216.  Mosnsen’s  Denkschrift  (Corpus  Inser.  Latinarum)  1847.  531

gefunden  sind,  mit  den  modernen  Namen  verzeichnet,  von  den  antiken  Städten
aber  nur  die  mit  topographischer  Sicherheit  bestimmbaren;  es  würden  dadurch  die
vielen  ganz  unbedeutender  und  nur  auf  den  allergenauesten  Specialkarten  zu  findenden
  Orte,  deren  die  Epigraphik  Erwähnung  thun  mufs,  auch  für  das  grölsere  gelehrte
  Publikum  Bedeutung  bekommen  und  darin  zugleich  ein  Surrogat  einer  guten
Karte  des  alten  Italiens  gegeben  sein.

Innerhalb  der  einzelnen  Distrikte  empfiehlt  sich  folgende  Theilung  der  Inschriften:


ı.  Inschriften  der  Municipalbeamten  und  ihres  Unterpersonals  nebst  denen
der  Opera  publica,  die  von  den  ersten  praktisch  sich  nicht  trennen
lassen.  Eine  abgesonderte  Behandlung  jeder  einzelnen  Charge  ist  gar
unausführbar.  —  Inschriften  ersten  Ranges,  wie  die  Cenotaphia  Pisana,
das  Aes  Canusinum,  werden  an  die  Spitze  der  betreffenden  Abschnitte
zu  stellen  sein,  ebenso  die  Patronatsdekrete  und  ähnliche  öffentliche
Akte.

2.  Sacralinschriften,  mit  Einschlufs  der  Inschriften  der  Collegia  sacra,
namentlich  der  Augustalen.

3.  Sepulcralsteine,  alphabetisch  geordnet.

4.  Varia,  z.  B.  Manches,  was  bei  Orelli  unter  Vita  communis  steht,  Quisquilien,
  Fragmente.

Einzelne  Städte  erfordern  wieder  eine  ganz  besondere  Behandlung,  namentlich
  Pompeji  mit  seinen  Dipinti  und  Graffiti.  Am  schwierigsten  ist  es,  für  die
zahllosen  Inschriften  der  Stadt  Rom  die  dringend  erforderlichen  Unterabtheilungen
zu  gewinnen  und  alle  irgendwie  bedeutenderen  Steine  unter  bestimmten  Gesichtspunkten
  zusammenzufassen,  damit  sie  nicht  unter  der  Masse  der  unbedeutenden
übersehen  werden.  Vorläufig  bezeichne  ich  folgende  Gruppen:

ı.  Sacrale  Inschriften.

2.  Die  der  öffentlichen  Bauten.

3.  Die  sonstigen  topographisch  wichtigen,  mit  Einschlufs  derer  der  Vicomagistri.


4.  Die  Inschriften  von  Handwerkern  und  Künstlern,  die  in  Rom  zahlreich
genug  sind,  un  eine  eigene  Abtheilung  zu  bilden,  was  von  den  Municipien,
  wenigstens  den  allermeisten,  nicht  gilt.

5.  Die  Tesserae  gladiatoriae,  die  nur  in  Rom  und  der  Campagna  vorkommen,
wofern  diese  nicht  schon  unter  den  öffentlichen  Inschriften  bei  den
Ludi  gladiatorii  ihre  Stelle  finden.

6.  Unter  den  Sepulcralinschriften  wären  auch  die  interessanteren  möglichst
voranzustellen,  z.B.  die  sämintlichen  metrischen;  einzelne  grölsere,
namentlich  historisch  interessante  Columbarien,  wie  z.B.  das  der  Sklaven
  und  Freigelassenen  der  Livia,  das  der  Volusier,  würde  man  besser
zusaınmenhalten,  da  sie  durch  Zersplitterung  ihre  chronologische  Bestiinmung
  und  ihr  Interesse  verlieren.

So  etwa  könnte  die  grofse  Sammlung  angelegt  werden.  Zwar  ist  es  auch
bei  diesen  Rubriken  der  Fall,  dafs  viele  Inschriften  in  mehrere  Abtheilungen  gehören;
  aber  es  ist  dies  ein  bei  jeder  nicht  rein  topographischen  Anordnung  unvermeidlicher
  Übelstand,  dem  Verweisungen,  resp.  Wiederabdruck  der  Inschriften
einigermalsen  abhelfen  werden.  Nicht  minder  unvermeidlich  ist  es,  dafs  man  bei
einem  solchen  halb  systematischen  Plan  auf  lieferungsweises,  allmähliges  Erscheinen
der  Sammlung  verzichten  mufs.  Dies  ist  ein  Vorzug  der  rein  topographischen  Ord-34°

