203.  Die  Statuten  der  Akademie  vom  31.  März  1838.  453

$  75.

Die  Kasse  der  Akademie  wird  von  den  Kassen  -Beamten  des  vorgeordneten
Ministeriums  verwaltet.  Die  Kassen  -  Beamten  erhalten  dafür  eine  von  der  Akademie
zu  zahlende  fixirte  Remuneration,  wovon  kein  Gnadenjahr  statt  findet.  Sie  haben
die  Verpflichtung,  der  Akademie  alle  erforderliche  Auskunft  in  den  akademischen
Kassen-Sachen  zu  geben.

$  76.

Der  Einnahme-  und  Ausgabe-Etat  der  Akademie  wird  auf  vorangegangene
Aufforderung  des  vorgeordneten  Ministeriums,  von  dem  Secretariat,  welches  in  erforderlichen
  Fällen  der  Gesammt  -  Akademie  das  Nöthige  vorträgt,  unter  vorzüglicher
Hülfleistung  des  Archivars  entworfen,  von  dem  Geldverwendungs-  Ausschufs  der
Akademie  geprüft,  und  von  der  Akademie  dem  vorgeordneten  Ministerium  zur
Genehmigung  eingereicht,  von  diesem  aber  der  Akademie  vollzogen  zugestellt.

$  77-Der

  Geldverwendungs-  Ausschufs  der  Akadeınie  hat  aufser  der  Prüfung  des
Etats  und  dem,  was  von  der  Gesammt-Akademie  an  ihn  verwiesen  wird,  alles  die
Geldverwendung  Betreffende  nach  der  Vorschrift  der  $$  78  ff.  zu  behandeln.  Er
besteht  aus  den  vier  Secretaren,  zwei  ordentlichen  Mitgliedern  aus  jeder  der  beiden
Classen,  welche  von  ihrer  Classe  selbst  gewählt  werden,  und  einem  von  der  Gesamınt
  -  Akadeınie  gewählten  neunten  Mitgliede,  welches  abwechselnd  aus  der  einen
und  aus  der  andern  Classe  genommen  wird.  Die  wählbaren  Mitglieder  werden  für
jedes  Jahr  neu  erwählt;  doch  sind  für  die  von  den  Classen  zu  besetzenden  Stellen
die  abgehenden  Personen  wieder  wählbar.  Die  Wahl  in  der  Classe  geschieht  im
Monat  December  und  das  Ergebnils  derselben  ist  im  folgenden  Monat  vor  der  ersten
Gesamıntsitzung  dem  vorsitzenden  Secretar  schriftlich  anzuzeigen,  welcher  sofort  in
der  ersten  Gesammtsitzung  des  Januars  die  Wahl  des  neunten  Mitgliedes  vornehinen
läfst.  Die  Wahl  in  den  Classen  und  in  der  Gesammt-  Akademie  geschieht  verdeckt
durch  absolute  Mehrheit  der  in  der  Versammlung  Stimmenden  auf  die  im  $  32  angegebene
  Weise.  Gleich  nach  erfulgter  Wahl  der  Mitglieder  des  Geldverwendungs-Ausschusses
  werden  in  den  Classen  und  in  der  Gesaınmt-  Akademie  eben  so  viele
Stellvertreter  auf  eben  dieselbe  Weise  gewählt.  Die  Stellvertreter,  welche  für  die
beiden  von  jeder  Classe  ernannten  Mitglieder  gewählt  worden,  können  jeder  jeden
von  beiden  vertreten;  das  von  der  Gesammit-  Akademie  gewählte  Mitglied  aber  kann
nur  durch  den  von  dieser  ernannten  vertreten  werden.  Innerhalb  einer  Woche
nach  vollzogener  Wahl  versammelt  der  vorsitzende  Secretar  den  Ausschuls,  und
letzterer  wählt  sich  einen  Vorsteher  aus  seiner  Mitte  in  verdeckter  Abstimmung
durch  absolute  Mehrheit  aller  neun  Mitglieder  oder  ihrer  Stellvertreter,  wobei  die
Vorschriften  des  $  32,  soweit  ihre  Anwendung  erforderlich  wird,  zu  befolgen  sind.

$  78.

Der  Vorsteher  erhält  alles,  was  an  den  Ausschufs  gebracht  werden  soil.  Er
beruft  den  Ausschufs,  so  oft  es  nöthig  wird,  durch  schriftliche  Einladung.  Der  Ausschufs
  darf  nur  mündlich  berathen  und  abstimmen,  und  kann  nur  dann  beschlielsen,
wenn  mindestens  sieben  Mitglieder,  ınit  Einschlufs  der  Stellvertreter,  gegenwärtig
sind.  Er  entscheidet  bei  blofsen  Begutachtungen  und  bei  der  Prüfung  des  Etats,
inwiefern  sie  keine  neue  Geldbewilligung  in  sich  schlielsen,  mit  absoluter  Mehrheit
der  Stimmen,  wobei  im  Falle  der  Stimmengleichheit  der  Vorsteher  den  Ausschlag
giebt;  zur  Genehmigung  eines  Antrags  auf  Geldbewilligung  aber  sind  bei  einer  Versammlung
  von  acht  oder  neun  Personen  sechs,  und  bei  einer  Versammlung  von
sieben  Personen  fünf  beipflichtende  Stimmen  erforderlich.  Das  Protokoll  wird  von
dem  Vorsteher  verfalst  und  von  allen  Anwesenden  unterschrieben.  Die  in  der