234.  Antrag  der  Akademie,  den  Venus-Durchgang  betreffend  (1869).  645

Sichtbarkeit  des  Phänomens  und  für  die  Sicherheit  der  aus  den  Beobachtungen
abzuleitenden  Resultate  möglichst  günstige  Bedingungen  in  Aussicht  stellen.  Es  wird
sich  empfehlen,  zunächst  zwei  Punkte  in  Ostasien,  etwa  Peking  oder  Shanghai,
und  Yeddo  oder  Hakodade,  und  zwei  Stationen  in  der  Südsee,  etwa  die  Kerguelen-Insel
  und  Neuseeland  oder  die  Auckland  -Inseln  in  Betracht  zu  ziehen.  Nach  einer
jeden  dieser  Stationen  müssen  zwei  Astronomen  mit  den  folgenden  Instrumenten
gesandt  werden:

ı.  einem  3%$fülsigen  Heliometer  aus  dem  von  Frauenhofer  begründeten  optischen
Institut  in  München,  zur  Bestimmung  von  Ortern  der  Venus  auf  der  Sonnenscheibe
während  des  Durchgangs;

2.  einem  6fülsigen  Fernrohr  aus  demselben  Institut,  zur  Beobachtung  der
Zeiten  des  Eintritts  der  Venus  in  die  Sonnenscheibe  und  ihres  Austritts  aus  derselben;

3.  Instrumenten  zur  Bestimmung  der  Zeit  und  der  geographischen  Lage  des
Beobachtungsorts:  einem  Passageninstrument,  einem  Universalinstrument,  beide  von
der  stärksten  Gattung  tragbarer  Instrumente,  zwei  Chronometern  und  einer  Pendeluhr
  mit  elektrischem  Registrirapparat.

Die  Mitsendung  photographisch  -astronomischer  Instrumente  würde  ebenfalls
von  Wichtigkeit  sein  und  ganz  besonders  werthvoll  werden  können,  wenn  auf  einer
Station  unter  ungünstigen  Witterungsverhältnissen  beobachtet  werden  mülste.  Die
Königliche  Akademie  will  daher  die  Erwähnung  solcher  Instrumente  nicht  unterlassen,
  schliesst  aber  dieselben  in  den  folgenden  Kostenanschlag  als  nicht  ununngänglich
  nothwendig  zunächst  nicht  ein.

Für  die  Aufstellung  der  Instrumente  müssen  nach  jeder  Station  Beobachtungszelte
  oder  Baracken  von  Europa  mitgenommen  werden.

Diese  von  der  Königlichen  Akademie  empfohlene  instrumentelle  Ausrüstung
lehnt  sich  an  die  Möglichkeit  an,  die  unter  ı  und  einen  Theil  der  unter  2  genannten
  Instruinente,  vielleicht  auch  einige  der  unter  3  aufgeführten,  leihweise  von
Staatsinstituten  des  Norddeutschen  Bundes  zu  erhalten.  In  dieseın  Falle  würde  es
sich  nur  um  die  Beschaffung  neuer  Aufstellungen  für  die  Instrumente  sub  ı  und  2,
vielleicht  um  den  Ankauf  von  einem  oder  zwei  der  unter  2  genannten  Fernröhre
handeln,  und  die  Kosten  der  instrumentellen  Ausrüstung  würden  sich  dann  für
alle  4  Stationen  zusammen  auf  ungefähr  20000  Thaler  belaufen.  Abgesehen  von
der  angedeuteten  Möglichkeit  und  im  Fall  die  ganze  Ausrüstung  neu  beschafft
werden  würde,  würde  es  allerdings  an  sich  wünschenswerth  sein,  an  Stelle  der
sub  2  erwähnten  Fernröhre  etwas  stärkere,  etwa  8fülsige,  zu  nehmen.  Würden
solche  gewählt  und  auch  die  Heliometer  neu  beschafft  werden  müssen,  so  würden
die  Kosten  der  Instrumente  in  summa  um  8000—10000  Thaler  wachsen  und  uın
noch  ebenso  viel  bei  Hinzufügung  der  oben  erwähnten  photographischen  Instrumente.

Alle  neu  anzuschaffenden  Instrumente  würden  übrigens  bei  der  Rückkehr
der  Expeditionen  weitere  Verwendung  finden,  z.  B.  vorbehaltlich  ihrer  zeitweiligen
Rücklieferung  für  die  Beobachtung  des  Venus-Durchgangs  von  1882  die  Chronometer
  für  Marine-,  die  tragbaren  Mefsinstrumente  für  geodätische  Zwecke,  etwa
angeschaffte  grölsere  Fernröhre  zur  Vervollständigung  der  Ausrüstung  einiger  Sternwarten
  des  Norddeutschen  Bundes.

Zu  den  vorstehend  veranschlagten  Kosten  des  wissenschaftlichen  Apparats
der  Expeditionen  treten  zweitens  die  aus  dem  Engagement  und  dem  Unterhalt  des
Personals  derselben  erwachsenden  hinzu,  für  welche  die  Dauer  des  Aufenthalts
auf  den  Stationen  hauptsächlich  mafsgebend  ist.  Wegen  der  nothwendigen  genauen
Längenbestiinmungen  können  die  Expeditionen  auf  den  Stationen  nicht  wohl  kürzere
Zeit  als  sechs  Monate  belassen  werden.

Was  drittens  den  Transport  der  Beobachter  mit  ihren  Instrumenten  nach  den
Stationen  betrifft,  so  werden  hierzu  und  zur  Sicherung  ihres  Aufenthalts  daselbst