216.  Momusex’s  Denkschrift  (Corpus  Inser.  Latinarum)  1847.  523

durch  Vorarbeiten  in  Bibliotheken  und  Museen  sowohl  als  auf  mehrfachen  epigraphischen
  Reisen  praktische  Erfahrung  zu  erwerben  und  diese  an  der  Ausführung
partieller  Sammlungen  zu  erproben.  Dals  meine  Andeutungen  sich  zunächst  immer
auf  Italien  beziehen,  erklärt  sich  nicht  minder  aus  der  Natur  der  Sache  als  aus
meiner  persönlichen  Stellung.

Die  Sammlung  soll  alle  römischen  Inschriften  umfassen.  Aber  wo  hören  diese
auf  und  wo  fangen  die  mittelalterlichen  an?  Einigermafsen  willkürlich  ist  jede
Zeitgrenze;  nicht  unzweckmälsig  indefs  haben  die  Franzosen  dafür  das  Ende
des  sechsten  Jahrhunderts  n.  Chr.  festgestellt,  was  sich  besonders  dadurch
empfiehlt,  dafs  die  Konsulate,  die  vollständig  zu  geben  wünschenswerth  ist,  um
diese  Zeit  ganz  aufhören.  Bei  den  nicht  chronologisch  bestimmbaren  Inschriften
ist  freilich  dem  Takt  der  Herausgeber  alles  überlassen.  —  Man  hat  die  Ansicht
geäulsert,  dals  aus  der  vollständigen  Sammlung  der  lateinischen  Inschriften  doch
die  christlichen  wegbleiben  könnten.  Es  ist  indefs  nicht  abzusehen,  welshalb
man  gegen  diese,  die  doch  ebenso  gut  römische  Inschriften  und  für  manches  der
wichtigsten  Resultate  eines  C.  1.  L.,  wie  z.  B.  für  die  Konsularfasten,  Hauptquelle
sind,  ein  Exceptionalgesetz  in  Anwendung  bringen  will.  Das  soll  indefs  nicht  geleugnet
  werden,  dafs  diese  Klasse  von  Inschriften  mehr  als  alle  andern  arm  ist  an
Resultaten  und  Interesse,  dafs  ihre  Behandlung  Kenntnisse  und  Studien  voraussetzt,
die  von  den  sonst  erforderlichen  unendlich  weit  abliegen  und  mehr  von  deın  Theologen
  als  von  dem  Philologen  und  Juristen  erwartet  werden  können,  und  dafs  die
Willkür  und  Inkorrektheit  der  Paläographie  dieser  Inschriften  unglaubliche  und
durch  nichts  vergoltene  Druckschwierigkeiten  verursachen  wird.  In  Erwägung  dieser
  Umstände  ist  es  ein  günstiger  Zufall,  dafs  gerade  jetzt  Pius  IX.  dem  Scrittore
der  Vaticana  Cav.  Rossi  die  Mittel  zu  Gebote  gestellt  hat  zur  Herausgabe  seiner
Samınlung  der  sämtlichen  christlichen  Inschriften  der  Stadt  Rom,  die  mit  Benutzung
  der  grolsen  schriftlichen  Vorarbeiten  Marini’s  und  der  reichen  Sammlungen
des  Vaticans  gearbeitet  ist  und  ein  brauchbares  Werk  zu  werden  verspricht.  Es
ist  zu  erwarten,  dals  dasselbe  früher  erscheint,  als  ein  C.1.L.  zu  Stande  gebracht
sein  kann,  so  dafs  es  letzterem  entweder  als  werthvolle  Vorarbeit,  oder  vielleicht
selbst  als  integrirender  Theil  wird  dienen  können.  Die  christlichen  Inschriften
aufserhalb  Rom,  die  diese  Sammlung  nicht  umfalst,  sind  nicht  zahlreich  und  nur
auf  verhältnilsmäfsig  wenige  Städte  beschränkt,  so  dafs  deren  Redaktion,  namentlich
wenn  die  Hauptmasse  der  christlichen  Inschriften  schon  bearbeitet  vorliegt,  wenig
Schwierigkeiten  machen  wird.

Passend  wird  es  sein,  ınit  den  Vorarbeiten  zu  einem  Corpus  der  lateinischen
Inschriften  zugleich  die  zu  einer  vollständigen  Saınmlung  der  etruskischen  und
euganeischen  zu  verbinden  und  damit  was  für  Süditalien  durch  Lepsius  geschehen
ist,  auch  auf  die  nördlichen  Provinzen  auszudehnen.  Da  für  etruskische  wie  für
lateinische  Inschriften  Reisen  und  Vorstudien  dieselben  sind  und  Mühe  und  Kosten
wenig  erhöht  werden,  wenn  man  in  den  Städten,  die  man  doch  der  lateinischen
Inschriften  wegen  besucht,  auch  die  etruskischen  abschreibt  und  die  ohnehin  zu
stadirenden  Bücher  auch  darauf  bearbeitet,  so  ist  eine  gleichzeitige  Verfolgung
beider  Pläne  sehr  zu  empfehlen.  An  Vorarbeiten  fehlt  es  auch  hier  nicht;  aufser
Lanzi’s  trefflichem  Werk  und  Vermiglioli's  reichen  Sammlungen  hat  der  Archäolog
des  Florentiner  Museums  A.  M.  Migliarini  seit  Jahren  für  ein  Corpus  Inseriptt.  Etruscarum
  gesammelt  und  bereits  seine  Papiere  dem  archäologischen  Institut  in  Rom
zur  Herausgabe  anvertraut.  Sein  Beistand,  so  wie  wenn  es  nöthig  sein  sollte  die
thätige  Unterstützung  des  humanen  Gouvernements  von  Toscana  würden  leicht  zu
erhalten  sein.

Zueck  des  C.  I.  L.  ist,  die  sämmtlichen  lateinischen  Inschriften  in  eine  Sammlung
zu  vereinigen,  sie  in  bequemer  Ordnung  zusammenzustellen,  dieselben  nach  Ausscheidung