218.  Die  Statuten  des  Ordens  pour  le  merite  (1842).  545

Sr.

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Die  Friedensclasse  des  Ordens  pour  le  merite,  für  Wissenschaften  und  Künste,
wird  nur  solchen  Männern  verliehen,  die  sich  durch  weit  verbreitete  Anerkennung
ihrer  Verdienste  in  diesen  Gebieten  einen  ausgezeichneten  Namen  erworben  haben.
Die  theologische  Wissenschaft  ist,  ihrem  Geiste  gemäls,  hiervon  ausgeschlossen.

|  2.

Die  Zahl  der  Ritter  dieser  Friedensclasse  des  Ordens  pour  le  merite  ist  auf
dreifsig  festgesetzt,  welche  der  Deutschen  Nation  angehören,  und  bei  jedesinaligem
Abgange  wieder  ergänzt  werden  sollen.  Wieviel  von  dieser  Anzahl  aus  dem  Kreise
der  Gelehrten  oder  dein  der  Künstler  erwählt  werden,  behalten  Wir  Uns  vor,  jeder
Zeit  nach  den  Umständen  zu  bestimmen,  ohne  darüber  ein  bleibendes  Verhältnifs
festzustellen.

$  3-Da

  das  blaue  Kreuz  des  Ordens  pour  le  merite  seit  fast  einem  Jahrhundert
durch  Observanz  und  seit  der  Verordnung  vom  18.  Januar  1810  statutenmälsig  Eigentlıum
  des  Heeres  geworden  ist,  so  sollen.  mit  Beibehaltung  der  Inschrift,  der  Farbe
und  der  einzelnen  Bestandtlieile  desselben,  die  Insignien  der  von  Uns  gestifteten
(lasse  für  Wissenschaften  und  Künste  die  hier  vorgeschriebene,  durch  die  Zeichnung
  erläuterte  Form  haben.  Der  doppelt  gekrönte  Namenszug  Friedrich’s  des
Zweiten  umgibt,  viermal  wiederholt,  in  Kreuzesform,  ein  rundes  goldenes  Schild,
in  dessen  Mitte  der  Preufsische  Adler  steht.  Die  Ordensdevise  umgibt  ringförmig,
anf  blau  emaillirtem  Grunde,  das  Ganze,  die  Namenszüge  mit  den  Kronen  verbindend.
  Das  ganze  Ordenszeichen  wird,  wie  das  dem  Heere  verliehene,  an  einem
schwarzen.  mit  Silber  geränderten  Bande  um  den  Hals  getragen.

|  4-Aus

  der  Zalıl  der  dreilsig  Ritter  Deutscher  Nation  werden  Wir  einen  Kanzler
und  einen  Vice-Kanzler  ernennen.

8  5-Bei

  dem  Abgange  eines  dieser  dreifsig  Ritter  verordnen  wir,  dafs  der  Ordens-Kanzler
  die  Übrigen  durch  Rundschreiben  auffordere,  dafs  Jeder  von  ihnen  seine
Stimme  über  die  vorzunehinende  neue  Verleihung,  durch  namentliche  Bezeichnung
der  Person,  die  ihm  zur  Berücksichtigung  am  geeignetsten  erscheint,  schriftlich
abgebe.  Der  Kanzler  hat  die  auf  solche  Weise  gesammelten  V'ota  Uns  vorzulegen,
und  wir  behalten  uns  die  weitere  Beschliefsung  demnächst  vor.  Wie  Wir  selbst
aber,  ohne  Rücksicht  auf  die  Beschäftigung  des  Ausgeschiedenen,  Uns  vorbehalten,
in  jedem  einzelnen  Fall  Unsere  Wahl  auf  einen  im  Gebiet  der  Wissenschaft  oder
auf  einen  im  Gebiet  der  Künste  ausgezeichneten  Mann  zu  richten,  so  können  auch
die  zum  Stimmgeben  aufgeforderten  Ritter  ihre  Vorschläge  unabhängig  von  jener
Rücksicht  abgeben,  falls  nicht  das  Rundschreiben  des  Kanzlers,  in  Gemälsheit  eines
von  Uns  ertheilten  ausdrücklichen  Befehls,  etwas  anderes  vorschreibt.

‘6.

Zu  erhöhter  Ehre  des  Ordens  wollen  Wir,  aufser  der  Zalıl  der  bisher  erwähnten
  dreifsig  Ritter  Deutscher  Nation,  auch  in  anderen  Ländern  Männer,  welche
sich  grofse  Verdienste  um  die  Wissenschaften  und  Künste  erworben  haben,  mit
den  Insignien  dieser  Ordensclasse  beleihen.  Die  Zahl  dieser  ausländischen  Ritter
soll  die  der  stimmfähigen  nicht  übersteigen,  und  bei  einem  Abgange  unter  denselben
  ist  die  Wiederbesetzung  der  Stelle  nicht  erforderlich.

Geschichte  der  Akademie.  II.  35