462  206.  HuusoLor-Stiftung  für  Naturforschung  und  Reisen.

verfügbar  bleibenden  Reste  des  Stiftungserträgnisses,  werden  zur  Ertheilung
  von  Preisen  für  Schriften  aus  dem  Gebiete  der  Geometrie  überhaupt,
  die  in  den  letztvorhergegangenen  zehn  Jahren  veröffentlicht  sind,
oder  zur  Unterstützung  anderweitiger  für  die  Geoinetrie  förderlicher
Arbeiten  verwendet.

5.  Alles  Weitere  erledigt  sich  nach  den  Bestimmungen  des  allgemeinen
Regleinents  für  die  akademischen  Preisertheilungen.

Das  Stiftungscapital  ist  z.  Zt.  vorhanden  in  einer  4  procentigen  Hypothek  von
27000  Mark  auf  dem  Grundstück  Pankstr.  41  hierselbst  und  5800  Mark  4  procentiger
consolidirter  preufsischer  Staatsanleihe.  Der  jährliche  Zinsertrag  beläuft  sich  gegenwärtig
  auf  1312  Mark.

206.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  844).
Statut  der  HussorLpr-Stiftung  für  Naturforschung  und  Reisen.

Nach  deın  Tode  Alexander’s  von  Humboldt  am  6.  Mai  1859  ist  eine  Anzahl
von  Männern  zu  einem  Comite  zusaınmengetreten,  um  durch  Samınlung  die  Mittel
zur  Gründung  einer  Stiftung  zu  beschaffen,  die  ein  Denkmal  des  Dankes  und  der
Anerkennung  für  den  grolsen  Mann  sein  soll.  Für  diese  Stiftung  sind  in  Folge
einer  Aufforderung  des  Comites  nachstehende  Statuten  von  der  Königlichen  Akademie
  der  Wissenschaften  in  Gemeinschaft  mit  dein  Comite  festgesetzt  und  von
Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Prinzen  von  Preufsen,  Regenten,  Allerhöchst  bestätigt
  worden.

Sı.

Die  Stiftung  ist  bestimmt,  hervorragenden  Talenten,  wo  sie  sich  finden  mögen,
  ohne  Rücksicht  auf  Nationalität  oder  Confession,  in  allen  den  Richtungen,  in
welchen  A.  von  Humboldt  seine  wissenschaftliche  Thätigkeit  entfaltete,  namentlich
zu  naturwissenschaftlichen  Arbeiten  und  grölseren  Reisen,  Unterstützung  zu  gewähren.
  Sie  soll  in  A.  von  Humboldt’s  edlem  Sinne  wirkend  der  von  ihm  mit
unermüdlichem  Eifer  bethätigten  Förderung  aller  naturwissenschaftlichen  Bestrebungen
  Fortdauer  gewähren.

N
S  2.
Die  Stiftung  führt  den  Namen  »Humboldt-Stiftung  für  Naturforschung

  und  Reisen«.  Sie  hat  die  Rechte  einer  Corporation  und  führt  ein
eigenes  Siegel.

$  3.

Das  Capital-Vermögen  der  Stiftung,  welches  unangreifbar  ist,  wird  gebildet
aus  den  bis  jetzt  eingegangenen  und  noch  künftig  eingehenden  Beiträgen,  sowie
aus  allen  sonstigen  Zuwendungen,  sofern  die  Geber  nicht  ausdrücklich  darüber  anders
  bestimmt  haben,  endlich  aus  den  zu  den  Stiftungs-Zwecken  nicht  verwandten
Einkünften  ($  10).

g4
Die  Verwaltung  des  Vermögens  der  Stiftung  geschieht  durch  das  Curatorium
($  14  und  folgd.).
$  5-Das
  Curatorium  hat  das  Capital  der  Stiftung  pupillarisch  sicher  in  Werthpapieren
  oder  Hypotheken  zinstragend  anzulegen.