60  223.  Statut  der  Heınnortz-  Stiftung.

nominell  48000  Mark  3°/.  preufsischer  consolidirter  Anleihe  mit  laufenden  Zinsen
vom  1.October  1891  ab  zur  Begründung  einer  ihrer  Leitung  unterstellten  Stiftung
überwiesen,  welche  Helmholtz’  Namen  tragen  und  ein  dauerndes  Denkmal  des  Dankes
und  der  Anerkennung  für  seine  wissenschaftliche  Arbeit  bilden  soll.

Nachdem  die  Akademie  durch  Beschlufs  vom  9.  Juli  1891  sich  zur  Annalıme
und  bestimmungsmäfsigen  Verwaltung  dieser  Schenkung  bereit  erklärt  und  Se.  Majestät
  der  Kaiser  und  König  durch  Allerhöchsten  Erlafs  vom  12.  October  1891  der
Akadeınie  die  Erlaubnifs  zur  Annahme  ertheilt  hat,  ist  im  Einverständnifs  zwischen
Hrn.  von  Helinholtz  und  der  Akademie  das  folgende  Statut  für  die  Stiftung  festgestellt
  worden.

l.  Bestimmung  der  Stiftung.

gı.

Die  Helmholtz  -Stiftung  ist  zur  Auszeichnung  wissenschaftlicher  Forscher  aller
Länder  bestimmt,  welche  die  in  der  .physikalisch  -  matheinatischen  Classe  der  Akademie
  vertretenen  Wissenschaften  oder  die  Erkenntniflslehre  durch  hervorragende
Leistungen  gefördert  haben.

$  2.

Die  Auszeichnung  besteht  in  der  Verleihung  einer  Medaille  in  Gold,  welche
auf  der  Vorderseite  das  Bildnifs  von  Hermann  von  Helmholtz  trägt.  Die  Medaille
wird  von  den  Stempeln  geprägt,  welche  zur  Herstellung  der  Hermann  von  Helmholtz
  aın  2.  November  1891  überreichten  Medaille  gedient  haben  und  von  dem
Comite  zu  Eigenthum  der  Stiftung  abgeliefert  worden  sind.  Auf  der  Rückseite
werden  Name  des  Empfängers  und  Jahr  der  Verleihung  nebst  solchen  Vermerken
eingravirt,  welche  die  Akademie  der  Wissenschaften  allgemein  oder  im  einzelnen
Falle  angeınessen  erachten  wird.

Das  Goldgewicht  der  Medaille  soll  620  Gramm  betragen.  Zugleich  mit  der
goldenen  Medaille  erhält  der  Empfänger  eine  Copie  in  Bronze.  Beide  Exemplare
werden  mit  der  endgültigen  Beschlufsfassung  über  die  Verleihung  ($  ı1)  sein  Eigenthum.

$  3.
Die  regelmäfsige  Verleihung  der  Medaille  nach  Mafsgabe  dieses  Statuts  erfolgt
jedes  zweite  Jahr  und  zwar  erstmalig  für  das  Jahr  1898.  Es  wird  jedesmal  nur
eine  Medaille  verliehen.

$  4-Die
  Verleihung  der  Medaille  erfolgt  durch  die  Königliche  Akademie  der
Wissenschaften  und  wird  in  der  ersten  auf  die  Verleihung  folgenden  öffentlichen
Sitzung  verkündet.

Il.  Geschäftsordnung  für  die  Verleihung  der  Stiftungsmedaille
und  Verwendung  des  Überschusses.

8  5-In
  jedem  Jahr,  für  welches  die  Medaille  verliehen  werden  soll,  zuerst  also
im  Jahre  1898,  zeigt  vor  der  ersten  Sitzung  der  physikalisch  -  mathematischen  Classe
im  Monat  October  deren  vorsitzender  Classensecretar  den  sämmtlichen  Inhabern  der
Helmholtz-Medaille  die  bevorstehende  Verleihung  an  und  stellt  es  den  nicht  der
Akademie  als  ordentliche  Mitglieder  angehörigen  Inhabern  anheim,  Gelehrte,  welche
sie  dieser  Auszeichnung  würdig  erachten,  der  Akademie  vor  der  letzten  Classensitzung
  im  Noveinber  namhaft  zu  machen.