444  Vorschlag  der  Einfügung  der  Gesetzes-Commission  in  die  Akademie  (1798).

einem  dem  Antrage  der  Commission  beitretenden  Beschlusse  in  der  Classe  und  in
der  Gesammt-  Akademie  so  viele  bejahende  Stimmen  erforderlich,  als  zwei  Dritttheile
  der  Zahl  ihrer  ordentlichen  activen  Mitglieder  beträgt.

Bopp.
Die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften

Kummer.  Trendelenburg.  Haupt.

Das  Comite  für  die  Gründung  der  Bopp-Stiftung

A.  Böckh,  Dr.  Kirchhoff,  A.  Kuhn,
Geh.  Rath  und  Professor,  Mitglied  Professor,  Mitglied  der  Akademie  Professor  am  Cölnischen  Realder
  Akademie  der  Wissenschaften.  der  Wissenschaften.  Gymnasium.
Lepsius,  K.  Müllenhoff,  Petermann,
Professor,  Mitglied  der  Akademie  Professor,  Mitglied  ler  Akademie  Professor,  Mitglied  der  Akademie
der  Wissenschaften.  der  Wissenschaften.  der  Wissenschaften.
Rödiger,  Steinthal,  Trendelenburg,
Professor,  Mitrlied  der  Akademie  Professor.  Professor.  Secretar  der  Akademie
der  Wissenschaften.  der  Wissenschaften.

A.  Weber,
Professor,  Mitglied  der  Akademie  der  Wissenschaften,
Schriftführer.

Das  vorstehende  Statut  der  Bopp-Stiftung  wird  mit  der  Mafsgabe  zu  $  ız,
dals  Abänderungen  desselben  nicht  der  landesherrlichen  Bestätigung
bedürfen,  sondern  mit  Genehmigung  des  Ministers  der  geistlichen,
Unterrichts-  und  Medicinal-  Angelegenheiten  zulässig  sind,  hierdurch

von  mir  bestätigt.

Berlin,  den  2ı.  Juli  1866.

(L.  S.)

Der  Minister  der  geistlichen,  Unterrichts-  und  Medicinal-Angelegenheiten.

von  Mübhler.

209.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  876).

Vorschlag  des  Justizministers  GoL.pDBEck,  die  Gesetzes-Commissionals
besondere  Klasse  der  Akademie  einzufügen,  und  Antwort  des  Finanzministers
  Grafen  ScuULENBURG.!

[Geh.  Staatsarchiv,  General-Controle.]

Der  Grofskanzler  und  Justiz-Minister  von  Gor.psreck  an  den  Grafen  von  DER  Scht-LENBURG,
  dirigirenden  Minister  und  Generalcontroleur  (24.  Juni  1798).

Die  Gesetzes-Comission  kann  durch  Prüfung  der  neuen  Gesetze  sehr  nützlich
werden;  sie  kann  ihnen  die  sonsten  seltene  Eigenschaft,  die  Dauer,  geben;  sie
wird  vorzüglich  bey  den  Provincialgesetzbüchern,  die  der  König  befördert  haben
will,  thätig  seyn  müssen.

!  Auf  diesen  Briefwechsel  hat  mich  Hr.  Koser  aufmerksam  gemacht.  Er  gehört  zun
Jahre  1798,  aber  er  scheint  mir  interessant  genug  zu  sein,  um  nachträglich  abgedruckt  zu
werden.