Vorschlag  der  Einfügung  der  Gesetzes-  Commission  in  die  Akademie  (1798).  475

Allein  in  dieser  Absicht  mufs  sie  besser  organisirt  seyn;  für  eine  Besoldung
von  200  Thlr.,  welche  ohnedeın  nur  wenige  Mitglieder  geniefsen,  lassen  sich  Arbeiten,
  die  einen  Mann  ınehrere  Wochen  gantz  beschäftigen,  nicht  erwarten.  Da»
her  bleiben  auch  die  meisten  Arbeiten  mehrere  Jahre  liegen.

Hierzu  fehlt  es  jedoch  gänzlich  an  Fonds!  Die  Noth,  die  Mutter  der  meisten
  Erfindungen,  hat  daher  auch  die  in  der  Anlage  enthaltene  Erfindung  veranlalst.


Erlauben  Ew.  Excellenz,  dafs  ich  diese  Gedanken,  ehe  ich  nur  weiter  im
geringsten  auf  deren  Ausbildung  sinne,  Dero  bekanndten  alles  umfassenden  Scharfblick
  gehorsamst  vorlege  und  mir  Dero  Meinung  erbitte,  ob  davon  etwas  zu  hoffen
sey?  Für  Ew.  Excellenz  ist  es  pur  nicht  nötig,  dals  man  ausführlich  sei.

Goldbeck.

[Pro  Memoria.]

Durch  die  allerhöchste  Cabinets-Ordre  vom  8.  März  d.J.  ist  bey  der  Gesez-Commission
  die  zwekwidrige  Verbindung  richterlicher  und  legislatorischer  Geschäfte
aufgehoben,  und  diese  Commission  in  die  Gräntzen  ihrer  eigentlichen  Bestimmung
eingeschränkt.  Nunmehr  beschäftigt  sie  sich  nur  mit  wissenschaftlichen  Gegenständen
  und  prüft  mit  philosophischem  Scharfsinn  die  Entwürfe,  welche  dem  Monarchen
  als  höchsten  Gesezgeber  zur  Bestätigung  vorgelegt  werden  sollen.  Sie  besteht
  theils  aus  Rechtskundigen,  welche  mit  reifer  Beurtheilungskraft  vieljährige,
über  die  Anwendbarkeit  der  Gesezze  gesammelte  Erfahrungen  verbinden,  theils  aus
solchen  Männern,  welche  bey  den  verschiedenen  Finanz  -Departements  von  allen
auf  die  Landesverfassung  und  Staatsverwaltung  Einfluls  habenden  Gegenständen
vorzügliche  Kenntnisse  erlangt  haben.

Diese  zu  einer  wissenschaftlichen  Bestimmung  vereinigte  Gesellschaft  verdiente
es  daher  wohl,  eine  Klasse  der  Akademie  der  Wissenschaften  auszumachen.  In  dieser
  befinden  sich  eine  philosophische,  ingleichen  eine  philologisch-historische  Klasse.
Beide  haben  bis  jetzt  deın  Vaterland  nicht  soviel  erspriefsliche  und  auf  die  Nachwelt
  fortdauernde  Dienste  geleistet,  als  wenn  philosophische,  historische  und  Sprach-Kenntnisse
  angewendet  würden,  uın  Gesetze  zu  entwerfen,  welche  als  Muster  aufgestellt
  werden  könnten.

Die  Akademie  zieht  einen  grofsen  Theil  ihrer  Einkünfte  aus  dem,  nach  ihren
Privilegiis  ihr  beigelegten  Debit  der  Edikten-Sammlungen.  Die  Mitglieder  der
Gesez-Commission,  welche  die  Edikte  ausgearbeitet,  haben  bis  jetzt  den  Verdienst
der  Akademie  überlassen  und  selbst  jährlich  dasjenige,  was  sie  zum  Druck  befördert,
  für  baares  Geld  kaufen  müssen.

Die  landesväterlichen  Absichten  des  Monarchen,  alle  Staats-  Einkünfte  nur
zum  wahren  Besten  des  Landes  anzuwenden,  würden  gewifs  noch  dadurch  befördert
  werden,  wenn  von  den  Fonds  der  Akademie  nicht  blos  speculative  Gelehrte,
sondern  zugleich  Männer  aus  der  juristischen  und  medicinischen  Facultät  besoldet
würden,  welche  sich  als  Gelelirte  im  legislatorischen  und  medicinischen  Fache
rühmlich  ausgezeichnet.  In  beyden  Fächern  fehlt  es  bis  jetzt  an  Fonds,  diejenigen
  zu  reinuneriren,  welche  sich  nicht  blos  auf  praktische  Arbeiten  einschränken,
sondern  sich  mit  den  Fortschritten  der  Wissenschaften  beschäftigen  und  theoretische
  Kenntnisse  zum  Besten  des  Ganzen  anzuwenden  wissen.

Bey  diesem  Vorschlage  ist  es  keineswegs  die  Absicht,  diejenigen  zu  verdrängen,
  welche  bis  jetzt  Mitglieder  der  Akademie  geworden,  sondern  nur  zu  bewürken,
  dafs  nach  deren  Abgang  nur  solche  Männer  aufgenoiminen  würden,  welche
entweder  im  legislatorischen  oder  wmedicinischen  Fache  dem  Staate  nüzliche  Dienste
leisten  könnten.