600  227.  Über  die  Einrichtung  einer  besonderen  deutschen  Klasse  (1973).

ST

S  3-Jedes

  Mitglied  schreibt  auf  seinen  Zettel  so  viele  Namen,  als  Candidaten
praesentirt  werden  sollen.  Niemand  darf  dabei  denselben  Namen  ınehr  als  einmal
aufschreiben.  Jedoch  ist  es  jedem  Mitglied  unbenommen,  ganz  oder  theilweise
Wahlenthaltung  zu  üben,  also  einen  weilsen  Zettel  einzureichen.  oder  auf  seinen
Zettel  weniger  Namen  aufzuschreiben.  als  praesentirt  werden  sollen.

‘4
Nach  Einreichung  sämmtlicher  Zettel  werden  dieselben  von  dem  zeitigen  Vorsitzenden
  geöffnet,  die  Namen  verlesen  und  nach  der  auf  jeden  zetallenen  Stimmenzahl
  geordnet.

I

5.

Haben  mehr  Candidaten,  als  nach  dem  Beschlusse  der  Versammlung  praesentirt
  werden  sollen,  die  absolute  Mehrheit  erlangt,  so  gelangen  die  Höchstbestimmten
zur  Praesentation.  Bei  gleicher  Stimmenzahl  wird  zu  einer  engeren  Wahl  geschritten.
Ergibt  sich  auch  hier  Stimmengleichheit,  so  entscheidet  das  Loos.

‘6
S  .
Wird  nicht  für  alle  Stellen  der  zu  praesentirenden  Liste  die  absolute  Mehrheit
  erreicht.  so  wird  unter  Ausscheidung  des  oder  der  bereits  gewählten  Candidaten
das  Wahlverfahren  wiederholt.

7.

Sollte  auch  dann  keine  absolute  Mehrheit  für  die  noch  zurückstehenden  Candidaturen
  erreicht  werden,  so  wird  für  jede  derselben  zu  einer  besonderen  Wahl
geschritten,  wobei  absolute  Mehrheit  oder  eventuell  engere  Walıl  zwischen  den
beiden  Meistbestimmten  entscheidet.  Ergibt  sich  bei  der  letzteren  Stimmengleichheit,
  so  entscheidet  das  Loos.

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8.

Wird  durch  Stimmnenthaltung  die  Erreichung  einer  absoluten  Mehrheit  der
anwesenden  Mitglieder  verhindert,  so  ist  damit  erklärt,  dafs  die  Versammlung  nicht
in  der  Lage  ist,  so  viele  Candidaten.  wie  vorher  beschlossen,  zu  praesentiren.

‚ST

221.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  z000).

Bericht  der  Akademie  an  den  Staatsminister  Fark.  betreffend  die
Einrichtung  einer  besonderen  deutschen  Klasse  bei  der  Akademie

(1878).
Ew.  Excellenz  haben  der  wnterzeichneten  Akademie  im  September  dieses
Jahres  —  7570.  U.  I.  —  aufgegeben,  bei  der  von  dieser  beschlossenen  Revision  der

Statuten  zugleich  in  Erwägung  zu  ziehen,  ob  eine  Erweiterung  ihrer  Thätigkeit  in
Beziehung  auf  die  neuere  vaterländische  Litteratur,  eventuell  darauf  bezügliche  Veränderungen
  in  dem  Organismus  der  Akademie  angemessen  sein  möchten.  und  ihr
zugleich  den  Wunsch  ausgedrückt,  von  dem  Ergebnils  dieser  Beratliung  vor  der  Vorlexung
  der  revidirten  Statuten  Mittheilung  zu  erhalten.

Die  Akademie  war,  als  sie  jenes  Schreiben  empfing,  eben  im  Begriff,  über  den
von  ihr  Ew.  Excellenz  zu  unterbreitenden  Statutenentwurf  sich  endgültig  schlüssig
zu  machen.  Sie  ist  nichts  desto  weniger  zunächst  in  die  von  Ew.  Excellenz  ihr
aufgegebene  Beratliung  eingetreten,  hat  aber  geglaubt,  deren  Ergebnifs  zugleich  nit
dem  Entwurf  der  Statuten  vorlegen  zu  dürfen,  da  ihre  Antwort  in  einem  wesent-