220.  Böcks,  Denkschrift  in  der  Raumer'schen  Angelegenheit  (1847).  353

Anstofs  erregte  und  folglich  nicht  übergangen  werden  konnte,  auch  von  dem  grolsen
Publikum  in  den  ersten  Tagen  sehr  stark  anerkannt  wurde.  Um  nichts  unbesprochen
  zu  lassen,  erwähne  ich  sogar  den  Ausdruck  »Friedrichs  II  Majestät«.
Es  widerstrebte  mir  durchaus  eines  verstorbenen  Königs  Namen  noch  Majestät
hinzuzufügen;  aber  der  Curialstil  hat  dies  eingeführt,  und  ich  wollte  die  Akademie
in  den  strengen  Formen  der  Sitte  reden  lassen,  nicht  aber  mein  Gefühl  ihr  aufdringen.
  Es  folgt:  »Indem  Ew.  Königliche  Majestät  für  diese  huldvolle  Aeufserung
unser  innigst  gefühlter  Dank  dargebracht  wird,  wagen  wir  es  zugleich,  das  tiefste
Bedauern  über  diesen  beklagenswertlien  Vorfall  und  unsere  Mifsbilligung  alles  dessen
auszudrücken,  was  Ew.  Königlichen  Majestät  Ungnade  veranlafst  hat«.  Ich  erinnere
mich,  dafs  diese  Stelle  in  der  Akadeınie  mit  lebhafter  Acclamation  aufgenommen
worden  ist.  Wenn  ich  schrieb  »wagen  wir  es«,  so  ist  dieser  Ausdruck  gewählt,
weil  wir  nicht  dazu  aufgefordert  waren;  übrigens  ist  alles  Gesagte  wahr  und  mufste
gesagt  werden.  Oder  sollte  dem  König  nicht  für  seine  Aeufserung  über  die  Akadeinie
  gedankt  werden?  empfand  sie  nicht  das  tiefste  Bedauern?  hielt  sie  den  Vorfall
  nicht  für  beklagenswerth?  oder  sollte  sie  beides  dem  König  nicht  sagen,  auch
nicht  sagen,  sie  mifsbillige  alles  das,  was  ihm  mifsfallen  habe,  die  Form  der  Rede
(rerade  an  diesem  Orte),  und  das  dabei  vorgekommene  Ungeziemende?  Dann  mufste
sie  gar  nicht  an  den  König  schreiben;  denn  der  Zweck  eines  solchen  Schreibens
konnte  doch  nur  der  sein.  zu  erkennen  zu  geben,  dafs  sie  des  Königs  Empfindung
theile,  nicht  etwa  ihm  zu  beweisen,  er  habe  keinen  Grund  zum  Mifsfallen.  Das
Schreiben  sucht  hiernächst  Herrn  v.  Raumer  nach  Möglichkeit  zu  entschuldigen,
‚ohne  das  Geschehene  entschuldigen  zu  wollen«.  Dieser  Zusatz  ist  vollkommen
anzeınessen:  beklagte  und  bedauerte  die  Akademie  den  Vorfall,  so  konnte  sie  das
Geschehene  und  Vorgefallene  nicht  entschuldigen  wollen.  nicht  das  Thatsächliche,
sondern  nur  die  Absicht.  Und  wie  hätte  sich  denn  das  allen  verdriefsliche  Gelächter
  entschuldigen  lassen?  Wir  entschuldigen  dann  Herrn  v.  Raumer  damit,  dals
er  nicht  »mit  sträflicher  Absicht«  (d.  h.  um  den  König  zu  beleidigen)  gefehlt  habe,
»ssondern  nur  durch  unvorsichtige  Ausführung  des  Gegenstandes  und  Wahl  des
Ausdruckes«,  welches  durchaus  nicht  den  Inhalt,  sondern  eben  Ton  und  Haltung
betrifft.e.  Da  Irren  menschlich  ist,  kann  dieser  Vorwurf  Herrn  v.  Raumers  Ehre
nicht  berühren.  Was  aufserdem  zu  seiner  Entschuldigung  gesagt  wird,  sind  seine
eigenen,  mit  seinem  Wissen  und  seiner  Zustimmung  aufgenommenen  Worte.  an
welchen  ich  nichts  ändern  konnte:  Das  Publikum,  welches  obertlächlieh  liest,  hat
dies  freilich  nicht  allgemein  gemerkt,  und  daher  auch  uns  zur  Last  gelext,  was  Herr
v.  Raumer  selbst  sagt,  und  was  freilich  in  unserem  Munde  sich  schlimmer  ausnähme:
hätte  ich  für  dieses  geschrieben,  so  hätte  ich  ihm  durch  Gänsefülse  auf  die  Spur
des  Verständnisses  geholfen,  die  mir  in  einem  Schreiben  an  den  König  ebenso
überflüssig  als  pedantisch  vorkamen.  Ich  mufs  noch  ausdrücklich  beinerken,  dafs
diese  Worte  von  Herrn  v.  Raumer  geschrieben  und  uns  mitgetheilt  waren,  um
durch  sie  die  Stelle  eines  von  ilım  selber  an  Se.  Majestät  zu  richtenden  Schreibens
vertreten  zu  lassen:  dies  kann  ich  aus  den  mit  ihm  geführten  Unterredungen  bezeugen,
  und  schon  der  Inhalt  derselben  führt  dahin.  Ich  konnte  daher  diese  Worte
nicht  weglassen,  ohne  ihm  Grund  zu  der  Beschwerde  zu  geben,  dals  die  Akademie
dem  König  nicht,  wie  er  vorausgesetzt  habe,  sein  Bedauern  über  den  Vorfall  und
seine  Submission  zu  erkennen  gegeben  habe.  Mehr  als  das  Gesagte  zu  Herrn
v.  Raumer’s  Entschuldigung  eintliefsen  zu  lassen  war  oflenbar  ungehörig;  sie  würde
sonst  einen  zu  grolsen.  Uimfang  erhalten  haben  und  als  Hauptzweck  des  Schreibens
erschienen  sein:  wollte  er,  dafs  der  König  mehr  zu  seiner  Entschuldigung  höre,  so
mulste  er  dieses  selber  an  den  König  richten.  Es  lagen  zwei  Erklärungen  des  Herrn
v.  Rauımer  in  der  Sitzung  vor,  in  welcher  unsere  Iimmediat-  Eingabe  beschlossen  wurde.
In  der  einen  ist  nur  eine  kurze  Entschuldigung  enthalten,  wie  sie  etwa  von  uns  hätte