206.  HussoLor-Stiftung  für  Naturforschung  und  Reisen.  465

rechtzeitig  die  für  sie  bestimmten  Summen  empfangen.  Dasselbe  verfügt  über  alle
im  Laufe  der  Zeit  der  Stiftung  zufallenden  Gegenstände,  welche  nicht  zu  dem  unangreifbaren
  Capital-Vermögen  gehören.  Überdies  sucht  das  Curatorium  durch
fortgesetzte  Sammlungen  oder  in  sonst  geeigneter  Weise  das  Stiftungs-Vermögen
zu  mehren.

$  21.

Das  Curatorium  falst  seine  Beschlüsse  nach  Stimmenmehrheit.  Zu  einem
gültigen  Beschlusse  ist  die  Anwesenheit  von  mindestens  drei  Mitgliedern  erforderlich.
  Bei  Stimmmengleichheit  gibt  die  Stimme  des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.  Im
übrigen  bestimmt  sich  das  Curatorium  selbst  seine  Geschäfts  -  Ordnung.

$  22.

Um  der  Casse  Zahlungsanweisung  zu  ertheilen,  bedarf  es  der  Unterschrift  des
Vorsitzenden  (oder  seines  Stellvertreters)  und  zweier  Mitglieder,  es  sei  denn,  dals
eine  Gesammtsumme  auf  Terminalzahlungen  bereits  mit  den  erwähnten  Unterschriften
angewiesen  worden  ist,  in  welchem  Falle  die  einzelnen  Terminalzahlungen  von  dem
Vorsitzenden  oder  seinem  Vertreter  allein  angewiesen  werden  können.

$  23.

Sollten  ungeachtet  der  durch  die  Sache  gegebenen  und  vorauszusetzenden
Übereinstimmung  zwischen  dem  Curatorio  und  der  Akademie  Differenzen  entstehen,
welche  sie  unter  sich  zu  schlichten  nicht  vermögen,  so  steht  es  jedem  der  beiden
Theile  zu,  den  Herrn  Justiziinister  zu  ersuchen,  dafs  er  einen  der  Räthe  seines
Ministeriums  zum  Obmann  bestelle,  dessen  Entscheidung  sich  beide  Theile  zu  fügen
haben.

$  24.

Der  Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften  zu  Berlin  ist  die  Wahl  der
Unternehmungen,  sowie  der  für  ihre  Ausführung  geeigneten  Personen  überlassen.
Es  wird  ihr  indels  zur  Pflicht  gemacht,  die  verwendbaren  Mittel  nicht  zu  zersplittern
  und  sie  in  der  Regel  nur  für  selbständige  Unternehmungen  zu  bestimmen.
Sollte  sie  eine  Summe,  welche  geringer  ist  als  die  verwendbaren  Einkünfte  des
letzten  Jahres,  zu  einer  Unternehmung  bestimmen  wollen,  so  bedarf  es  hierfür  der
Zustimmung  des  Curatori.  Dasselbe  gilt,  falls  sie  mehrere  solche  Summen  für
mehrere  Unternehmungen  in  einem  Jahre  zu  verwenden  wünscht,  in  Bezug  auf  jede
einzelne  Surnme  und  Unternehmung.  Ebenso  bedarf  sie  der  Zustimmung  des  Curatorii,
  wenn  sie  eine  Sumine  nicht  zu  einein  selbständigen  Zweck  verwenden,  sondern
  zur  Förderung  eines  anderweit  unterstützten  Unternehmens  hergeben  will.

Um  gröfsere  Unternehmungen  ausführen  zu  können,  steht  es  der  Akademie
dagegen  frei,  die  verwendbaren  Mittel  während  mehrerer  Jahre  nicht  zu  verwenden,
um  später  über  eine  grölsere  Summe  verfügen  zu  können  ($  10).

$  25.

Im  Monat  März  jeden  Jahres,  und  zwar  vor  deın  Beginn  der  Osterferien  der
Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften,  fordert  der  vorsitzende  Secretar  derselben
  die  physikalisch  -  mathematische  Classe,  unter  Mittheilung  der  von  dem  Curatorio
  eingegangenen  Anzeige  über  die  in  dem  laufenden  Jahre  zur  Verwendung
stehenden  Summen  ($  13),  zu  Vorschlägen  für  diese  Verwendung  auf.

\S  26

S  .
In  Folge  dieser  Aufforderung  bringt  der  dirigirende  Secretar  der  physikalischmathematischen
  Classe  die  Mittheilung  der  Gesammt-Akademie  durch  Circular  zur
Kenntnifs  der  Mitglieder  seiner  Classe  und  ersucht  dieselben,  ihre  Vorschläge  für

Geschichte  der  Akademie.  II.  30