538  226.  Satzungen  für  die  -Monumenta  Germaniae-.

$  5.

Die  Gelehrten,  welche  die  Leitung  einzelner  Abtheilungen  übernehmen,  sind,
falls  sie  nicht  bereits  der  Central-Direction  angehören,  für  die  Zeit  dieses  ihres
Auftrages  Mitglieder  derselben.

S  6.

Die  Central-Direction  falst  ihre  Beschlüsse  nach  absoluter  Mehrheit  der  Anwesenden,
  deren  mindestens  drei  sein  müssen.  Ist  bei  Wahlen  im  ersten  Wahlzang
nur  relative  Mehrheit  erreicht.  so  wird  die  Abstimmung  wiederholt;  erzielt  auch
die  zweite  keine  absolute  Mehrheit,  so  entscheidet  die  relative.  Bei  Stimmengleiclheit
  gibt  die  Stimme  des  Vorsitzenden  den  Ausschlag.

Die  Central-Direction  hält  jährlich  um  die  Osterzeit  eine  Zusammenkunft  in
Berlin  ab,  zu  der  der  Vorsitzende  einige  Wochen  vorher  säinmtliche  Mitglieder
schriftlich  einzuladen  hat.

|  7.

In  der  jährlichen  Zusammenkunft  der  Central-  Direction  wird  alles  für  die
wissenschaftliche  Leitung  der  Arbeiten  Wesentliche  bestimmt,  über  die  Folze  der
Publicationen,  die  Verlagscontracte,  etwaigen  Neudruck  einzelner  Bände  der  Monumenta.
  die  erforderlichen  Reisen  Beschlufs  gefafst,  von  dem  Vorsitzenden  und
den  Leitern  der  einzelnen  Abtheilungen  Rechnungen  abgelert  und  der  Etat  des
folgenden  Jahres  festgestellt.

8.

Nach  Schlufs  der  jährlichen  Zusammenkunft  der  Central-Direetion  erstattet
der  Vorsitzende  über  die  gefafsten  Beschlüsse,  die  Rechnungsablage  und  den  neuen
Etat  einen  Bericht,  welcher  durch  die  Akademie  zu  Berlin  dem  Reichskanzler-Amte
  mit  dem  Ersuchen  um  Mittheilung  auch  an  die  österreichische  Regierung
überreicht  wird.

SI

9.

Die  in  Berlin  ansässigen  Mitglieder  der  Central-  Direction  bilden  den  permanenten
  Ausschufs  derselben,  versammeln  sich  auf  Einladung  des  Vorsitzenden  inter
Vorsitz  desselben  und  erledigen  die  Geschäfte,  welche  nicht  bis  zur  nächsten  Zusammenkunft
  der  Central-Direction  zu  vertagen  sind.  Die  nicht  in  Berlin  ansässigen
Leiter  einzelner  Abtheilungen  können  zu  den  Sitzungen  des  Ausschusses  eingeladen
werden.  Die  Beschlufsnahmen  des  perimanenten  Ausschusses  unterliegen  denselben
Normen  wie  die  der  Central-Direction  ($  6).  Von  den  gefalsten  Beschlüssen  erhalten
  sämmtliche  Mitglieder  der  Central-Direction  Mittheilung.

Wallen.  Zuweisung  der  Abtheilungen.  sowie  die  Feststellung  des  Etats  bleiben
  einer  Plenarversammlung  der  Central-Direetion  ($  7  und  10)  vorbehalten.

SI

10.

SI

Der  permanente  Ausschufs  beruft  in  drinzenden  Fällen  eine  aufserordentliche
Zusammenkunft  der  Central  -  Direction.

IT.

IST

Die  auswärtigen  Mitglieder  der  Central-Direetion  erhalten,  wenn  sie  zu  einer
Plenarversammlung  nach  Berlin  berufen  werden,  für  die  Dauer  ihres  Aufenthaits
in  Berlin  an  Tagexeldern  für  den  Tag  20  Mark  und  aufserdem  Entschädigung  für
die  Reisekosten.  Dieselbe  Vergütung  erhalten  die  nicht  in  Berlin  ansässigen  Leiter
einzelner  Abtheilungen,  wenn  sie  auf  Einladung  (8  9)  zu  einer  Ausschulsversammluner
  sich  beseben,