221.  W.  Gaiısn's  Separatvotum,  Rauser  betreffend  (1847).  AHYI

schaftlichen  Körperschaft  mit  Vergnügen  anhängt,  aufser  der  allgemeinen  Lust  zu
tadeln  und  zu  spotten,  auf  unvollkommener  Kenntnifs  des  Thatsächlichen,  auf  Mifsstiminung
  [sic]  des  Verhältnisses  der  Akademie  zum  König,  auf  dem  Unvermögen,  sich
in  ihre  Lage  hineinzudenken,  auf  Unkenntnifs  oder  sich  überhebender  Verschmähung
der  durch  die  Sitte  festgesetzten  Formen,  auf  flüchtigem  Lesen  und  willkührlichem
Auslegen,  und  somit  auf  Mangel  an  gehöriger  Überlegung  des  von  uns  Geschriebenen
beruhe.
Berlin.  den  ı5.  März  1847.  (gez.)  Böckh.

221.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.938).

W.  Grıun’s  Separatvotum  in  der  Rauser’schen  Angelegenheit
(18.  März  1847).

Der  von  der  Akademie  gebilligte  Entwurf  eines  Schreibens  an  Hrn.  v.  Raumer
läfst  Alles  unberührt,  was  die  Ereignisse  und  die  gegenwärtige  Lage  der  Dinge
herbeigeführt  hat,  und  das  absichtliche  Schweigen  behindert  den  Eindruck  einfacher
und  natürlicher  Überzeugung.  Man  mufs  auf  den  hingelegten  Steinen  geschickt
über  das  Wasser  springen,  um  zu  dem  künstlichen  Schlufs  zu  gelangen,  wonach
die  Akadeınie  aufser  Stand  sein  soll,  den  Rücktritt  ihres  Secretars  anzunehmen.
Dieser  Brief  wird  nichts  fruchten.  Denen,  welche,  wie  Hr.  Trendelenburg  sagt,
die  Akadeınie  mit  Geringschätzung  betrachten,  genügt  er  nicht:  sie  erwarten  eine
feurige  Rechtfertigung  des  Hrn.  v.  Raumers.  Auf  ihn  selbst  können  diese  eiskalten
Zeilen  unmöglich  Eindruck  machen:  er  sieht  seine  Gründe  nicht  einmal  berührt,
geschweige  widerlegt,  und  wird  in  seiner  Ansicht  nur  bestärkt  werden.

Ich  habe  mich  überhaupt  gegen  diesen  Schritt  der  Akademie  erklärt  und  will
die  Gründe:  hier  kurz  zusammenstellen,  damit  meine  Ansicht  gegen  nutzlose  Mifsdeutungen
  gesichert  sei.  Wir  haben  mitangehört,  wie  in  der  öffentlichen  Sitzung,
während  Hr.  v.  Raumer  sprach,  hinter  dem  Rücken  des  Königs  auf  rohe  Weise
gezischelt  und  gelacht  wurde.  Wer  von  uns  ist  über  diese  unerträgliche  Verletzung
der  königlichen  Würde  nicht  entrüstet  gewesen?  Der  König  hat  auf  das  Schonendste,
aber  sehr  bestimmt  erklären  lassen,  dals  er  und  die  Prinzen  des  Königlichen  Hauses
nicht  wieder  in  der  Akademie  erscheinen  würden.  Niemand  kann  in  Abrede  stellen,
dafs  die  Art  und  Weise,  wie  Hr.  v.  Raumer  gesprochen  hat,  die  äufsere  Forın
seiner  Rede,  der  einzige  Grund  jener  Erklärung  und  des  Mifsfallens  Sr.  Maj.  gewesen
  ist:  auf  die  übrigen  Mitglieder  der  Akademie  fiel  nicht  der  Schatten  einer
Schuld.  In  der  Adresse  an  Se.  Maj.  ist  ausdrücklich  hervorgehoben,  die  Akademie
werde  Sorge  tragen,  dals  ein  solches  »Ärgernifs«  nicht  zum  zweiten  Male  vorkomme.
  Was  ist  in  dieser  Hinsicht  geschehen?  ich  wenigstens  weils  von  nichts.
Der  Vorschlag,  ein  Comite  de  lecture  zu  bilden,  ist  mit  Recht  abgelehnt  worden,
denn  die  Einführung  einer  C’ensur,  die  immer  von  Übel  ist,  würde  der  Akademie  der
Wissenschaften,  die  volle  Freiheit  verlangt,  wenig  Ruhm  gebracht  haben.  Ein  vermittelnder
  Vorschlag,  den  ich  machte,  die  Akademie  möge  Hrn.  v.  Raumer  ersuchen,
sich  seines  Rechtes  auf  'eine  Rede  in  ‘der  öffentlichen  Sitzung  zu  begeben,  hatte
keinen  Erfolg.

Ich  ehre  das  Gefühl  der  Akademie,  ihren  Secretar  nicht  zu  verleugnen,  und
theile  es  mit  ihr;  jede  mögliche  Rücksicht  und  die  mildeste  Beurtheilung  steht  ihr
wohl  an.  Wir  haben  ihn  gegen  die  heftige  Anklage  eines  Mitgliedes  mit  Recht
geschützt:  aber  die  nothwendigen  Grenzen  durften  hiernach  nicht  überschritten
werden.  Hr.  v.  Raumer  hat  selbst  richtig  beurtheilt,  was  zu  thun  für  ihn  natürlich
und  schicklich  war.  Er  hat  seinen  Entschlufs  ausgedrückt,  sogleich  oder  aus  be-