470  207.  Enuarp  GeERRARD  -Stiftung.
8  6.

Die  Commission  hat  zunächst  vor  dem  r.  Juni  eines  jeden  Jahres  sich  darüber
schlüssig  zu  machen,  ob  die  für  dieses  Jahr  verfügbare  Summe  für  spätere  Verleihung
  reservirt  werden  soll.  Jedoch  darf  sie  von  dieser  Befugnifs  höchstens  in
drei  auf  einander  folgenden  Jahren  Gebrauch  machen  und  mufs  also  mindestens  jedes
vierte  Jahr  die  Bewerbung  ausgeschrieben  werden.

Der  Beschlufs  der  Coınmission  den  Betrag  zu  reserviren  oder  die  Bewerbung
auszuschreiben  ist  definitiv,  und  theilt  dieselbe  ihn  der  Classe  und  diese  dem  Plenum
mit.  Es  wird  deıngemäls  in  der  nächstfolgenden  Leibniz-Sitzung  entweder  der
Ausfall  der  Bewerbung  angezeigt  oder  die  Bewerbung  ausgeschrieben.  Letzteres
geschieht  in  der  Weise,  dals  die  jedesmal  zur  Verfügung  stehende  Summe  namlıaft
gemacht  und  die  Bewerber  aufgefordert  werden,  ihre  Meldungen  vor  dem  näclıstfolgenden
  ı.  Januar  der  Akademie  einzureichen.

$  7-Die

  eingegangenen  Bewerbungen  werden  der  vorberathenden  Commission  zugestellt
  und  von  dieser  geprüft.  Erforderlichenfalls  wird  der  Petent  auf  Aufforderung
  der  Commission  sich  mit  derselben  über  die  Modalitäten  seines  Plans  benelhmen.
Es  steht  der  Commission  frei,  sowohl  die  Gesamıintsumıne  eineın  'einzigen  Bewerber
wie  auch  mehreren  Theilbeträge  zuzuweisen.  Wenngleich  der  Regel  nach  die  Bewilligung
  so  zu  bemessen  ist,  dafs  die  Ausführung  des  Arbeitsplanes  einschliefslich
der  Drucklegung  mit  den  bewilligten  Mitteln  erwartet  werden  kann,  so  soll  doch
auch  Weiterverleihung  des  Stipendiums  zur  Fortführung  einer  mit  Hülfe  desselben
begonnenen  Arbeit  unter  Uhinständen  stattfinden  können.  Der  Beschlufs  der  Comınission
  ist  vor  dem  1.  Juni  des  auf  die  Ausschreibung  folgenden  Jalıres  der  philosophisch
  -historischen  Classe  zur  Kenntnifs  zu  bringen,  und  hat  diese  endgültig  über
die  Verleihung  des  Stipendiums  zu  entscheiden.  Hat  keine  der  vorgelegten  Bewerbungen
  in  der  Commission  die  Majorität  gefunden  oder  wird  der  Beschlufs  der
Commission  von  der  Classe  abgelehnt,  so  unterbleibt  die  Verleihung  für  dieses
Jahr.  Dasselbe  tritt  ein,  wenn  keine  Bewerbung  eingegangen  sein  sollte.  In  allen
diesen  Fällen  wird  die  verfügbare  Sunnme  auf  den  nächsten  Bewerbungstermin  übertragen.
  Von  dem  Ergebnils  der  Bewerbung  wird  dem  Plenum  Anzeige  gemacht
und  dasselbe  in  der  nächstfolgenden  Leibniz  -Sitzung  bekannt  gegeben.

S  8.

Die  Auszahlung  der  Stipendiensumme,  mag  dieselbe  eine  oder  mehrere  Jahresraten
  umfassen,  erfolgt  auf  Anweisung  des  vorsitzenden  Secretars  der  Akademie
sofort  nach  erfolgter  Verleihung,  wofern  nicht  die  verleihende  Classe  dafür  andere

Termine  festsetzt.

g
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Die  erste  Ausschreibung  erfolgt  am  Leibniz-  Tag  1893.

S  1o.
Abänderungen  dieses  Statuts  können  auf  Vorschlag  der  philosophisch-  historischen
  Classe  von  der  Gesammt-Akademie  unter  Bestätigung  des  vorgeordneten
Ministeriums  getroffen  werden.

Die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften.