223.  Statut  der  HeLmnoLtz  -Stiftung.  561

8  6.

Diejenigen  Inhaber  der  Helmholtz-  Medaille,  welche  zugleich  ordentliche  Mitglieder
  der  Akademie  sind,  haben  unter  Erwägung  der  von  auswärts  eingehenden
Benennungen  für  die  Verleihung  eine  Persönlichkeit  in  Vorschlag  zu  bringen.  Für
diesen  Vorschlag  wird  die  absolute  Majorität  der  vorbezeichneten  stimmberechtigten
Inhaber  erfordert;  ist  dieselbe  nicht  zu  erreichen,  so  unterbleibt  für  dieses  Mal  die
Verleihung  der  Medaille.  Mehrere  Personen  zugleich  dürfen  nicht  vorgeschlagen
werden.  Von  dem  Ausfall  der  Verhandlungen  der  vorschlagsberechtigten  Akademiker
hat  der  als  Akademiker  älteste  derselben  den  vorsitzenden  Secretar  der  physikalisch-mathematischen
  Classe  spätestens  acht  Tage  vor  der  letzten  Classensitzung  im
December  des  betreffenden  Jahres  schriftlich  in  Kenntnils  zu  setzen.

$  7-Die

  physikalisch-mathematische  Classe  der  Akademie  zieht  zur  Beschlufsfassung
  in  Sachen  der  Helmholtz  -Stiftung  die  das  Fach  der  Philosophie  vertretenden
  Mitglieder  der  philosophisch  -historischen  hinzu.  Als  Vertreter  der  Philosophie
gelten  aulser  den  die  betreffenden  Fachstellen  innehabenden  diejenigen  Mitglieder
der  philosophisch  -  historischen  Classe,  welche  nach  Classenbeschlufs  deın  Secretariat
der  physikalisch-mathematischen  Classe  als  solche  bezeichnet  worden  sind.  Für
die  etwa  bereits  in  Verhandlung  stehende  Verleihung  der  Medaille  kommt  eine  derartige
  Anzeige  nicht  in  Betracht.  Die  Zahl  der  Vertreter  der  Philosophie  darf  drei
nicht  übersteigen.  Dieselben  werden  für  alle  von  der  physikalisch  -  mathematischen
Classe  in  Angelegenheiten  der  Helmholtz-Stiftung  zu  fassenden  Beschlüsse  gleich
deren  Mitgliedern  behandelt  und  sind  zu  den  Sitzungen,  worin  darüber  verhandelt
werden  soll,  jedesmal  einzuladen.

8  8.

Ist  ein  Vorschlag  für  Verleihung  der  Medaille  gemacht  ($  6),  so  wird  in  der
nächsten  ordentlichen  Sitzung  der  physikalisch-  mathematischen  Classe,  zu  welcher
die  stimmberechtigten  Akademiker  unter  Angabe  des  Verhandlungsgegenstandes
besonders  einzuladen  sind,  über  denselben  durch  geheime  Abstimmung  entschieden.

Zur  Annahme  des  Vorschlags  ist  mehr  als  die  Hälfte  derjenigen  Stimmenzahl
erforderlich,  welche  sich  ergibt,  wenn  die  Zahlen  aller  ordentlichen  und  der  etwa
an  der  Sitzung  theilnehmenden  auswärtigen  Mitglieder  der  Classe  sowie  der  stimmberechtigten
  NMlitglieder  der  philosophisch  -historischen  Classe  zusammengerechnet
werden.

Stellt  sich  die  geforderte  absolute  Mehrheit  nicht  heraus,  so  ist  der  Vorschlag
abgelehnt  und  unterbleibt  die  Verleihung  der  Medaille  für  dieses  Jahr.

8  9.

Sollte  die  Zahl  der  ordentlichen  Akademiker,  welche  im  Besitz  der  Helmholtz-Medaille
  sind,  unter  drei  gesunken  sein,  so  treten  aus  den  nicht  im  Besitz  der
Medaille  befindlichen  Mitgliedern  der  physikalisch  -ınathematischen  Classe,  und  zwar
zunächst  aus  den  Secretaren,  demnächst  aus  den  übrigen  Mitgliedern,  nach  ihrem
Dienst-  resp.  Mitgliedsalter  den  vorschlagsberechtigten  Akademikern  mit  gleichem
Stimmrecht  so  viele  hinzu,  als  an  der  Dreizahl  fehlen.  Das  Vorschlagsrecht  derselben
  fällt  weg,  wenn  die  Dreizahl  wieder  erreicht  ist.

S  10.
Bei  jeder  zweiten  Verleihung  der  Medaille,  und  zwar  zuerst  mit  derjenigen
für  das  Jahr  1900,  wird  aufserdem  dem  Verfasser  einer  ausgezeichneten  Arbeit  aus
den  im  $  ı  bezeichneten  Gebieten  eine  zunächst  auf  1800  Mark  festgesetzte  Praeinie

Geschichte  der  Akademie.  Il.  36