648  236.  Statut  der  Wentzer-Stiftung  (1894).

Die  Preisertheilung.

Die  Akademie  der  Wissenschaften  wählt  nach  vorhergehender  Berathung  in
geheimer  Abstimmung  auf  fünf  Jahre  eine  Commission  zum  Zwecke  der  Preisertheilung.
  Sie  hat  dafür  zu  sorgen,  dass  zwei  Jahre  vor  der  Preisertheilung  in  der
Leibniz  -Sitzung  bekannt  gemacht  werde,  welche  Gruppen  von  Schriften  zur  nächsten
  Concurrenz  zugelassen  werden.  Sie  bestimmt  den  Termin,  bis  zu  welchem
die  betreffenden  Schriften  eingesandt  sein  ınüssen,  und  sorgt  dafür,  dals  die  in  der
Leibniz  -Stiftung  verlesene  Bekanntmachung  in  einigen  angesehenen  deutschen  und
nordamericanischen  wissenschaftlichen  Organen  weitere  Verbreitung  findet.

Zum  Zwecke  der  Begutachtung  der  einkommenden  Schriften  kann  sich  die
Commission  durch  wissenschaftliche  Kräfte  aus  ganz  Deutschland  ergänzen.  Diese
aulserhalb  der  Akademie  der  Wissenschaften  stehenden  Gelehrten  werden  für  ihre
Begutachtung  entsprechend  ihrer  Thätigkeit  und  den  Mitteln  der  Stiftung  honorirt.
Die  Preiszuertheilung  findet  iin  Plenum  der  Akademie  statt  auf  Grund  eines  Vorschlages
  der  Commission.  Zur  Cominissions-Sitzung  werden  die  begutachtenden,
nicht  der  Akademie  angehörigen  Gelehrten  eingeladen,  haben  aber  nur  berathende
Stiinme.  Reisekosten  sollen  in  der  Regel  hierfür  nicht  bewilligt  werden.  Die  Auszahlung
  des  Preises  wie  der  Kosten  erfolgt  auf  Antrag  der  Commission  durch  Anweisung
  eines  der  vorsitzenden  Secretare  an  die  Casse.

Vor  der  Auszahlung  des  Preises  hat  der  preisgekrönte  Schriftsteller  nachzuweisen,
  dass  er  je  ein  Exemplar  der  Schrift  an  das  Columbia  College  zu  New  York,
die  New  York  Historial  Society  und  die  Katholische  Universität  in  Washington
abgeliefert  habe.

236.

(Vergl.  Geschichte  der  Akademie  S.  1019).
Hermann  und  Erise  geborene  Heckmann  WENTZEL-Stiftung  (1894).

Die  Wittwe  des  1889  verstorbenen  Berliner  Architekten,  Königlichen  Bauraths
  Hermann  Wentzel,  Frau  Maria  Elisabeth  geborene  Heckwmanın  hierselbst,
  hat  für  sich  und  in  Erfüllung  der  Wünsche  und  Absichten  ihres  verstorbenen
Geinahls  und  zu  Ehren  des  Andenkens  ilıres  Vaters,  des  1878  verstorbenen  Berliner
Fabrikbesitzers  Karl  Julius  Heckmann,  durch  Willenserklärung  vom  Mai  1894
eine  von  der  Akademie  zu  verwaltende  Stiftung  errichtet  und  mit  einem  Capital
von  1500000  Mark  ausgestattet,  unter  dem  Namen  »Hermann  und  Elise  geborene
Heekmann  Wentzel-Stiftung«  und  mit  deın  Zweck,  durch  Gewährung  der  erforderlichen
  Mittel  oder  Beihülfe  zu  denselben  die  Ausführung  wichtiger  wissenschaftlicher
  Untersuchungen  zu  ermöglichen  oder  zu  fördern.  Seine  Majestät  der
Kaiser  und  König  hat  durch  Allerhöchsten  Erlafs  vom  7.  Juli  1894  dieser  Stiftung
seine  landesherrliche  Genehmigung  ertbeilt  und  derselben  Corporationsrechte  verliehen.
  Alsdann  ist  das  hier  folgende,  von  der  Stifterin  aufgestellte  und  mit  der
Anzeige  von  der  Errichtung  der  Stiftung  der  Akademie  mitgetheilte  Statut  von  den
Herren  Ministern  des  Innern,  der  Justiz  und  der  geistlichen,  Unterrichts-  und
Medicinal-  Angelegenheiten  unter  dem  23.  August  1894  mit  dem  gleichfalls  unten
abgedruckten  Zusatz  bestätigt  worden.

Statut.
8  1.
Zweck  der  Stiftung.
Die  durch  gegenwärtiges  Statut  von  der  Wittwe  des  Königlichen  Banratlıs
Hermann  Wentzel,  Elise  geborenen  Heckmann  für  sich  und  in  Erfüllung  der  Wünsche
ihres  verstorbenen  Gemahls  und  zu  Ehren  des  Andenkens  ihres  Vaters  errichtete