624  231.  Statut  der  Diez-Stiftung  (1880).

ebenso  wenn  es  ein,  Werk,  resp.  eine  Preisaufgabe  bezeichnet,  welche  zum  Vorschlag
  nicht  gebracht  waren;  desgleichen  wenn  es  dem  Vorsitzenden  erst  nach  deın
1.  Juni  zugeht.

8  15.

Ist  auf  diesen  Wege  eine  Majorität  nicht  herbeigeführt  worden,  so  beruft
der  Vorsitzende  die  in  Berlin  domicilirten  Mitglieder  des  Vorstandes  zusamınen,
und  es  wird  durch  mündliche  Abstimmung  entweder  für  einen  der  Vorschläge  entschieden,
  für  welche  eine  gleiche  Zahl  von  Stimmen  abgegeben  war,  oder  beschlossen,
  für  dieses  Mal  von  der  Vergebung  des  fälligen  Betrages  abzusehen  und
denselben  zum  Capital  zu  schlagen.

S  16.

Ist  die  Stellung  einer  Preisaufgabe  beschlossen,  so  hat  der  Vorsitzende  die
in  Berlin  domicilirten  Mitglieder  des  Vorstandes  zu  berufen  und  in  Gemeinschaft
mit  ihnen

1.  die  für  die  Einsendung  der  concurrirenden  Arbeiten  sowie  für  die
Zuerkennung  des  Preises  durch  den  Vorstand  zu  stellenden  Endtermine
sowie  die  sonst  für  die  Preisbewerbung  inne  zu  haltenden  Modalitäten,
insonderheit  die  zur  Concurrenz  zuzulassenden  Sprachen,  Adresse  der
Einsendung,  Zulässigkeit  oder  Unzulässigkeit  einer  Theilung  des  Preises
festzustellen;

2.  falls  die  Zusendung  der  concurrirenden  Schriften  an  sämmtliche  Mitglieder
  des  Vorstandes  unzweckmäfsig  erscheinen  sollte,  diejenigen  darunter
  zu  bezeichnen,  welchen  dieselben  zur  Prüfung  zugehen  sollen,
in  welchem  Falle  die  letzteren  schriftlich  Bericht  zu  erstatten  und  anf
Grund  dieses  sämmtlichen  Mitgliedern  des  Vorstandes  mitzutheilenden
Berichtes  diese  über  die  Vergebung  des  Preises  abzustimmen  haben.

Falls  keine  Schriften  zur  Concurrenz  eingereicht,  oder  die  eingereichten  des  Preises
  nicht  würdig  befunden  werden,  wird  die  fällige  Summe  zum  Capital  geschlagen.

Auf  Beschlufs  der  Berliner  Vorstandsmitglieder  kann  in  die  Preisausschreibung
  die  Bestimmung  aufgenommen  werden,  dafs  die  Auszahlung  des  Preises  erst
erfolgt,  wenn  die  gekrönte  Schrift  bis  zu  einem  festzustellenden  Termin  wedruckt
vorliegt.  Verstreicht  dieser  Termin,  ohne  dals  diese  Bedingung  erfüllt  ist,  so  fällt
der  Betrag  des  Preises  an  die  Stiftung  zurück  und  wird  zum  Capital  geschlagen.

$  17-Von

  dem  hinsichtlich  der  Praemiirung,  resp.  der  Stellung  einer  Preisaufgabe
gefalsten  Beschlusse  des  Vorstandes  wird  vor  dem  zo.  Juni  des  nämlichen  Jalıres
der  Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften  in  Berlin  Kenntnifs  gegeben.  Dieser
  Beschlufs  wird  in  der  nächstfolgenden  Leibniz  -Sitzung  dieser  Akademie  verkündigt
  und  hierauf  in  den  Schriften  derselben  weiter  bekannt  gemacht,  sowie
den  beiden  anderen  betheilizten  Akademieen  zur  Veröffentlichung  in  ihren  Schriften
mitgetheilt.  Ist  eine  Preisaufgabe  gestellt,  so  wird  die  Veröffentlichung  dersellen
in  den  dazu  geeisneten  Zeitschriften  eines  jeden  Landes  durch  die  drei  Akadesnnieen
herbeireführt.

$  ı8.

Die  Publication  des  Ergebnisses  der  Preisbewerbung  erfolgt  durch  die  Königliche

  Akademie  der  Wissenschaften  zu  Berlin  in  der  auf  die  Beschlufsfassung

des  Vorstandes  zunächst  folgenden  Leibniz  -Sitzung,  sowie  demnächst  in  den  Schriften
  der  drei  betheiligten  Akademieen.