231.  Statut  der  Dırz-Stiftung  (1880).  62]

Diejenigen  Zinsen  des  Stiftungscapitals,  welche  bis  zum  ı.  Juli  1874  schon
aufgekommen  sind  und  künftig  etwa  in  Erimangelung  eines  zum  Genusse  Bereclhıhtigten
  unverwendet  bleiben  werden,  sind  zur  Erhöhung  des  Capitals  bestimmt,  um
in  geeigneten  Fällen  zur  Ertheilung  von  Nebenpreisen  zu  dienen.

Berlin,  den  30.  Juli  1874.

Der  Reichskanzler.
(L.  S.)  Iın  Auftrage
Eck.

231.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  1006).
Statut  der  Dırz-Stiftung  (1880).

Nach  dem  aın  29.  Mai  1876  erfolgten  Tode  von  Friedrich  Diez  ist  der  Gedanke
  laut  geworden,  an  seinen  ruhmreichen  Namen  eine  Stiftung  zu  knüpfen,
welche  »den  Zweck  habe,  die  Arbeit  auf  dem  Gebiete  der  von  ihm  gegründeten
Wissenschaft  von  den  romanischen  Sprachen  zu  fördern,  eine  Stiftung,  welche
durch  Ermuthigung  zum  Fortschritt  auf  den  von  dem  Meister  gebahnten  Wegen
dazu  beitrage,  dals  das  von  ihm  Geleistete  künftigen  Geschlechtern  im  rechten
Sinne  erhalten  bleibe,  und  welche  zugleich  die  Erinnerung  an  sein  unvergängliches
Verdienst  immer  wieder  erneuere«.  Die  in  Folge  dessen  veranstalteten  Samınlungen
haben  bis  zum  29.  August  1879  den  Betrag  von  ııg60  Mark  ergeben.  Es  soll  derselbe
  als  Gründungscapital  der  Diez-Stiftung  den  Absichten  der  Geber  gemäls
nutzbar  gemacht  werden,  zu  welcheın  Ende  nachstehendes  Statut  festgesetzt  ist.

l.  Zweck  der  Stiftung.
Sı.

Der  Zweck  der  Stiftung  ist,  wissenschaftliche  Arbeiten  aus  dem  Gebiete  der
romanischen  Sprachwissenschaft  oder  der  Geschichte  der  Litteraturen  der  romanischen
  Völker  zu  fördern  ohne  Rücksicht  auf  die  Nationalität  der  Verfasser.

Il.  Name  und  Sitz  der  Stiftung.

S  2.

Die  Stiftung  trägt  den  Namen  der  Diez-Stiftung  und  führt  in  ihren  Siegel
diese  Bezeichnung.  Sie  hat  ihren  Sitz  in  Berlin.

II.  Vermögen  der  Stiftung.
3  3-Das
  Capitalvermögen  der  Stiftung  wird  aus  den  gesammelten  Beiträgen  und
aus  künftig  eingehenden  Zuwendungen  gebildet,  sofern  über  die  Verwendung  der
letzteren  seitens  der  Geber  nicht  anders  bestimmt  sein  sollte.

$  4

Das  Capitalvermögen  der  Stiftung  darf  niemals  angegriffen  werden.

Für  die  Zwecke  der  Stiftung  werden  nur  die  Zinsen  des  Capitalvermögens
verwendet.

IV.  Vorstand  der  Stiftung.
S5-Der

  Vorstand  der  Stiftung  wird  gebildet  aus  sieben  Personen,  von  welchen
fünf  durch  die  Königliche  Akademie  der  Wissenschaften  in  Berlin,  je  eine  von  der
Kaiserlichen  Akademie  der  Wissenschaften  in  Wien  und  von  der  Reale  Accademia
de’  Lincei  in  Rom  ernannt  werden.