608  228.  Verhandlungen  über  die  Errichtung  einer  Deutschen  Akademie  (1888/59).

boldtstiftung  und  die  Boppstiftung,  und  an  deren  Verwaltung  in  diesem  Falle  neben
einigen  hierfür  deputirten  Mitgliedern  der  Akademie  Gelehrte  aus  ganz  Deutschland
  zu  betheiligen  wären.  Sollten  dagegen  für  den  angegebenen  Zweck  reichere
Mittel  zur  Verfügung  gestellt  werden,  so  wäre  die  Möglichkeit  gegeben,  ein  Institut
mit  wunfassenderer  Organisation  und  ausgedehnterein  Wirkungskreis  zu  gründen.
Eine  Forın  dafür  wäre  wohl  zu  finden.  Die  Mitglieder,  allen  Theilen  Deutschlands
angehörig,  hätten  theils  aus  Vertretern  der  deutschen  Sprachwissenschaft  und  Litteraturgeschichte,
  theils  aus  hervorragenden,  wissenschaftlich  gebildeten.  deutschen
Schriftstellern  zu  bestehen.  Dieselben  hätten  je  nach  dem  Mals  der  verfügbaren
Mittel  in  festen  Intervallen  unter  den  aus  ilırer  Mitte  oder  auch  aus  dem  Publikum
heraus  ihnen  vorgelegten  und  mit  entsprechendem  Kostenüberschlag  versehenen
Plänen  den  der  Majorität  geeignet  erscheinenden  auszuwählen,  den  oder  die  Bearbeiter
  zu  bezeichnen  und  einer  aus  ihrer  Mitte  gewählten  Kommission  die  fernere
finanzielle  und  wissenschaftliche  Leitung  des  Unternehmens  anzuvertrauen.

Dainit  könnte  nach  Ermessen  die  Publikation  eines  Jahrbuchs  für  kleinere  Mittheilungen
  verbunden  werden.  Dagegen  ınüfsten  die  von  dem  Proponenten  in  Aussicht
  genommenen  Monatssitzungen,  für  die  es  überdiels  an  jedem  geeigneten  Material
  fehlen  würde,  wegfallen;  es  würde  überhaupt  die  Zahl  der  Gesammmtsitzungen,
bei  ihrer  Kostspieligkeit,  thunlichst  zu  beschränken  sein.

Zur  Erläuterung  dieser  unserer  Auffassung  hat  die  Akademie  sich  erlanlıt,
in  der  Anlage  die  Grundzüge  zusammenzustellen,  nach  denen  die  Statuten  einer
derartigen  Anstalt  aufgestellt  werden  könnten.  Sie  legt  diesen  Entwurf  allerdinzs
nur  einen  exemplifikatorischen  Werth  bei.

Für  die  Bezeichnung  des  besprochenen  Instituts  dürfte  sich,  falls  es  in  der
angedeuteten  Weise  zu  Stande  konnt,  ein  Name  wie  der  einer  »Reichsanstalt  für
deutsche  Sprache  und  Litteratur«  empfehlen.  Dagegen  müssen  wir  auf's  Entschiedenste
  davon  abrathen,  dafs  es  als  »Deutsche  Akademie«  oder  auch  als  »  Akademie
der  deutschen  Sprache«  bezeichnet  werde;  denn  das  gröfsere  Publikum,  welches
mehr  auf  den  Naınen  zu  sehen  pilegt  als  auf  die  Sache,  und  welches  die  Statuten
solcher  Anstalten  nicht  kennt,  würde  durch  eine  derartige  Bezeichnung  unausbleiblich
  irregeführt  und  zu  der  falschen  und  schädlichen  Meinung  verleitet  werden,
als  ob  es  sich  bei  der  neuen  Reichsanstalt  um  etwas  Ähnliches  handle  wie  bei  der
Academie  francaise,  oder  als  ob  ihr  ebenso  umfassende  Ziele  gesteckt  seien,  wie
der  Königlich  preufsischen  und  der  Königlich  bayrischen  Akademie  der  Wissenschaften.


Grundzüge  des  Statuts  einer  Reichsanstalt  für  Deutsche  Sprache.

ı.  Die  Reichsanstalt  für  Deutsche  Sprache  hat  zur  Aufgabe  die  Pilege  der
Deutschen  Sprache  seit  Luther’s  Zeit,  insonderheit  durch  Herbeiführung  von  genügenden
  Ausgaben  deutscher  Schriftwerke  und  geeigneten  grammatischen  und  lexikalischen
  Arbeiten.

2.  Sie  besteht  aus  zwanzig  ordentlichen  Mitgliedern,  die  Bürger  des  Deutschen
Reiches  sind.

3.  Die  Mitglieder  sind  in  zwei  Classen  zu  je  zehn  Mitgliedern  vertheilt,  von
welchen  die  eine  hervorragende  Schriftsteller,  die  andere  Deutsche  Sprachgelehrte
umfalst.

4.  Für  die  erste  Ernennung  haben  die  beiden  Akademieen  der  Wissenschaften
zu  Berlin  und  zu  München  jede  zwanzig  Mitglieder  vorzuschlagen.  Unter  Berücksichtigung
  dieser  Vorschläge,  jedoch  ohne  an  sie  gebunden  zu  sein,  ernennt  der
Kanzler  des  Deutschen  Reiches  die  zwanzig  ersten  Mitglieder  und  beantragt  deren
Bestätigung  durch  S.M.  den  Kaiser  und  König.  Bei  später  eintretenden  Vacanzen
ergänzt  sich  die  Anstalt  durch  Wahl  nach  festzustellenden  Normen.