220.  Böckn,  Deukschrift  in  der  Rauner’schen  Angelegenheit  (1847).  Any,

«unrichtige  und  leichtsinnige  Beurtheilung«,  »das  Königliche  Gemüth  verletzen«,
»ein  Ärgernils  geben«.  Wer  billig  urtheilt,  wird  vielmehr  der  Akademie  Anerkennung
  zollen,  dals  sie  diese  härteren  Ausdrücke  da  verinieden  hat,  wo  von
Herrn  v.  Raumer  speciell  die  Rede  ist,  und  sie  nur  iın  Allgeineinen  da  hingestellt
hat,  wo  nicht  von  ihm  ausdrücklich  gesprochen  wird;  so  dafs  sie  nur  durch  eine
nicht  wohlwollende  Interpretation  auf  ihn  zurückbezogen  werden  können,  ohne
dals  es  nöthig  wäre,  sie  auf  ihn  zurück  zu  beziehen.  Der  König  hatte  erklärt,
die  Akademie  nicht  wieder  besuchen  zu  wollen;  man  wollte  und  mufste  ihın  also
eine  Versicherung  geben,  dafs  in  Zukunft  Anstols  werde  verinieden  werden.  Dieser
Anstofs  kann  in  einem  ärgerlichen  Auftritt  bestehen,  wie  das  Lachen  der  Zuhörer
war;  die  Versicherung  den  Anlafs  hierzu  zu  vermeiden,  wird  durch  die  Phrase,
es  würde  niemals  ein  Ärgernils  gegeben  werden,  sach-  und  sprachgemäls  ausgedrückt.
  Der  Fehler  der  Beurtheilung,  wodurch  eine  Verletzung  oder  Ärgernifs
entsteht.  kann  nur  in  Irrthum  oder  Unbedachtsamkeit  bestelien;  und  dies  mufste
auf  jeden  Fall  bezeichnet  werden,  vorzüglich  um  die  überhaupt  bei  keinem  von
uns  vorauszusetzende  Böswilligkeit  auszuschlieflsen.  Scheint  der  Ausdruck  »Jleichıtsinnige
  Beurtheilung«  zu  hart,  und  meint  ınan  etwa  es  hätte  »Unbedachtsamkeit«
statt  »leichtsinnige  Beurtheilung«  gesetzt  werden  können,  so  würde  dadurch  sehr
wenig  gewonnen  worden  sein.  Doch  gestehe  ich,  dals  ich  diesen  Ausdruck  bein
Diktiren  des  Protokolls  würde  ausgemerzt  haben,  wenn  ich  ınir,  nachdem  alles
wörtlich  beschlossen  war,  noch  eine  Änderung  hätte  erlauben  dürfen.  Als  ich  iln
schrieb.  setzte  ich  eine  Stimmung  der  Akadeinie  voraus,  in  welcher  ihr  dieser  Ausdruck
  allgemein  hingestellt  und  nicht  bestimmt  von  Herrn  v.  Raumer  gesagt,  angemessen
  scheinen  würde;  und  diese  Stimmung  muls  auch  wirklich  vorhanden  gewesen
  sein  und  niemand  ein  Arges  in  diesem  Worte  gefunden  haben.  Auch  schien
mir,  wenn  man  Etwas  entschuldigen  wolle,  müsse  man  auch  einige  Schuld  zugeben,
und  diese  als  eine  nicht  zu  leichte  bezeichnen,  wenn  man  zumal  von  einer  solchen
Schuld  nur  .im  Allgeineinen  redet,  und  die  Zurückbeziehung  auf  die  bestimmte  Person
  nur  dem  Leseuden  überlassen  bleibt  und  von  dessen  Belieben  abhängt.  Das
Gefühl  hiervon  wird  wohl  auch  die  Akademie  bei  der  Vorlesung  meines  Entwurfes
gehabt  haben:  es  wäre  sonst  unerklärlich,  dafs  niemand  auf  die  Veränderung  dieses
Ausdruckes  angetragen  hätte.  Man  kann  übrigens  aufserordentlich  vortreffliche
Eigenschaften  haben,  und  doch  in  einer  unbewachten  Stunde  sich  leichtsinnig
in  der  Beurtheilung  einer  Sache  zeigen;  dies  kann  dem  Besten,  und  zumal  Gelelırten
  sehr  leicht  begegnen,  weil  sie  nicht  wie  Staatsmänner  und  Diplomaten
berechnen:  ein  solcher  Fehler  wird  verziehen,  nicht  aber  die  böse  Absicht.  Der
Ausdruck,  »das  Königliche  Gemüth  verletzen«,  kann  geziert  scheinen;  aber  er  ist
vielmehr  der  allerbezeichnendste:  nicht  das  Urtheil,  nicht  der  Verstand  des  Köniss
ist  es,  vor  dessen  Verletzung  wir  uns  zu  hüten  hätten  —  denn  es  handelt  sich  nicht
darum,  ob  nur  das  zu  sagen  sei,  was  seinen  Ansichten  entspricht  —,  sondern  das
Gefühl,  das  Gemüth.  Jeder  weils,  dafs  der  König  gemüthvoll  ist.  Die  Akadeımie
hatte  die  Wahl  zwischen  drei  Dingen:  sie  konnte  Herrn  v.  Rauıner  ganz  aufopfern;
sie  konnte  ihn  unbedingt  in  Schutz  nehmen  und  ihn  von  jeder  Schuld,  jedem  Versehen
  freisprechen  und  gegen  den  König  vertheidigen  wollen;  sie  konnte  den  Mittelweg
  einschlagen.  Sie  hat  das  letzte  getlıan,  auf  meinen  Vorschlag,  welcher  durch
meinen  Entwurf  gemacht  worden,  und  der  mir  im  Rheinischen  Beobachter  unter
scheinbarem  Lob  zur  Last  gelegt  wird.  Billigte  sie  diesen  Mittelweg,  so  konnte
nicht  im  anderen  Sinne  und  Ton  an  den  König  geschrieben  werden,  als  geschehen
ist.  Ich  habe  gezeigt,  dafs  nichts  Serviles  oder  Kriechendes  in  dem  Schreiben
enthalten  ist,  und  wenn  mich  einer  der  Servilität  beschuldigt,  kommt  es  mir
vor,  wie  es  dem  Demosthenes  vorkaın,  als  ınan  ihın  Philippismus  vorwarf.  Aber
man  muls  die  Formen  beobachten;  und  theilt  man  das  Gefühl  des  Königs,  so