562  223.  Statut  der  Heınaorrz  -Stiftung.

gewährt  und  dies  zugleich  mit  der  Verleihung  der  Medaille  verkündet.  Die  Arbeit
mufs  in  den  der  Verkündigung  nächstvorhergehenden  acht  vollen  Jahren,  also  bei
der  ersten  Verleihung  in  den  Jahren  1893  —1900,  einerlei  in  welcheın  Lande  und
in  welcher  Sprache,  veröffentlicht  worden  sein.  Bei  successiver  Publication  kann
die  Arbeit  in  jedem  Octennium,  in  welchem  ein  Theil  derselben  veröffentlicht  worden
  ist,  in  Vorschlag  xebracht,  jedoch  nur  einmal  praemiirt  werden.  Die  stimmberechtigten
  Akademiker  ($  7)  werden  vor  dem  letzten  October  des  betreffenden
Jahres  durch  den  vorsitzenden  Secretar  der  physikalisch  -  mathematischen  Classe  zur
Einbringung  von  Vorschlägen  aufgefordert  und  haben  solche  vor  der  letzten  Classensitzung
  im  November  demselben  schriftlich  einzureichen.  Diese  Vorschläge  werden
in  dieser  Sitzung  der  Classe  vorgelegt  und  in  derjenigen,  in  welcher  über  die  Vergebung
  der  Medaille  Beschluß  gefafst  wird,  zur  Abstimmung  gestellt,  wobei  die
Majorität  der  anwesenden  Mitglieder  genügt.  Vertagung  ist  dabei  zulässig,  soweit
sie  mit  der  rechtzeitigen  Publication  vereinbar  ist.

Die  Praemie  kann  weder  mit  der  Medaille  combinirt  noch  eineın  früheren
Empfänger  der  Medaille  zuerkannt  werden.  Ebenso  ist  jede  von  der  Akademie
durch  Geldbewilligung  unterstützte  Arbeit  von  der  Praemiirung  ausgeschlossen.  Bei
gemeinschaftlich  ausgeführten  Arbeiten  kann  sowohl  einem  einzelnen  Mitverfasser
wie  auch  denselben  insgemein  die  Praeinie  verliehen  werden.

Sind  keine  Vorschläge  rechtzeitig  eingegangen  oder  wird  für  keinen  der
gestellten  Vorschläge  die  Majorität  erreicht,  so  fällt  die  Verleihung  aus.  Auch  kann
von  vornherein  beschlossen  werden,  dafs  eine  Praeimiirung  ausfallen  soll.

$  ı1.

Das  Ergebnifs  der  hinsichtlich  der  Medaille  oder  der  Praemie  geführten  Verhandlungen
  der  physikalisch  -  mathematischen  Classe  wird  durch  Protokoll  -  Auszug
sogleich  dem  vorsitzenden  Secretar  der  Gesammt-  Akademie  mitgetheilt,  welcher  in
der  nächsten  ordentlichen  Gesammtsitzung  denselben  verliest.  Falls  keine  Verleihung
der  Medaille  oder  der  Praemie  beantragt  wird,  nimmt  die  Gesamınt-  Akademie  dies
zur  Kenntnifs.  Falls  dagegen  der  Beschlufs  auf  Verleihung  der  Medaille  oder  der
Praemie  lautet,  wird  über  denselben  durch  Kugelung  abgestimmt.  Falls  der  Vorschlag
  nicht  die  Mehrheit  aller  an  der  Abstiinmung  theilnehmenden  ordentlichen
und  auswärtigen  Mitglieder  der  Akademie  erhält,  ist  derselbe  abgelehnt  und  unterbleibt
  für  diesmal  die  Verleihung  der  Medaille  oder  der  Praeınie.

Zu  den  Sitzungen  der  Gesammt-  Akademie,  in  welchen  über  die  Helmboltz-Stiftunz
  verhandelt  wird,  ist  besonders  einzuladen.

S  12.

Wenn  die  Nichtverleihung  einer  Medaille  oder  einer  Praemie  festgestellt  worden
  ist,  beschliefst  die  phvsikalisch-  mathematische  Classe  in  der  nächsten  ordentlichen
  Sitzung,  zu  welcher  alsdann  !::sonders  einzuladen  ist,  ob  die  betreffende
Summe  zur  Ertheilung  einer  aufserordentlichen  Geldpraemie  an  dem  nächsten  für
Ertheilung  der  Medaille  festgesetzten  Termin  verwendet  werden  soll.  Falls  dies
nicht  beantragt  wird  oder  der  darauf  gerichtete  Antrag  bei  der  Abstiinmung  nicht
die  absolute  Mehrheit  der  in  diesen  Angelegenheiten  stimmberechtigten  Akademiker
erhält,  wird  die  betreffende  Summe  dem  Capital  der  Stiftung  zugeschlagen.

Il.  Verwaltung  der  Stiftung  und  ihres  Vermögens.

S
x  13.
Die  Helmholtz  -Stiftung  wird  nach  aufsen  durch  die  Königliche  Akademie  der
Wissenschaften  vertreten.