— 21 — des Lehensrechtes hingestellt. Jedenfalls fühlte sich der Kaiser!?) — und wohl nicht mit Unrecht — verletzt, als Oberlehensherr nicht um die Ein— willigung zu dieser Teilung von Gebieten befragt worden zu sein, die zwar de facto unter der Gewalt des Markgrafen standen, streng genommen indessen doch nur anvertrautes Lehensgut darstellten. Das von Konrad geführte „große Reitersiegel“ mit der Umschrift Marchio Dei gratia billigt freilich, da dasselbe unmöglich ohne Einwilligung des Reichsoberhauptes hat in Gebrauch genommen werden dürfen, dem Fürsten „von Gottes Gnaden“ mindestens „mildernde Umstände“ zu. Übrigens sind, wenigstens der Hauptsache nach, im Laufe der Zeit die sonach in verschiedene Hände gelangten Ländereien wieder unter einem Szepter vereinigt worden.) Auf dem Wandgemälde reiten hinter Markgraf Konrad dessen Sohn Otto der Reiche (1157— 1190) mit seinem Sohne Albrecht dem Stolzen (1190—1195) friedlich nebeneinander. Im Leben mag das nicht allzuoft der Fall gewesen sein. „Der Reiche" wird Markgraf Otto genannt nach dem Reichtum, den ihm die Erträgnisse des Silberbergbaues brachten. Wohl ihm und seinem Lande ob dieses Reichtumes, der, weil richtig verwendet, ein Quell reichen Segens geworden ist. Aber auch desjenigen, ethischen Reichtums war er teilhaftig, wegen dessen Besitzes — wegen des noch weit höher stehenden Besitzes — Uhland die versammelten Fürsten den Grafen Eberhard beglück- wünschen läßt: Der Liebe seiner Untertanen. Um so tiefer ist Otto zu be- klagen, daß er, freilich nicht ohne eigene Schuld, mit seinem Sohne Albrecht in Unfrieden lebte. Über die Art der Entdeckung der Meißner Silberschätze wird erzählt, daß durch das Scharren ungeduldiger Rosse im Walde rastender Reiter an jener Stelle des das Erzgebirge umfassenden Miriquidiwaldes, wo sich seitdem die Bergstadt Freiberg erhebt, blinkende Erzstufen zu Tage 12) Die deutschen Könige waren nicht unbedingt und von Hause aus römische Koaiser, sondern erhielten diesen Titel (der durch die vom Papst Leo III. am Weihnachtstage des Jahres 800 vollzogenen Kaiserkrönung Karls des Großen eingeführt und seit Otto I. noch enger mit dem deutschen Königtum verbunden worden war) erst, wenn sie in Rom dazu gekrönt worden waren. Erst spät, beim Ausgange des Mittelalters, nachdem die als lästig empfundenen Römerzüge ausgegeben worden waren, ward stillschweigend angenommen, daß der gewählte Herrscher des „heiligen römischen Reiches Deutscher Nation“ als „Kaiser“ die Würden des deutschen Königs und römischen Kaisers in sich vereine. 16) Manches allerdings ging ganz verloren, wie z. B. die Burg Wettin, die unbegreif- licherweise von einem Wettiner selbst (Otto 1289) aus freien Stücken an das Erzstift Magdeburg geschenkt worden ist. Im Jahre 1446 gelangte sie durch Kauf an die Herren von Krosigk aus dem Winkel. Noch eine andere Mitteilung über Wettinsche Seitenzweige dürfte nicht ohne Interesse sein. Durch Agnes, Tochter des Dedo von Landsberg, der 1190 gestorben ist, kam das Wettinsche Blut in ferne Länder. Aus deren Ehe mit dem Grafen Berthold von Meran gingen nämlich hervor: Agnes, Gemahlin König Philipps von Frank- reich, Gertrud, Gemahlin des Königs Andreas von Ungarn, und durch ihn Mutter der heiligen Elisabeth, sowie Hedwig, Gemahlin Herzogs Heinrich von Liegnitz. Ahnliches zeigt (zumeist auf dem Wege über Koburg) das 18. und 19. Jahrhundert.