238.  Verhandlungen  über  die  Errichtung  einer  Deutschen  Akademie  (1838,89).  603

Wenn  die  Erhöhung  der  Mitgliederzahl  der  einzelnen  Classen  um  zwei  Stellen,
welche  unser  Statuten-Entwurf  vorschlägt.  die  Billigung  Ew.  Excellenz  und  die
Allerhöchste  Bestätigung  findet.  so  wird  die  philosophisch  historische  Classe  davon
Veranlassung  nehmen,  die  jetzt  bestehende  Regulirung  der  Nominalstellen,  die  ohnehin
  den  veränderten  wissenschaftlichen  Verhältnissen  nicht  überall  mehr  entsprechen
dürfte,  einer  erneuten  Prüfung  zu  unterziehen;  und  sie  hat  schon  jetzt  den  Beschluls
  gefalst,  für  diesen  Fall  die  Frage  nach  der  Vermehrung  der  für  deutsche
Philologie  festgesetzten  Nominalstelle  in  ernstliche  Erwägung  zu  ziehen.  Wir  bitten
Ew.  Excellenz,  sich  davon  überzeugt  zu  halten,  dafs  die  Absicht,  die  Pilege  der
neuen  deutschen  Litteratur  von  ihrer  Thätigkeit  auszuschlielsen,  der  Akademie
durchaus  fern  liegt.  sie  vielmehr  sich  dessen  wohl  bewulst  ist,  dals  auch  sie  an
ihrem  Theil  es  der  deutschen  Nation  schuldig  ist,  in  diese  erfreulichen  und  zukunftreichen
  Arbeiten  einzugreifen,  und  dafs  sie  es  sich  stets  zur  hohen  Ehre  zählen
wird.  Männern,  welche  geeignet  sind,  die  Arbeiten  Lachmann’s  wie  der  Brüder
Grimm  aufzunehmen  und  weiter  zu  führen.  einen  Platz  in  ihrer  Mitte  zu  gewähren.
Berlin.  den  7.  November  1878.

Die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften.

(gez.)  Mommsen  (gez)  E.du  Bois-Reymond  (gez)  A.  Auwers.

228.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  1001).

Verhandlungen  über  die  Errichtung  einer  Deutschen  Akademie
(1888/89).

[Akademisches  Archiv.)

Im  August  1888  legte  das  vorgeordnete  Ministerium  der  Akademie  ein  ihm
von  dem  Herrn  Staatssekretär  des  Innern  zugegangenes  Schreiben  vor  und  ersuchte
die  Akadeinie  nın  eine  gutachtliche  Äufserung.  Das  Schreiben  enthielt  die  Mittheilung.
  dals  ein  Ir.  Krohn  aus  Güstrow  sich  an  den  Herrn  Reichskanzler  gewendet
habe  mit  dem  ernsthaften  Anerbieten,  ein  Capital  von  100000  Mark  zur  Errichtung
einer  Deutschen  Akademie  in  Berlin  zu  stiften;  die  von  ihm  geplante  Akademie
solle  folgendes  Statut  erhalten:

1.  Die  in  Berlin  zu  gründende  Deutsche  Akademie  steht  unter  dem  Schutze
Sr.  Maj.  des  Kaisers  von  Deutschland.

2.  Die  Aufgabe  der  Deutschen  Akademie  ist  die  Ausbildung  und  Feststellung
der  deutschen  Sprache.  Die  Druckschriften  derselben  tragen  das  deutsche  Reiclıswappen.


3.  Die  Deutsche  Akademie  besteht  aus  go  Mitgliedern,  welche  die  deutsche
Sprache  als  ihre  Muttersprache  bekennen.  Der  Reichskanzler  ist  Präsident  derselben.
  Die  Akademiker  werden  auf  Lebenszeit  gewählt,  zuerst  vom  Reichskanzler,
in  der  Folge  von  der  Mehrheit  der  Akademiker.

4.  Die  in  Berlin  anwesenden  Akademiker  bilden  das  Directorium,  welches
die  Deutsche  Akademie  vertritt  und  selbständig  die  Angelegenheiten  derselben  leitet.
Das  Directorium  wählt  jährlich  aus  seiner  Mitte  einen  Secretar,  ertheilt  ihm  Vollmacht
  und  bestimmt  den  Gehalt  desselben.  Die  Entscheidungen  des  Directoriums
bedürfen  der  Unterschrift  von  2ı  Miteliedern.

3.  Die  Sitzungen  der  Deutschen  Akademie  sind  öffentlich  und  finden  wenigstens
einmal  monatlich  am  ersten  Sonntage  des  Monats  in  Berlin  statt.