208.  Borr  -Stiftung.  473

$  9.

Professor  Franz  Bopp  hat  die  Verfügung  über  die  Verwendung  des  Ertrages
nach  Mafsgabe  dieses  Statuts  ($$  ı,  5  und  10)  und  gibt  von  seinem  Beschlufs  jedesmal
  der  Akademie  Kenntnifs,  sowohl  behufs  der  Benachrichtigung  an  den  Betreffenden,
  die  von  Prof.  Franz  Bopp  und  dem  vorsitzenden  Secretar  der  Akademie
zu  unterzeichnen  ist,  als  auch  behufs  der  durch  das  Secretariat  auszustellenden
Zahlungsanweisung  an  die  Casse.  Im  Fall  seiner  Behinderung,  sowie  nach  seinem
Ableben,  tritt  die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften  an  seine  Stelle  und  ist
dabei  an  die  folgenden  Bestimmungen  gebunden.  Die  vorberathende  Commission
hat,  auf  dem  Gange  der  Beschlufsnahme,  das  Recht  des  ersten  Vorschlags  an  die
philosophisch  -historische  Classe.  Sie  erstattet  zur  Begründung  ihres  Vorschlags  an
dieselbe  einen  Bericht,  welchen  sie  in  deren  Sitzung  durch  ein  von  ihr  bezeichnetes
Mitglied  der  Classe  zum  Vortrag  bringt.  Wenn  die  Classe  beitritt,  bringt  sie  den
Vorschlag  an  die  Gesammt-Akademie;  wenn  sie  abweicht,  versucht  sie  eine  Verständigung
  ınit  der  Commission.  Wird  eine  solche  nicht  erreicht,  so  hat  sie  den
Vorschlag  der  Commission  nebst  dem  ihrigen  der  Gesammt-  Akademie  zur  Entscheidung
  vorzulegen.  Diese  kann  nur  annehmen  oder  ablehnen.  Lelnt  die  Akademie
  den  gemeinsaınen  Vorschlag  der  Classe  und  der  Commission,  oder,  im  Fall
diese  sich  nicht  geeinigt  haben,  den  Vorschlag  der  einen  wie  der  anderen  ab,  so
ruht  die  Verwendung  des  Ertrages  für  dies  Jahr  und  der  Betrag  wird  zum  Capital
geschlagen.  Die  Abstimmung  in  der  Classe  und  in  der  Akademie  erfolgt  verdeckt.
Die  Mitglieder  der  Classe  und  der  Akademie  werden  zu  den  betreffenden  Sitzungen
durch  eine  Anzeige  eingeladen.  Die  Nachricht,  die  über  die  Verleihung  dem  Betreffenden
  zu  geben  ist,  wird  mit  der  Unterschrift  »Die  Bopp-Stiftung«  von  dem
vorsitzenden  Secretar  der  Akademie  und  den  Mitgliedern  der  vorberathenden  Commission
  unterzeichnet.  Die  Zahlung  erfolgt  auf  Anweisung  des  Secretariats  der

Akademie.

$  10.

Bewerbungen  und  Vorschläge  müssen  bis  zum  ı.  Februar  des  Jahres,  zu  dessen
16.  Mai  die  Verleihung  erfolgen  soll,  an  die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften
gerichtet  werden.  Die  Akademie  übergibt  sie  der  vorberathenden  Comimnission  zur
Mittheilung  an  Prof.  Franz  Bopp  oder  zu  weiterer  eigener  Behandlung.  Die  Entscheidung
  ist  an  die  eingegangenen  Anmeldungen  in  keiner  Weise  gebunden.

SI.

In  der  öffentlichen  Sitzung,  welche  die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften
  im  Juli  jedes  Jahres  zu  Leibnizens  Gedächtnils  hält,  wird  durch  den  dirigirenden
  Secretar  der  philosophisch  -historischen  Classe  ein  von  der  vorberathenden
Commission  entworfener  kurzer  Bericht  über  die  Wirksamkeit  der  Stiftung  im  verflossenen
  Jahre  und  den  Vermögensstand  derselben  erstattet.  Diejenigen  Mitglieder
der  Commission,  welche  nicht  zugleich  Mitglieder  der  Akademie  sind,  werden  zu
dieser  Sitzung  besonders  eingeladen.  Der  erstattete  Bericht  wird  in  den  Monatsberichten
  der  Akadeinie  abgedruckt  und  ein  Abdruck  desselben  jeden  Mitgliede  der
Commission  zugestellt.

8  12.
Abänderungen  dieses  Statuts  bedürfen  des  übereinstimmenden  Beschlusses  der
vorberathenden  Coinmission,  der  philosophisch  -  historischen  Classe  und  der  Gesammt-Akademie

  sowie  der  landesherrlichen  Bestätigung.  Jener  Beschlufs  ist  auf  demselben
Wege  wie  bei  Vorschlägen  über  Verleihung  ($  9)  herbeizuführen.  Jedoch  sind  zu