516  213.  O.Jaun  an  Savıaxy  (Corpus  Inscriptionum  Latinarum)  1845.

mein  Gehalt  als  Professor  an  derselben  nicht  würde  in  Anspruch  genommen  werden.
  Meine  Stellung  zur  Universität  legt  mir  dieselbe  um  so  mehr  in  den  Mund,
als  ich  Zeuge  gewesen  bin  von  der  allgemeinen  Milsstimmung,  welche  sich  hier
aussprach,  als  in  einem  ähnlichen  Falle  ein  hiesiger  Docent  bei  jahrelanger  Abwesenheit
  sein  Gehalt  aus  der  Universitätscasse  fortbezog.

Wie  lange  Zeit  die  Ausarbeitung  des  in  Italien  gesammelten  Stoffes  verlangen
wird,  darüber  wage  ich  keine  Bestimmung  auszusprechen.  Was  unsere  Stellung
anlangt,  so  fragt  es  sich,  ob  wir  unsere  Zeit  ausschliefslich  der  Bearbeitung  der
Inschriften  widmen  sollen,  oder  ob  wir  —  und  beide  ziehen  wir  das  Letztere  vor  —
sie  mit  einem  acadeınischen  Lehramt  verbinden  sollen.  Mommsen  bedingt  sich  in
dem  einen  wie  in  deın  andern  Falle  ein  Gehalt  von  ıooo  Thlr.  aus;  ich  muls,
unter  der  Voraussetzung,  dafs  mein  jetziges  Gehalt  auf  1000  Thlr.  erhöht  wird,
wozu  mir  bestimmte  Aussichten  eröffnet  sind,  für  die  Zeit  der  Bearbeitung  des
Corpus  inscriptionum  um  eine  jährliche  Zulage  von  600  Thlr.  bitten,  oder,  wenn
ich  das  Amt  als  Professor  aufgeben  soll,  um  ein  jährliches  Gehalt  von  1600  Tlılr.

Es  wird  kaum  nöthig  sein,  dafs  ich  erwähne,  wie  es  nicht  blos  wünschenswerth,
  sondern  nothwendig  erscheint,  dafs  Mommsen  und  ich  während  der  Bearbeitung
  der  Inschriften  an  einem  und  demselben  Ort  unsern  Aufenthalt  haben.
Aufser  dem  bereits  Erwähnten  wird  es  nöthig  sein,  für  Hülfsarbeiten  und  Erwerbung
  mancher  nothwendigen  Hülfsmittel,  z.  B.  der  hauptsächlichsten  Inschriftensammlungen
  in  ınelireren  Exemplaren  u.  dergl.,  uns  eine  Summe  zur  Disposition  zu
stellen,  über  welche  wir  Recheuschaft  abzulegen  hätten.  Während  der  Vorarbeiten
in  Italien  werden  die  Ausgaben  der  Art  nicht  unbedeutend  ausfallen,  und  ich  glaube
eine  Summe  von  1000  Thir.  jährlich  dafür  in  Anspruch  nehmen  zu  müssen,  später
werden  sie  gewils  von  sehr  mäfsigem  Betrag  sein.

Ich  glaube  hoffen  zu  dürfen,  dals  Ew.  Excellenz  die  von  uns  gestellten  Anforderungen
  nicht  unbillig  finden  werden,  da  sie  nach  reiflicher  Überlegung  und
Berathung  sich  als  unumgänglich  für  eine  sorgenfreie  Existenz  ergeben  haben,  und
dafs  sie  dasjenige  nicht  übersteigen,  was  bei  ähnlichen  Unternehmungen  z.B.  den
Mitarbeitern  der  Monumenta  historiae  Germanicae  gewährt  wird,  worüber  Hr.  Geheimer
  Rath  Pertz  ja  nähere  Aufschlüsse  zu  geben  vermag.

Ich  sehe  mich  aber  durch  meine  Verhältnisse  genöthigt,  Ew.  Excellenz  noch
eine  Bitte  vorzutragen,  die  ich  als  Forderung  nicht  aussprechen  kann.  Ich  bin
durch  die  leidende  Gesundheit  meiner  Frau  ganz  besonders  darauf  hingewiesen.
ihre  Lage  für  den  Fall  meines  Todes  zu  sichern.  Ich  wage  es  nicht,  um  eine
Pension  für  sie  zu  bitten,  falls  ich  vor  der  Vollendung  des  Corpus  inscriptionum
sterben  sollte,  aber  ich  glaube  ohne  den  Vorwurf  der  Unbescheidenheit  bitten  zu
dürfen,  dafs  man  ihr  in  diesem  Falle  die  Summe  von  2000  Thlr.  auszahle,  da
nicht  nur  meine  sämmtlichen  Arbeiten,  sondern  auch  der  Nachlafs  Kellermann's,
welchen  ich  mit  mehr  als  1200  Thlr.  bezahlt  habe,  für  die  Bearbeitung  des  Corpus
inscriptionum  abgegeben  werden  würden.

Es  wäre  übertlüssig,  wollte  ich  Ew.  Excellenz  wiederholen,  wie  sehr  ich  von
der  Bedeutung  und  Wichtigkeit  dieser  Arbeit  und  der  ehrenvollen  Bestimmung,  sie
zu  vollenden,  durchdrungen  bin,  und  dafs  ich  mit  Freuden  meine  besten  Kräfte
und  Bestrebungen  derselben  widmen  werde.  Ich  darf  nicht  fürchten.  milsverstanden
zu  werden,  wenn  ich  hinzufüge,  dafs  ich  durch  Übernahme  derselben  mich  nicht
verpflichtet  halte,  jeder  andern  wissenschaftlichen  Thätigkeit  zu  entsagen,  wenn
auch  vor  dieser  Hauptbeschäftigung  jede  andere  zurücktritt.  Ew.  Excellenz  wissen
zu  woll,  dafs  eine  fortgesetzte  Beschäftigung  mit  den  Inschriften  ein  gewisses
wissenschaftliches  Gegengewicht  erfordert,  und  dafs  jede  gröfsere  Leistung  nicht
aus  einsichtsloser  Beschränkung,  sondern  freier  und  umfassender  Forschung  hervorgeht,
  dafs  eine  Arbeit,  die  nicht  unmittelbar  mit  den  Inschriften  zusammenhängt.