334  220.  Böckn,  Denksehrift  in  der  Rauner'  schen  Angelegenheit  (1847).

an  Se.  Majestät  eingesandt  werden  können.  Aus  dieser  ist  alles  aufgenommen.  was
sich  in  unser  Schreiben  einflechten  liefs,  und  nichts  Wesentliches  ausgelassen,  als  der
Entschuldigungs-Grund,  dafs  er  seine  Rede  mehreren  Personen  vorher  vorizelesen
habe,  die  darin  nichts  Anstöfsiges  gefunden  hätten:  aber  mit  solchen  Besonderheiten.
  die  olıne  Nennung  der  Personen,  welche  nicht  stattgefunden  hat,  obendrein
ohne  Gewicht  sind,  konnte  sich  unser  Schreiben  gewils  nicht  befassen.  Die  andere  Erklärung
  ist  eine  Vertheidigungsschrift  gegen  Herrn  Encke,  und  aus  dieser  konnte
ihrer  Bestimmung  nach  nichts  in  unser  Schreiben  aufgenoinmen  werden,  obgleich  sie
Einiges  enthält.  was  Herr  v.  Raumer  selbst  hätte  an  den  König  schreiben  können.
Übrigens  zweifle  ich  sehr,  ob  die  kühnen  Ritter,  die  unser  Schreiben  tadeln.  nur
so  viel  für  den  Redner  zu  sagen  gewagt  hätten,  als  wir  gesagt  haben.  Ich  komme
auf  den  Schluls  des  Schreibens:  »Allerhöchst  dieselben  mögen  zugleich  der  Akademie,
  deren  edelster  Schmuck  und  höchster  Ruhm  es  ist,  der  Gnade  des  hochherzigsten
  Königs  sich  zu  erfreuen,  huldreichst  gestatten,  die  sichere  Überzeugung
auszusprechen,  dafs  in  Zukunft  niemals  durch  irgend  ein  Versehen  oder  unrichtige
und  leichtsinnige  Beurtheilung  der  Verhältnisse  und  Umstände  von  Seiten  eines
ihrer  Mitglieder  das  Königliche  Gemüth  verletzt  oder  sonst  ein  Ärgernifs  gegeben
werden  könne«.  Dafs  ein  Schlufs  der  Art  nothwendig  war,  bedarf  keines  Beweises:
  es  kann  sich  also  nur  um  die  Wahl  der  Ausdrücke  handeln.  Es  ist  gesagt:
  »es  sci  der  edelste  Schmuck  und  der  höchste  Ruhm  der  Akademie,  der
Gnade  des  hochherzigsten  König  sich  zu  erfreuen«.  Ich  frage  jeden,  ob  er  es  nicht
erkennt  und  empfindet,  dafs  der  König  die  Akademie  ausgezeichnet  geehrt  hat,
wie  sie  seit  Friedrich  den  Grofsen  nicht  geehrt  worden,  und  vielleicht  noch  ınehır.
Wenn  in  den  Worten,  welche  diese  Empfindung  aussprechen.  ein  starker  Ausdruck,
»der  schönste  Schmuck,  der  höchste  Ruhın«  vorkommt,  über  welchen  sich  dialektisch
  streiten  lielse,  so  ist  es  dennoch  Engherzigkeit  und  Beschränktheit,  oder
mindestens  Mangel  an  Sinn  für  die  Darstellung  durch  die  Sprache,  einen  solchen
Ausdruck.  der  vom  Gefühl  eingegeben  wird,  für  Schmeichelei  halten  zu  wollen.
Man  könnte  nichts  einigermalsen  .Lebhaftes  schreiben,  wenn  ınan  immer  denken
mülste,  ob  nicht  einer  hinter  eineın  stände,  der  den  Ausdruck  für  zu  stark  hielte.
Aber  ich  gebe  nicht  einmal  zu,  dafs  er  zu  stark  ist;  er  ist  wahr.  Ich  beschränke
mich  auf  den  Ausdruck  »höchster  Ruhm«,  indeın  der  andere  gerechtfertigt  ist,
wenn  dieser  stärkere  gerechtfertigt  wird.  Es  ist  hier  nicht  davon  die  Rede,  der
ganze  Rulım  der  Akademie  beruhe  auf  dem  Beifall,  der  Gunst,  der  Gnade  des
Königs;  sie  kann  in  ihren  Mitgliedern  und  Leistungen  Anerkennung,  Ehre  und
Ruhm  finden:  aber  vergleichungsweise  und  eines  gegen  das  andere  gehalten,  ist
die  höchste  Ehre,  welche  ihr  der  ertheilt,  welcher  in  ihrem  Lande  der  erste  und
höchste  ist,  wenn  dieser  zugleich  ein  edelgebildeter  und  hochherziger  Mana  ist.
Von  wem  hätte  auch  die  Akademie  höhere  Ehre  erhalten  als  vom  König?  Wer
hat  ilır  ınehr  Ansehen  gegeben  als  der  König,  hierselbst  durch  mancherlei  Bevorzugung,
  durch  die  ihren  Mitgliedern  erwiesene  Achtung  und  selbst  durch  den  Besuch
  ihrer  Sitzungen  (weshalb  gerade  an  dieser  Stelle  des  Briefes  davon  die  Rede
ist),  für  das  Ausland  durch  weithin  wirkende  Prärogativen?  Dafs  sie  dieses  zu
würdigen  wisse,  sich  dessen  mit  Recht  rühmen  könne,  wird  man  zugeben;  und
wenn  sie  sagt,  es  sei  ihr  höchster  Ruhm,  sich  der  Gnade  des  Königs  zu  erfreuen,
so  ist  hiermit  gesagt,  sie  sei  durch  diese  vorzüglich  gehoben,  und  erkenne  dies  vorzüglich
  an,  erkenne  es  als  die  höchste  Ehre;  da  ihr  in  der  That  ja  höhere  von  Niemanden
  erwiesen  ist  noch  erwiesen  werden  kann.  Hierin  liegt  keine  Schieichelei.
Vielmehr  war  es  passend,  dies  zu  sagen.  Erfordert  doch  schon  der  gewöhnlichste
Anstand  selbst  gegen  einen  Privatınann,  dafs  man  in  eineın  Augenblicke,  wo  man
voraussetzen  mus,  er  fühle  sich  verletzt,  ilım  zu  erkennen  gebe,  welchen  Werth
man  auf  sein  Wohlwollen  lege!  Aber  ınan  findet  wohl  Anstofs  an  den  Ausdrücken: