften  können  in  deutscher,  lateinischer
  oder  französischer  Sprache  abgefafst,  und  müssen  leserlich  geschrieben  sevn:
Schriften,  welche  auf  eine  störende  Weise  unleserlich  geschrieben  sind,  werden  von
der  Bewerbung  ausgeschlossen.  Die  Bewerbungsschriften  sind  ohne  Nennung  des
Verfassers  unter  der  Aufschrift:  »An  die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften
zu  Berlin  so  weit  es  tliunlich  ist,  postfrei  einzusenden.  Jede  Abhandlung  ist  mit
einer  Inschrift  zu  bezeichnen,  welche  auf  einem  beizufügenden  versiegelten,  den
Namen  des  Verfassers  enthaltenden  Zettel  zu  wiederholen  ist.  Schriften,  auf  welch:n
der  Name  des  Verfassers  angegeben  ist,  werden  von  der  Bewerbung  ausgeschlossen.
Der  Preis,  für  welchen  eine  Summe  aus  dem  Einkommen  der  Akademie  etatsınälsig
festgesetzt  ist,  beträgt  100  Ducaten;  doch  steht  es  der  Akademie  frei,  den  Preis
unter  zwei  Bewerber  zu  theilen.  Auch  kann  nach  Befinden  einem  oder  zwei  Bewerbern
  das  Accessit  ertheilt  werden,  es  mag  der  Preis  ertheilt  seyn  oder  nicht.
Die  sämtlichen  eingegangenen  Handschriften  bleiben  im  Besitz  der  Akademie.  ohne
deren  Einwilligung,  welche  in  einer  Classensitzung  beschlossen  werden  muls,  die
Verfasser  sie  nicht  zurückerhalten  können.