546  218.  Die  Statuten  des  Ordens  pour  le  merite  (1842).

|  7-Die
  künftigen  Verleihungen  dieser  Ordensclasse  sollen  nur  entweder  am  Taxe
des  Regierungsantritts,  oder  der  Geburt,  oder  des  Todes  König  Friıeorıcas  des
Zweiten  erfolgen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Potsdam,  den  31.  Mai  1842.
(L.S.)  Friedrich  Wilhelm.

2.

Um  die  Ernennung  der  ausländischen  Ritter  des  Ordens  pour  le  merite  für
Wissenschaften  und  Künste  sicherer  auf  solehe  Männer  zu  leiten,  welche  in  diesen
beiden  Gebieten  geistiger  Thätigkeit  grofse  Verdienste  sich  erworben  haben,  und
um  zugleich  den  Akademieen  der  Wissenschaften  und  Künste  einen  neuen  Beweis
des  Allerhöchsten  Vertrauens  zu  geben,  haben  Se.  Majestät  der  König,  nach  einer
an  ınich  erlassenen  Allerhöchsten  Ordre  vom  24.  Januar  d.  J.,  zu  beschliefsen  genuht.
dals,  wenn  Allerhöchstdieselben  sich  veranlafst  finden,  in  (Gremälslieit  des  $  6  der
Stftungs-  Urkunde  des  gedachten  Ordens  vom  31.Mai  1842,  die  Ernennung  eines
ausländischen  Ritters  vorzunehmen,  in  der  Regel  die  genannten  Akademieen  nach
Befinden  entweder  beide,  oder  eine  derselben,  durch  den  Ordens-Kanzler  aufgefordert
  werden  sollen,  Sr.  Majestät  dazu  drei  nach  absoluter  Stimmenmehrheit  zu

‚ählende  Candidaten  in  Vorschlag  zu  bringen.  Ergeht  die  Aufforderung  gleichzeitig
  an  beide  Akadeinieen,  so  sollen  von  jeder  derselben  drei  Candidaten  gewählt
und  vorgeschlagen  werden.  Die  Candidaten  müssen  hierbei  in  derjenigen  Reihenfolge,
  welche  aus  dem  Verhältnisse  der  Stimmenzahl  bei  der  Walıl  sich  ergibt,  geordnet
  und  bei  jedem  muls  wenigstens  im  allgemeinen  das  Fach  angegeben  werden.
in  welchem  derselbe  sich  ausgezeichnet  hat.  Die  in  dieser  Art  eingerichteten  Vorschläge
  sollen  dem  Ordens-  Kanzler  übergeben  werden,  welcher  sie  Sr.  Majestät
vorlegen  wird,  um  über  die  Ernennung  des  Ritters  zu  beschlielsen.

Indem  ich,  dem  Allerhöchsten  Auftrage  gemäls,  die  Königliche  Akademie  der
Wissenschaften  hiermit  von  dem  Inhalte  der  erwähnten  Allerhöchsten  Ördre  in
Kenntnifs  setze,  habe  ich  derselben  noch  ausdrücklich  zu  bemerken.  dals  sie,  wenn
auch  ihre  Thätigkeit  vorzugsweise  dem  physikalisch  -  matliematischen  und  dem  plulosophisch
  -  historischen  Wissen  gewidmet  ist,  doch  bei  ihren  Vorschlägen  die  wichtigen
  Fächer  der  Beredsamkeit  und  Dichtkunst  nicht  aufser  Acht  lassen  soll,  sondern
  auch  bierauf  ihr  Augenmerk  zu  richten  hat.

Mit  Bezug  auf  diese  letztere  Allerhöchste  Bestimmung  gebe  ich  der  Königlichen
  Akademie  anheim,  welches  Verfahren  dieselbe  vorkommenden  Falles  bei  den.
ihren  eigenthümlichen  Beruf  nicht  unmittelbar  berührenden  Vorschlägen,  die  Fächer
der  Beredsamkeit  und  namentlich  der  Diehtkunst  betreffend,  zu  beobachten  haben  wird.

Der  oben  allegirte  $  6  der  Stiftungs  -  Urkunde  vom  31.  Mai  1842  lautet  übrigens
wörtlich  wie  folgt:

»Zu  erhöhter  Ehre  des  Ordens  wollen  Wir,  aufser  der  Zahl  der  bislıer
»($  2)  erwähnten  dreifsig  Ritter  Deutscher  Nation,  auch  in  anderen
»Ländern  Männer,  welche  sich  grofse  Verdienste  um  die  Wissenschaften
»sund  Künste  erworben  haben,  mit  den  Insignien  dieser  Ordensclasse
»beleihen.  Die  Zahl  dieser  ausländischen  Ritter  soll  die  der  stiımm-