226.  Satzungen  für  die  -Monumenta  Germaniae«.  399

$  12.
Die  Leiter  der  einzelnen  Abtheilungen  wällen  ihre  Mit-  und  Hülfsarbeiter.
Die  Bedingungen  ihrer  Betheiligung  werden,  wenn  es  sich  nicht  um  vorübergehende
Arbeiten  handelt,  nach  allgemeinen,  von  der  ‚Central-  Direction  festzustellenden
Normen  schriftlich  vereinbart  und  der  Central-  Direction  mitgetheilt.

$  13.

Für  die  wissenschaftlichen  Arbeiten.  sowolıl  die  der  Leiter,  als  die  der  Mitund
  Hülfsarbeiter,  werden  theils  Honorare,  theils  Jahrgehalte  (fixirte  Reinunerationen),
  theils  beides  neben  einander  gewährt.  Die  näheren  Bestimmungen  darüber
werden  von  der  Central-Direction  festgestellt.

N  1%
Die  Zahlungen  geschehen  auf  Anweisung  des  Vorsitzenden  der  Central  -  Direction.

7/0

3  15.

Für  die  Benutzung  der  vorhandenen  Sammlungen  und  }Vorarbeiten  ist  die
Genehmigung  des  Vorsitzenden  der  Central-Direction  und  des  Leiters  der  betreffenden
  Abtheilung,  für  eine  Publication  aus  denselben  die  der  Central-Direction  erforderlich.


Wahlordnung  für  Mitglieder  der  Central-Direction.

SIı

I.
Wenn  in  der  ersten  Sitzung  der  regelmälsigen  Plenarversammlung  kein  Antax
  auf  die  Wahl  eines  oder  mehrerer  Mitglieder  der  Central-Direction  gestellt
wird.  so  findet  in  diesem  Jahre  keine  Walıl  statt.  Ist  dagegen  ein  Antrag  eingebracht,
  so  können  weitere  Anträge  auch  in  der  zweiten  Sitzung  gestellt  werden.

S  2.

In  der  zweiten  Sitzung  wird  nach  Verlesung  dieser  Wahlordnung  über  die
eingereichten  Anträge  die  Discussion  eröffnet  und  nach  deren  Schlufs  zur  Abstimmung
  durch  geschlossene  Zettel  geschritten.  Über  jeden  Candidaten  findet  eine
besondere  Abstimmung  statt.  Die  Abstimmungen  folgen  sich  nach  alphabetischer
Ordnunz  der  Namen  der  Candidaten.

II

S  3
Zur  Gültigkeit  der  Wahl  ist  eine  Mehrheit  von  zwei  Dritteln  der  anwesenden
Mitglieder  erforderlich.  Nur  in  dem  Falle,  dafs  die  Zahl  der  von  der  Pleuarversaminlung
  gewählten  Mitglieder  unter  drei  gesunken  und  dadurch  eine  Neuwalıl
nöthig  geworden  ist,  reicht  die  absolute  Mehrheit  der  Anwesenden  für  die  Gültigkeit
  der  Wahl  aus.  Bei  Stinmnengleichheit  gibt  die  Stimme  des  Vorsitzenden  die
Entscheidung.

Wahlordnung  für  den  Vorsitzenden  der  Central-Direction.

II

I.

Die  Wahl  des  Vorsitzenden  ist  eine  geheime  durch  geschlossene  Stimmzettel.
Wahlen  durch  Acclamation  sind  ausgeschlossen.  Niemand  kann  zur  Praesentation
gelangen,  der  bei  der  Abstimmung  nicht  eine  Stimmenzahl  erlangt  hat,  die  gleich
der  absoluten  Mehrheit  der  anwesenden  Mitglieder  oder  grölser  als  dieselbe  ist.

2.

’  JfJ

Die  Versammlung  bestimmt  zunächst,  wie  viele  Candidaten  sie  praesentiren  will.