206.  Humsoror  -Stiftung  für  Naturforschung  und  Reisen.  467

setzt  das  Curatorium®  die  gewählten  Percipienten  von  der  Verleihung  in  Kenntnifs,
trifft  mit  ihnen  ein  schriftliches  Abkommen  über  ihre  Verpflichtungen  und  zeigt
der  Akademie  an,  dafs  dies  geschehen  sei.

$  32.

Genehmigt  die  Gesammt-  Akademie  keinen  von  den  ihr  vorgelegten  Plänen,
so  werden  die  zur  Verwendung  bereiten  Gelder  aufbewalırt  ($  10).  Ebenso  wird
verfahren,  wenn  die  Classe  die  Aufbewahrung  beantragt  hat  ($  31).  Tritt  indefs
der  im  $  ıo  vorgesehene  Fall  ein,  dafs  eine  aus  einem  früheren  Jahre  herrührende,
zur  Verwendung  bestimmte  Summe  zum  Capital  zu  schlagen  wäre,  so  hat  die  Gesammt-
  Akademie  das  Recht,  bevor  dies  geschieht,  eine  Commission  aus  ihrer  Mitte
zu  ernennen,  um  einen  Plan  für  ein  Unternehmen  auszuarbeiten,  dessen  Genehmigung
  der  Gesammt-  Akademie  allein  zusteht.  Auch  zu  der  Sitzung,  in  welcher  über
diesen  Plan  verhandelt  werden  soll,  ist  besonders  einzuladen.  Die  Abstimmung
erfolgt  in  der  $  29  vorgeschriebenen  Weise.

$  33.
Ist  beschlossen  worden,  in  einem  Jahre  nichts  von  den  disponibelen  Summen
zu  verwenden,  so  hat  die  Akademie  dies  dem  Curatorio  anzuzeigen.

$  34.

In  der  öffentlichen  Sitzung,  welche  die  Akademie  der  Wissenschaften  zur
Feier  des  Jahrestages  Friedrich’s  II.  hält,  erstattet  der  Secretar  der  Akademie,
welcher  als  solcher  zum  Mitglied  des  Curatorii  gewählt  ist,  oder  an  seiner  Statt
das  andere  in  das  Curatorium  gewählte  Mitglied  der  Akademie  im  Namen  des
Curatorii  einen  von  diesem  genehmigten  Bericht  über  die  Wirksamkeit  der  Stiftung
in  dem  verflossenen  Jahre.  In  dem  Berichte  sind  zugleich  die  Veränderungen,
welche  in  dem  Vermögen  der  Stiftung  stattgefunden  haben,  sowie  der  Betrag  der
in  dem  laufenden  Jahre  zu  verwendenden  Summe  anzugeben.  Die  Mitglieder  des
Curatorii  sind  zu  dieser  Sitzung  besonders  einzuladen.

Der  erstattete  Bericht  wird  in  den  Monatsberichten  der  Akademie  abgedruckt
und  jedem  Mitgliede  des  Curatorii  ein  Abdruck  desselben  zugefertigt.

$  35.

Veränderungen  dieser  Statuten  bedürfen  des  übereinstimmenden  Beschlusses
des  Curatorii  und  der  Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften  und  der  landesherrlichen
  Bestätigung.

8  36.

Nachdem  die  Bestätigung  dieser  Statuten  bei  der  Königlichen  Akademie  der
Wissenschaften  eingegangen  ist,  erfolgt  die  in  $  14  bestimmte  Walıl  für  die  erste
Wahlperiode  in  einer  der  drei  nächsten  Sitzungen  der  Akademie.  Die  erste  Wahlperiode
  wird  vom  ı.  Januar  1861  an  gerechnet.

Die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften.
Trendelenburg.  Encke.  Boeckh.  Ehrenberg.

Das  Comite  der  A.  von  Humboldt-Stiftung  für  Naturforschung  und

Reisen.
Abeken,  von  Bethmann-Hollweg,  Boeckh,
Geheimer  Legationsrath.  Minister  der  geistlichen,  Unterrichts-  Geh.  Reg.-Rath  u.  Professor,
und  Medlicinal-  Angelegenheiten.  Secretar  der  Akademie  der
Wissenschaften.
Dove,  E.  du  Bois-Reymond,  Ehrenberg,
Professor  und  Mitglied  d.  Akad.  de  Professor,  Mitglied  der  Akademie  Geh.  Ratlı  u.  Professor,  Secretar  d.
Wiss,  Stellvertret.  Vorsitzender  der  Wissenschaften.  Akademie  der  Wisseuschaften.

des  Comites,

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