620  230.  Statut  der  CaarLottex-Stiftung  (1874).

Curator  der  Stiftung  ist  der  jedesmalige  Kanzler  des  Deutschen  Reiclıes.  Denselben
  steht  die  unbeschränkte  Verwaltung  des  Vermögens  der  Stiftung,  auch  die
Verfügung  über  die  Substanz  desselben,  und  die  Vertretung  der  Stiftung  nach
aufsen  in  allen  Angelegenheiten,  auch  in  denjenigen  Fällen  zu,  in  welchen  die  Gesetze
  Behufs  Wahrnehmung  der  Rechte  einer  dritten  Person  die  Beibringung  einer
Special  -  Vollmacht  erfordern.

$  3.

Die  Stiftung  ist  zur  Förderung  junger,  dem  Deutschen  Reiche  angehöriger
Philologen  bestimmt,  welche  die  Universitätsstudien  vollendet  und  den  philosophischen
  Doctorgrad  erlangt  oder  die  Prüfung  für  das  höhere  Schulamt  bestanden
haben,  aber  zur  Zeit  ihrer  Bewerbung  noch  ohne  feste  amtliche  Anstellung  sind.
Privatdocenten  an  Universitäten  sind  von  der  Bewerbung  nicht  ausgeschlossen.

$4-Mit

  der  wissenschaftlichen  Leitung  der  Stiftung  ist  die  Königlich  Preufsische
Akademie  der  Wissenschaften  beauftragt.  Die  philosophisch  -  historische  Classe  der
Akademie  wählt  eine  ständige  Commission,  welche  die  Aufgaben  aus  dem  Gebiete
der  Plıilologie  bestimmt,  die  eingelieferten  Arbeiten  prüft  und  dem  Verfasser  derjenigen
  Arbeit,  welche  die  meiste  oder,  falls  keine  anderen  Arbeiten  eingegangen
sind,  an  sich  die  genügende  Befähigung  zeigt,  das  Stipendium  der  Stiftung  als  Preis
zuerkennt.  Die  Classe  berichtet  hierüber  an  die  Akademie,  nach  deren  Genehmigung
  und  in  deren  Naınen  die  Bekanntmachungen  erfolgen.

$5-In

  jedem  vierten  Jahre  macht  die  Akademie  die  Preisaufgabe  in  der  auf  den
Anfang  des  Monats  Juli  fallenden  öffentlichen  Sitzung  am  Leibniz  -  Tage  und  dann
durch  die  Zeitungen  bekannt.

Die  Verkündigung  der  im  Jahre  1874  zu  stellenden  Preisaufgabe  erfolgt  ausnahmsweise
  in  einer  der  gewöhnlichen  Sitzungen  der  Akademie  und  durch  die  Zeitungen
  vor  dem  Ablauf  des  Monats  October  genannten  Jahres.

86.

Die  Arbeiten  der  Bewerber  sind  bis  zum  ı.  März  des  der  Verkündigung  der
Preisaufgabe  folgenden  Jahres  an  die  Akademie  einzusenden.  Sie  sind  mit  einem
Denkspruch  zu  versehen,  und  in  einem  versiegelten,  mit  demselben  Spruche  bezeichneten
  Umschlage  ist  der  Nawne  des  Bewerbers  anzugeben  und  der  Nachweis
zu  liefern,  dafs  die  im  &amp;  3  bestimmten  Voraussetzungen  bei  dem  Bewerber  zutreffen.

$7-In
  der  öffentlichen  Sitzung  am  nächsten  Leibniz  -Tage,  zuerst  am  Leibniz-Tage
  des  Jahres  1875,  ertheilt  die  Akademie  der  als  des  Preises  würdig  befundenen
  Arbeit  das  Stipendium.  Dasselbe  bestelit  in  dem  Genusse  der  zur  Zeit  jährlich
  4%  Procent  betragenden  Zinsen  des  Stiftungscapitals  von  Zehntausend  Thalero
auf  die  jedesmalige  Dauer  von  vier  Jahren.
Das  Stipendium  wird  dem  Stipendiaten  in  vier  Jahresraten  gewährt,  von
denen  die  erste  am  Leibniz-  Tage  des  Jahres  der  Verleihung  des  Preises,  die  drei
übrigen  je  am  1.  Juli  der  nächstfolgenden  Jahre  zur  Zahlung  gelangen.

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Ertheilt  die  Akademie  keiner  der  eingereichten  Arbeiten  den  Preis,  so  stellt
sie  in  derselben  Sitzung  eine  neue  Aufgabe  oder  wiederholt  die  ungelöste.