472  208.  Bopr  -Stifwung.

gangenen  Jahres  ein  und  legt  der  Akademie  ihre  etwaigen  Bemerkungen  zur  Erledigung
  vor.  Sie  richtet  ihre  Thätigkeit  auch  auf  die  Mittel,  den  Vermögensstand
der  Stiftung  zu  mehren.  Beiträge  zur  Stiftung,  welche  ferner  eingehen,  werden.
falls  der  Geber  nicht  eine  andere  Bestimmung  trifft,  zum  Capital  geschlagen.

8  5-Das

  Maximum  der  für  ein  Jahr  aus  dem  Zinsertrage  des  letzten  Jahres
verwendbaren  Summen  beträgt  zunächst  300  Thaler.  Sollten  die  Zinsen  die
Summe  von  300  Thalern  noch  nicht  erreichen,  so  bilden  die  Einkünfte  des  vorhergehenden
  Jahres  auf  10  Thaler  abgerundet  die  für  das  laufende  Jahr  verwendbare
Summe.

Überschüsse  werden  so  lange  zum  Capital  geschlagen,  bis  der  Mehrbetrag  an
Zinsen  die  Summe  von  150  Thalern  erreicht.  Sobald  dies  der  Fall  ist,  hat  die  gedachte
  Commission  darüber  zu  berathen,  ob  diese  Summe  zu  der  früheren  Rate  von
300  Thaleru  hinzutreten  solle,  oder  ob  im  Sinne  der  Bestimmung  von  $  ı  andere
Vorschläge,  wie  etwa  zur  Bildung  einer  zweiten  Rate,  an  die  Akademie  zu  richten
seien.  Die  Entscheidung  wird  nach  denselben  Bestimmungen,  welche  für  die  Vorschläge
  zur  jährlichen  Verwendung  ($9)  gelten,  herbeigeführt,  jedoch  ist  dafür  die
Übereinstimmung  der  Commission,  der  philosophisch-historischen  Classe  und  der
Gesammt-  Akademie  erforderlich.  Wenn  auf  diesem  Wege  kein  Beschluls  über  eine
andere  Art  der  Verwendung  zu  Stande  kommt,  so  wird  der  Überschufs  weiter  zu
Capital  geschlagen,  aber  der  vorberathenden  Commission  steht  in  jedem  Jahre  das
Recht  zu,  über  die  Frage  neue  Anträge  durch  die  philosophisch  -  historische  Classe
an  die  Gesammt-  Akademie  gelangen  zu  lassen.

8  6.

Die  philosophisch  -historische  Classe  der  Akademie  der  Wissenschaften  erwählt
nach  vorhergehender  Berathung  in  verdeckter  Abstimmung  auf  je  vier  Jahre  eine
vorberathende  Commission  der  Bopp-Stiftung.  Diese  Commission  soll  aus  fünf  Mitgliedern
  bestehen,  von  welchen  drei  ordentliche  Mitglieder  der  philosophisch-  historischen
  Classe  sein  müssen,  zwei  aufserhalb  der  Akademie  stehen  können.  Für  die
Wahl  der  letzteren  gilt  die  Bestimmung,  dafs  sie  wissenschaftliche  Männer  und  in
Berlin  wohnhaft  sind.  Zur  Wahl  der  Commission  sind  die  Mitglieder  der  philosophisch-historischen
  Classe  durch  eine  Anzeige  einzuladen.  Die  ausscheidenden
Mitglieder  sind  wieder  in  die  Commission  wählbar.  Die  erste  Wahl  geschieht,  sobald
  dies  Statut  bestätigt  ist.

ST.

Sollte  ein  Mitglied  der  Commission  vor  Ablauf  der  Wahlperiode  ausscheiden.
so  hat  dieselbe  dies  der  Akademie  anzuzeigen,  und  die  philosophisch  -  historische
Classe  wählt  für  die  noch  übrige  Dauer  der  Wahlperiode  ein  anderes  Mitglied  in
derselben  Weise.

$  8.

Spätestens  in  der  ersten  Hälfte  des  der  Walıl  folgenden  Monats  ladet  von  den
gewählten  Mitgliedern  der  Akademie  derjenige,  welcher  der  Akademie  am  längsten
angehört,  die  sämmtlichen  Mitglieder  der  vorberathenden  Commission  zu  einer  Sitzung
ein,  in  welcher  dieselbe  sich  durch  die  Wahl  eines  Vorsitzenden,  eines  Stellvertreters
und  eines  Schriftführers  constituirt.  Die  Commission  fafst  ihre  Beschlüsse  nach
Stimmenmehrheit.  Zu  einem  gültigen  Beschlusse  ist  die  Anwesenheit  von  mindestens
drei  Mitgliedern  erforderlich.  Bei  Stimmengleichheit  gibt  die  Stimme  des  Vorsitzenden
  den  Ausschlag.