207.  Enuarn  GeRBARD-  Stiftung.  469
$  3.

Aus  dem  Zinsertrag  der  Stiftung  wird  ein  Stipendium  von  zur  Zeit  2500  Mark
jährlich  gebildet,  dessen  Verleihung  der  philosophisch  -historischen  Classe  der  Akadeiie
  zusteht.  Die  Verleihung  kann  auf  ein  oder  mehrere  Jahre  erfolgen,  auch
in  Theilbeträgen  stattfinden.  Von  den  für  jedes  Jahr  verfügbaren  Mitteln  der  Stiftung
  setzt  das  Secretariat  der  Akademie  die  philosophisch-historische  Classe  vor
dem  ı.  Januar  jeden  Jahres  in  Kenntnifs.  Je  nach  dem  Stand  dieser  Mittel  kann
auf  Antrag  der  dafür  bestellten  Commission  ($  6)  ein  etwa  vorhandener  Überschufs
derselben  über  die  gewöhnliche  Höhe  des  Stipendiums  dem  Capital  zugeschlagen
werden  oder  auch  eine  Abänderung  des  Stipendien-Betrages  durch  Beschlufs  der
Akademie  unter  Bestätigung  des  vorgeordneten  Ministeriums  stattfinden  ?.

$  4
Zur  Bewerbung  um  dieses  Stipendium  ist  erforderlich:

ı.  Nachweis  der  Reichsangehörigkeit  des  Bewerbers;

2.  Angabe  eines  von  dem  Petenten  beabsichtigten  durch  Reisen  bedingten
archaeologischen  Planes,  wobei  der  Kreis  der  archaeologischen  Wissenschaft
  in  demselben  Sinn  verstanden  und  anzuwenden  ist,  wie  dies  bei
dem  von  dem  Testator  begründeten  archaeologischen  Institut  geschieht.
Die  Angabe  des  Planes  mufs  verbunden  sein  mit  einem  ungefähren
sowohl  die  Reisegelder  wie  die  weiteren  Ausführungsarbeiten  einschliefsenden
  Kostenanschlag.  Falls  der  Petent  für  die  Publication  der
von  ihm  beabsichtigten  Arbeiten  Zuschuls  erforderlich  erachtet,  so  hat
er  den  voraussichtlichen  Betrag  in  den  Kostenanschlag  aufzunehmen,
eventuell  nach  ungefährem  Überschlag  dafür  eine  angemessene  Suinme
in  denselben  einzustellen.

Gesuche,  die  auf  die  Modalitäten  und  die  Kosten  der  Veröffentlichung  der
beabsichtigten  Forschungen  nicht  eingehen,  bleiben  unberücksichtigt.
Ferner  hat  der  Petent  sich  in  seineın  Gesuch  zu  verpflichten:

ı.  vordem  31.  December  des  auf  das  Jahr  der  Verleihung  folgenden  Jahres
über  den  Stand  der  betreffenden  Arbeit  sowie  nach  Abschlufs  über
deren  Verlauf  und  Ergebnils  an  die  Akadeınie  zu  berichten;

2.  falls  er  während  des  Genusses  des  Stipendiums  an  einem  der  Palilientage
  (21.  April)  in  Rom  verweilen  sollte,  in  der  öffentlichen  Sitzung
des  deutschen  Instituts,  sofern  dies  gewünscht  wird,  einen  auf  sein
Unternehmen  bezüglichen  Vortrag  zu  halten;

3.  jede  durch  dieses  Stipendium  geförderte  Publication  auf  dem  Titel  zu
bezeichnen  als  herausgegeben  mit  Beihülfe  des  Eduard  Gerhard  -Stipendiums
  der  Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften;

4.  drei  Exemplare  jeder  derartigen  Publication  der  Akademie  einzureichen.

$  5-Die

  ordentlichen  Mitglieder  der  philosophisch-historischen  Classe  der  Akademie,
  welche  der  Central-Direction  des  Deutschen  archaeologischen  Instituts  angehören,
  sowie  diejenigen  weiteren  ordentlichen  Mitglieder  der  Akademie,  welche
die  genannten  cooptiren,  bilden  die  ständige  vorberathende  Commission  für  diese
Verleihung.

I  Nach  Beschlufs  der  philosophisch  -historischen  Classe  vom  134.  Mai  1896,  der  durch
Ministerialerlafs  vom  13.  Juli  desselben  Jahres  bestätigt  wurde,  wird  künftig  statt  der
bisher  festgesetzten  Summe  von  2500  Mark  nur  so  viel  jedesmal  vergeben,  wie  der  Zinsertrag
  bietet.